Hier unterscheiden wir, ob das Gebäude selbst oder Ihr Hausrat im Inneren betroffen ist.
Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Gebäude
Wenn jemand Ihr Gebäude von außen beschädigt, ohne dass ein Einbruch stattgefunden hat, ist Ihre Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie schützt das Gebäude selbst sowie alle fest damit verbundenen Teile.
In der Regel ist das versichert:
- Beschädigungen an der Fassade (z. B. durch Graffiti)
- Zerstörte Außentüren und Fenster
- Beschädigte Briefkastenanlagen oder Klingeln
- Schäden an fest verbauten Terrassenüberdachungen.
Wichtig: Basistarife enthalten den Schutz bei Vandalismus ohne Einbruch oft nicht. Viele Versicherer bieten diesen Schutz als Zusatzbaustein oder in Premium-Tarifen an. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag genau.
Hausratversicherung: Schutz für Ihr Eigentum in der Wohnung
Die Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum umfassend gegen Vandalismus ab, wenn dieser infolge eines Einbruchs auftritt. Dies gilt auch dann, wenn die Täter nichts stehlen konnten, aber aus Wut Ihre Einrichtung zerstört haben.
Das ist versichert:
- Ersatz für gestohlene Gegenstände zum Neuwert.
- Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von zerstörten Möbeln (z. B. aufgeschlitzte Sofas, zerbrochene Tische).
- Behebung von Schäden an Wänden, Böden, Türen und Fenstern, die der Einbruch verursacht hat.
- Kosten für Aufräumarbeiten, den Abtransport zerstörter Möbel und sogar für die Einlagerung Ihres Hausrats, wenn Sie Ihre Wohnung renovieren müssen.
- Besonderheit im Premium-Tarif der SIGNAL IDUNA: Hier erstattet SIGNAL IDUNA sogar die Kosten für eine professionelle Datenrettung von beschädigten Computern oder Festplatten.
Sollte Ihre Wohnung nach einem Einbruch mit Vandalismus unbewohnbar sein, übernimmt die Hausratversicherung der SIGNAL IDUNA die Hotelkosten. Im Premium-Tarif sogar bis zu 365 Tage lang.