Vandalismus: Welche Versicherung leistet bei welchen Schäden

Mutwillige Zerstörung ist mehr als nur ein Ärgernis – sie kann schnell hohe Kosten verursachen. Ob Graffiti an der Hauswand, ein zerkratzter Autolack oder eine verwüstete Wohnung nach einem Einbruch: Die Kosten, Vandalismusschäden zu beheben, sind oft erheblich. Doch welche Versicherung übernimmt diese Kosten?

Lars Schliewe
Veröffentlicht am 18.09.2026
4 Min. Lesezeit

Was ist Vandalismus im Versicherungssinn?

Vandalismus ist die bewusste und mutwillige Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Wird etwas aus Versehen beschädigt, ist das ein Missgeschick. Wird etwas absichtlich zerstört, liegt Vandalismus vor.

Typische Vandalismusschäden sind:

  • Graffiti an Hauswänden oder Garagentoren
  • Beschädigte Briefkästen oder Außenlampen
  • Zerstörte Gartenmauern und Zäune
  • Zerkratzter Lack oder abgebrochene Spiegel am Auto
  • Verwüstete Wohnräume nach einem Einbruch.

Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus am Haus?

Hier unterscheiden wir, ob das Gebäude selbst oder Ihr Hausrat im Inneren betroffen ist.

Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Gebäude

Wenn jemand Ihr Gebäude von außen beschädigt, ohne dass ein Einbruch stattgefunden hat, ist Ihre Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie schützt das Gebäude selbst sowie alle fest damit verbundenen Teile.

In der Regel ist das versichert:

  • Beschädigungen an der Fassade (z. B. durch Graffiti)
  • Zerstörte Außentüren und Fenster
  • Beschädigte Briefkastenanlagen oder Klingeln
  • Schäden an fest verbauten Terrassenüberdachungen.

Wichtig: Basistarife enthalten den Schutz bei Vandalismus ohne Einbruch oft nicht. Viele Versicherer bieten diesen Schutz als Zusatzbaustein oder in Premium-Tarifen an. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag genau.

Hausratversicherung: Schutz für Ihr Eigentum in der Wohnung

Die Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum umfassend gegen Vandalismus ab, wenn dieser infolge eines Einbruchs auftritt. Dies gilt auch dann, wenn die Täter nichts stehlen konnten, aber aus Wut Ihre Einrichtung zerstört haben.

Das ist versichert:

  • Ersatz für gestohlene Gegenstände zum Neuwert.
  • Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von zerstörten Möbeln (z. B. aufgeschlitzte Sofas, zerbrochene Tische).
  • Behebung von Schäden an Wänden, Böden, Türen und Fenstern, die der Einbruch verursacht hat.
  • Kosten für Aufräumarbeiten, den Abtransport zerstörter Möbel und sogar für die Einlagerung Ihres Hausrats, wenn Sie Ihre Wohnung renovieren müssen.
  • Besonderheit im Premium-Tarif der SIGNAL IDUNA: Hier erstattet SIGNAL IDUNA sogar die Kosten für eine professionelle Datenrettung von beschädigten Computern oder Festplatten.

Sollte Ihre Wohnung nach einem Einbruch mit Vandalismus unbewohnbar sein, übernimmt die Hausratversicherung der SIGNAL IDUNA die Hotelkosten. Im Premium-Tarif sogar bis zu 365 Tage lang.

Vandalismus am Auto: Wann zahlt die Kfz-Versicherung?

Für mutwillige Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug ist die Kaskoversicherung zuständig. Hier gibt es jedoch wichtige Unterschiede:

  • Teilkaskoversicherung: Sie deckt Glasbruchschäden (z. B. eingeschlagene Scheiben) und Brandschäden ab. Eine Teilkaskoversicherung schließt zerkratzten Lack oder Dellen durch Tritte nicht ein.
  • Vollkaskoversicherung: Nur die Vollkasko bietet einen umfassenden Schutz gegen mutwillige Beschädigung durch Fremde. Sie übernimmt die Kosten, Kratzer, Beulen oder abgebrochene Spiegel zu beheben. Beachten Sie jedoch, dass die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse führt.

Richtiges Verhalten im Schadensfall: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie einen Vandalismusschaden entdecken, bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor:

  1. Bei Einbruch: Betreten Sie nicht die Wohnung! Bringen Sie sich in Sicherheit und rufen Sie sofort die Polizei (110).
  2. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos oder Videos von allen Beschädigungen aus verschiedenen Perspektiven, bevor Sie etwas verändern.
  3. Anzeige erstatten: Melden Sie jeden Vandalismusschaden der Polizei. Die Anzeige ist für die Versicherung unerlässlich.
  4. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer zuständigen Versicherung (Gebäude, Hausrat oder Kasko). Halten Sie Ihre Vertragsnummer und das polizeiliche Aktenzeichen bereit.
  5. Schadenminderung: Führen Sie nur die notwendigsten Reparaturen durch (z. B. ein kaputtes Schloss ersetzen lassen), um weitere Schäden zu verhindern. Warten Sie mit größeren Aufräum- und Reparaturarbeiten, bis Sie die Freigabe Ihrer Versicherung haben.

Vandalismus vorbeugen: So schützen Sie Ihr Eigentum

Sie können das Risiko von Vandalismus durch gezielte Maßnahmen deutlich reduzieren:

  • Beleuchtung: Bewegungsmelder rund um das Haus schrecken Täterinnen und Täter ab.
  • Sicherheitstechnik: Alarmanlagen und sichtbare Kameras (unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen) erhöhen das Entdeckungsrisiko.
  • Sichere Zugänge: Investieren Sie in einbruchhemmende Türen und Fenster.
  • Gepflegtes Erscheinungsbild: Entfernen Sie Graffiti und beseitigen Sie kleinere Schäden umgehend, um keine weiteren Täterinnen und Täter anzuziehen.
  • Aufmerksame Nachbarschaft: Ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarinnen und Nachbarn ist oft der beste Schutz.

Über den Autor

Lars Schliewe

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflichtversicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

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