Kfz-Haftpflicht­versicherung

  • Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Mallorca-Police und Kfz-Umweltschadenschutz
  • Schutz vor hohen finanziellen Forderungen, Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • unkomplizierte Schadenabwicklung  

Kfz-Haftpflichtversicherung – umfassender Schutz im Schadenfall

Fairster Kfz-Versicherer Focus Money
Fairster Kfz-Versicherer Focus Money

In der Tiefgarage die Schranke gerammt oder auf dem Waldparkplatz eine Ölspur hinterlassen? Fahrzeughalter benötigen in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten weitreichend ab und schützt Unfallverursacher so vor hohen Schadenersatzforderungen.  

Ihre Vorteile bei der SIGNAL IDUNA Kfz-Haftpflicht

Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Mallorca-Police

Verursachen Sie beim Führen geliehener oder gemieteter Fahrzeuge Schäden an Dritten, deckt die Kfz-Haftpflicht dies in der Europäischen Union, in Norwegen und der Schweiz beitragsfrei mit ab. Die Mallorca-Police greift auch dann, wenn die Haftpflichtversicherung des Mietwagens nur eine geringere, landestypische Deckungssumme vorsieht, und schließt so eine mögliche Deckungslücke. 

Deckung von Umweltschäden

Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen, Gewässern und Böden schließt die Kfz-Haftpflicht von SIGNAL IDUNA über die Umweltschadenversicherung direkt mit ein.

Professionelle Sachverhaltsprüfung

SIGNAL IDUNA prüft Ansprüche Dritter gegen Sie, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche. 

Individuelle Lösungen für optimalen Schutz

Die SIGNAL IDUNA Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie individuell mit Bausteinen ergänzen – passend zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrem Budget. 

Gesetzlich vorgeschrieben, einfach gelöst: Kfz-Haftpflichtversicherung für notwendigen Schutz

Bei diesem Thema kennt der Gesetzgeber kein Pardon: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht für alle, die ein Fahrzeug halten, besitzen oder berechtigterweise fahren. Die Haftung deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Zudem regelt Ihr Versicherer alles Erforderliche für Sie. Mit wenigen Klicks schließen Sie eine maßgeschneiderte Kfz-Haftpflichtversicherung ab. 

Wann leistet die Kfz-Haftpflicht, wann leistet sie nicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat eine weitreichende Deckung. Nur wenig ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Fakten auf einen Blick:

Hier leistet die Kfz-Haftpflicht in der Regel:

  • Personenschäden

    Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall oder Rentenzahlungen bei dauerhafter Invalidität beziehungsweise im Fall des Todes sind abgedeckt.

    Ein Beispiel: Als Sie mit Ihrem Auto abbiegen wollen, übersehen Sie eine Radfahrerin. Sie bricht sich beim Sturz ein Bein. In diesem Fall übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Krankenwagen, den Krankenhausaufenthalt, die Operation, die anschließende Physiotherapie und zahlt der Radfahrerin Schmerzensgeld. 

  • Sachschäden

    Die Deckung greift für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten Fahrzeugen, Gebäuden, Verkehrseinrichtungen sowie anderen Gegenständen Dritter.

    Ein Beispiel: Beim Ausparken stoßen Sie mit Ihrem Wagen gegen das neben Ihnen geparkte Auto und demolieren dessen Tür. Ihre Kfz-Haftpflicht trägt die Reparaturkosten an der beschädigten Tür des anderen Autos.  

  • Vermögensschäden

    Entstehen einem Dritten durch einen Unfall finanzielle Nachteile, zum Beispiel durch einen Nutzungsausfall oder durch entgangenen Gewinn, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung hierfür auf.

    Ein Beispiel: Ein Unternehmer erhebt Schadensersatzansprüche gegen Sie, weil Sie sein Fahrzeug zugeparkt haben und er deswegen einen wichtigen Geschäftstermin verpasst und finanzielle Einbußen erlitten hat. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung deckt diese sogenannten Vermögensschäden ab. 

Hier leistet die Kfz-Haftpflicht in der Regel nicht:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers (diese würde eine Kaskoversicherung abdecken)
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachte Schäden
  • Schäden durch Teilnahme an illegalen Rennen
  • Schäden, die durch nicht zugelassene oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden.

Immer gut unterwegs: mit Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Schutz von SIGNAL IDUNA

Kfz-Haftpflichtversicherung: Ohne darf Ihr Fahrzeug nicht fahren

Diese Pflichtversicherung benötigen Sie, sobald Sie ein Fahrzeug halten, besitzen oder berechtigterweise fahren. Schäden an Dritten, die Sie durch Ihr Kraftfahrzeug verursachen, reguliert SIGNAL IDUNA für Sie innerhalb der vereinbarten Deckungssumme.  Im Rahmen der SIGNAL IDUNA Kfz-Haftpflicht erhalten Sie die sogenannte Mallorca-Police on top – ohne Mehrkosten – sowie Extra-Schutz durch die Kfz-Umweltversicherung. Das heißt, SIGNAL IDUNA 

  • prüft und ersetzt die berechtigten Ansprüche der Geschädigten,
  • garantiert die abgeschlossenen SIGNAL IDUNA Deckungssummen auch in der Europäischen Union, in Norwegen und der Schweiz beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeugs (Mallorca-Police),
  • ersetzt Umweltschäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Böden (Kfz-Umweltschadenversicherung).

Tipp für Sie: Mit der Deckung „100 Mio. Euro pauschal“ sind Sie hervorragend abgesichert. Personenschäden werden damit bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person ersetzt, Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt sogar bis zu 100 Mio. Euro. 

Kfz-Kaskoversicherungen: Ohne sollte Ihr Fahrzeug nicht fahren

Mit einer Kaskoversicherung ergänzen Sie freiwillig Ihren Kfz-Haftpflicht-Schutz und sichern sich damit Schadenersatz für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Hierfür bieten Ihnen die Varianten Teilkasko und Vollkasko unterschiedliche Optionen, die Sie flexibel auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden können.  

Mit Sicherheit Ihr Vorteil: So rechnet sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Beispiele aus der Praxis

Familien-Mobilität trifft Kostenbewusstsein

Ein echtes Arbeitstier ist der Touran von Familie Müller: Mit einer Jahresfahrleistung von rund 15.000 Kilometern bewältigt die Familie alle Fahrten – vom Arbeitsweg bis zur Urlaubsfahrt. Die Familie setzt auf den leistungsstarken Schutz ihrer Kfz-Haftpflicht und hat sich gegen eine Kaskoversicherung entschieden: Der Touran ist schon älter, Baujahr 2015, und steht meistens in der eigenen Garage. Für eventuelle Schäden an ihrem Touran hat Familie Müller Rücklagen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Familie Müller kostengünstig: 

  • Tarif: Basis,

  • Schadenfreiheitsklasse: SF 30,

  • Jahresbeitrag: 304,58 Euro.

Studentenleben mit gutem Tarif

Lena Dobler, 27, wohnt ländlich und braucht ihren alten Opel Corsa, Baujahr 2006, tagtäglich: für Fahrten zur Uni, zum Nebenjob, zu Freunden und Familie. Etwa 8.000 Kilometer fährt sie pro Jahr. Ihr Versicherungsumfang: eine solide Kfz-Haftpflicht. Eine Kaskoversicherung wäre bei diesem alten Wagen unwirtschaftlich, denn die Versicherungsprämien stünden in keinem Verhältnis zur potenziellen Erstattung. Im Schadenfall würde sich eine Reparatur weniger lohnen als eine Neuanschaffung. 

Die junge Frau beschränkt sich auf den notwendigen Kfz-Haftpflicht-Schutz: 

  • Tarif: Basis,

  • Schadenfreiheitsklasse: SF 9, 

  • Jahresbeitrag: 657,37 Euro. 

Maximales Großstadtflair, minimale Fixkosten

Anna Schneider, 31, und Ben Wagner, 34, leben mitten in Berlin. Ihren Smart Fortwo, Baujahr 2018, nutzen sie hauptsächlich für kurze Wege wie Einkäufe, gelegentlich auch für Ausflüge. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 5.000 Kilometer. Wegen der geringen Nutzung und einem abgeschlossenen Tiefgaragenstellplatz versichert das Paar den Wagen nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung. So bleibt den beiden Geld für größere Anschaffungen. Die Entscheidung für oder gegen eine Kaskoversicherung ist immer eine individuelle Abwägung zwischen Kosten und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis bzw. der individuellen Risikobereitschaft. 

Das Paar wählt eine preiswerte Kfz-Haftpflichtversicherung: 

  • Tarif: Basis,  

  • Schadenfreiheitsklasse: SF 14, 

  • Jahresbeitrag: 327,06 Euro. 

Wählen Sie das Beste: erstklassige Leistungen mit optimalem Service

Was macht eine gute Versicherung aus? Ganz klar: erstklassige Leistungen und der optimale Service im Fall eines Schadens. Schnelle und zuverlässige Hilfe erhalten Sie bei SIGNAL IDUNA rund um die Uhr. Darauf können Sie sich verlassen.  

So einfach funktioniert die Regulierung im Schadenfall: Bei einem Unfall, den Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin verursacht haben, melden Sie den Schaden bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Um alles Weitere kümmert sich Ihr Versicherer. Er prüft den Sachverhalt, die Schuldfrage und die Höhe des Schadens. Anschließend reguliert Ihre Versicherung den Schaden direkt mit dem oder der Geschädigten. 

Fragen und Antworten

Ja. Wer in Deutschland ein Fahrzeug hält, besitzt oder berechtigterweise fährt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das hat der Gesetzgeber so geregelt. Ohne diesen Versicherungsschutz wird ein Fahrzeug nicht zugelassen. 

Die sogenannte Mallorca-Police ist ein Extra-Schutz, den Sie bei einer SIGNAL IDUNA Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive und sogar beitragsfrei erhalten. Die Mallorca-Police gilt in allen Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen und der Schweiz. Sie bietet Ihnen und allen Personen, die Ihr Fahrzeug regelmäßig nutzen (zum Beispiel Ihre Ehegattin, Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder), zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeuges.  

Dieser Schutz ist erforderlich, weil in vielen europäischen Ländern sehr niedrige Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten. Übersteigt ein Schaden diese Summen, muss der Verursacher oder die Verursacherin den darüber hinausgehenden Teil aus eigener Tasche bezahlen. 

Die Mallorca-Police schließt diese Lücke im Versicherungsschutz. SIGNAL IDUNA ersetzt die verbleibenden Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person, wenn Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckung „100 Mio. Euro pauschal“ vereinbart haben. Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden dann insgesamt sogar bis zu 100 Mio. Euro erstattet. 

Die eVB-Nummer steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Die Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code (einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen), den Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Sie dient als Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz besteht oder in Kürze bestehen wird. Ohne eine gültige eVB-Nummer können Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland weder neu zulassen noch ummelden oder wieder zulassen

Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung meist innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS. Zusätzlich übermittelt die Versicherung die eVB-Nummer elektronisch an die Kfz-Zulassungsstelle, sodass Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Gültigkeitsfrist anmelden können.

Wichtig: Die eVB-Nummer ist noch kein vollwertiger Versicherungsvertrag. Sie ist lediglich die Bestätigung, dass die Versicherung bereit ist, Sie zu versichern. Der eigentliche Kfz-Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die erste Prämie bezahlt wurde. 

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Sie kommt bei einem Unfall für die Schäden Dritter auf, sofern die Ansprüche berechtigt sind. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Einzelheiten regelt der jeweilige Versicherungsvertrag. Verursachen Sie einen Unfall mit Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, müssen Sie für Ihren eigenen Schaden selbst aufkommen, sofern sie keine Kaskoversicherung besitzen.  

Eine Kaskoversicherung ist ein zusätzlicher und freiwilliger Schutz. Optional stehen Ihnen verschiedene Tarife in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zur Verfügung. Damit können Sie sich maßgeschneidert für Ihren Bedarf und entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten absichern.  

So schnell, wie ein Telefonat oder ein Klick im Internet sein kann. Wenn Sie ein Fahrzeug auf sich zulassen wollen, benötigen Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer). Diese erhalten Sie bei SIGNAL IDUNA so: 

  1. Sie können sich die VB-Nummer auf einfachem Wege per Telefon, E-Mail oder auch per SMS von Ihrer Außendienstpartnerin oder Ihrem Außendienstpartner mitteilen lassen. 
  2. Sind Sie bereits mit einem Kundenaccount bei SIGNAL IDUNA registriert, können Sie unter https://meine.signal-iduna.de einfach und bequem eine VB-Nummer beantragen. 

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Fahrzeugtyp, dem Zulassungsbezirk sowie von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt. Lassen Sie sich unverbindlich ein individuelles Angebot erstellen. 

In einem Versicherungsvertrag bezeichnet die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) die Zeitspanne ohne gemeldeten Schaden. Das heißt: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher ist Ihr Rabatt. Dadurch können Sie sowohl bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung als auch bei einer Vollkaskoversicherung Kosten sparen.  Die Schadenfreiheitsklasse ist in Prozent angegeben. Dieser Prozentsatz fließt in die Berechnung Ihres Versicherungsbetrags ein. Dabei gilt: je höher die Prozentzahl, desto geringer Ihr Versicherungsbeitrag.  

Gut zu wissen: Wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung, übernimmt der neue Versicherer in der Regel Ihren bis dahin erworbenen Schadenfreiheitsrabatt. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz für jeden Fahrzeughalter. Sie bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen einen Schaden zufügen.

Die Versicherung deckt folgende drei Schadenarten ab:

  • Personenschäden: Diese entstehen, wenn bei einem von Ihnen verursachten Unfall andere Personen verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden. Die Versicherung übernimmt hier beispielsweise Kosten für ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen.
  • Sachschäden: Diese liegen vor, wenn Sie das Eigentum Dritter beschädigen. Dies umfasst zum Beispiel Reparaturkosten an anderen Fahrzeugen, aber auch Schäden an Gebäuden, Zäunen oder Leitplanken.
  • Vermögensschäden: Diese entstehen, wenn durch Ihr Verschulden ein finanzieller Nachteil für Dritte entsteht, der nicht direkt aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert. Ein Beispiel hierfür ist ein Verdienstausfall, weil ein Lieferant durch einen von Ihnen verursachten Unfall seine Ware nicht rechtzeitig ausliefern kann.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen die Leistung der Versicherung ausgeschlossen ist. Dies ist wichtig für Sie zu wissen, um sich gegebenenfalls zusätzlich abzusichern oder unnötige Kosten zu vermeiden.

Grundsätzlich sind folgende Schäden nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug: Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die Dritten zugefügt werden. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursachen oder die durch äußere Einflüsse entstehen, gehören nicht zu dieser Absicherung. Hierfür benötigen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Verursachen Sie einen Schaden absichtlich, erlischt der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Auch wenn die Versicherung nicht zahlt, haften Sie persönlich für den vollen Schaden. Haftung und Deckung sind nicht identisch.
  • Schäden durch nicht berechtigte Fahrerinnen und Fahrer: Fährt eine Person Ihr Fahrzeug, die keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht, kann der Versicherungsschutz entfallen. Gleiches gilt, wenn jemand das Fahrzeug ohne Ihre Erlaubnis nutzt.
  • Schäden bei illegalen Rennen: Nimmt Ihr Fahrzeug an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen teil und entsteht dabei ein Schaden, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung diesen nicht ab.
  • Schäden an mitgeführten Gegenständen: Wenn Gegenstände oder Güter, die Sie in Ihrem eigenen Fahrzeug transportieren, beschädigt werden, sind diese Schäden nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherung sind zwei wesentliche Bausteine der Autoversicherung. Sie decken unterschiedliche Risiken ab und ergänzen sich ideal.

Der wesentliche Unterschied liegt darin, wessen Schaden reguliert wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz. Sie tritt für Schäden ein, die Sie Dritten mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Dies umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Verursachen Sie also einen Unfall, prüft die Kfz-Haftpflichtversicherung die Ansprüche und übernimmt bei berechtigten Forderungen beispielsweise die Reparaturkosten am gegnerischen Fahrzeug oder die Behandlungskosten für verletzte Personen.

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie leistet bei unvorhersehbaren, von außen einwirkenden Ereignissen, auf die Sie als Fahrerin oder Fahrer keinen Einfluss haben. Klassische Beispiele hierfür sind Diebstahl, Glasbruch durch Steinschlag, Schäden durch Brand und Explosion sowie Elementarschäden wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Auch die Kosten nach einem Zusammenstoß mit Tieren aller Art deckt die Teilkaskoversicherung ab.