Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Land unter in der Wohnung! Wenn Wasser durch die Decke tropft, aus defekten Rohren quillt oder aus dem Abfluss sprudelt, kann das teuer werden. Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden? Und wie lässt sich vorbeugen?

Marisa Reinhard
Veröffentlicht am 21.02.2023
6 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Rohrbrüche, defekte Haushaltsgeräte, verschlissene Dichtungen und Schläuche zählen zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden.
  • Je nach Schadenfall greifen verschiedene Versicherungen.
  • Die Hausratversicherung kommt für Leitungswasserschäden an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen auf, die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und Einbauten.
  • Die Elementarversicherung deckt als Zusatzbaustein Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung oder Hochwasser ab.
  • Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Dritten (zum Beispiel Nachbarn) entstehen.
  • Ob Mietwohnung oder Eigenheim: Ein guter Versicherungsschutz bewahrt im Schadenfall vor hohen Kosten.

Wasserschaden: unangenehm und teuer

Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch setzt die Küche unter Wasser. Aus einer maroden Leitung tropft Wasser in die Schlafzimmerwand – und Wochen später zeigt sich Schimmel hinter dem Schrank: Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenfällen in Haus und Wohnung. Sie sind äußerst unangenehm für die Betroffenen und verursachen oft hohe Kosten. Nicht immer kommt die Hausratversicherung dafür auf. Daher sollten Sie sich gut informieren und absichern – egal, ob Sie zur Miete wohnen oder selbst eine Immobilie besitzen.

 

Alle 30 Sekunden ein Schaden

Zweimal pro Minute kommt es in Deutschland zu einem Leitungswasserschaden – und jeder einzelne verursacht Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro. Das zeigen Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wer nicht ausreichend versichert ist, muss für den Schadenfall selbst aufkommen.

Was ist ein Wasserschaden?

Klare Sache: Wenn eine große Menge Wasser in kurzer Zeit unkontrolliert eindringt, handelt es sich um einen Wasserschaden. Doch Wasser ist nicht gleich Wasser! Versicherungen unterscheiden zwischen Wasserschäden durch Leitungswasser und Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau. Zur Erklärung:

  • Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser „bestimmungswidrig“ austritt, also an einer anderen Stelle als der dafür vorgesehenen: Es fließt zum Beispiel beim Abpumpen der Waschmaschine nicht in den Abfluss, sondern auf den Boden. Auch Wasserschäden durch Rohre und Schläuche der Wasserversorgung, aus Heizungs-, Lösch- und Klimaanlagen, Aquarien und Wasserbetten zählen zu Leitungswasserschäden. Diese Schäden deckt in der Regel entweder die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung ab.

  • Zu den Wasserschäden durch Naturgefahren zählen zum Beispiel Überschwemmungen. Dazu kann es kommen, wenn Gewässer über die Ufer treten, aber auch durch Sturmflut oder Starkregen. In diese Kategorie fallen auch Wasserschäden durch Rückstau: Wenn etwa Starkregen Wasser durch das Rohrsystem ins Haus drückt. Eine Elementarversicherung sichert solche Schäden ab – als Zusatzbaustein der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Wie kommt es zu einem Wasserschaden?

Zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden zählen:

  • durch das Dach eindringender Regen
  • Überschwemmung/Hochwasser nach Starkregen
  • Rohrbruch durch Korrosion oder Einwirkung von Frost
  • defekte Leitungen, Armaturen und Heizkörper
  • undichte Fugen
  • geplatzte Wasch- oder Spülmaschinenschläuche
  • Baumängel, Undichtigkeiten und mangelhafte Isolierung
  • verstopfte Rohre und Abflüsse

Wann zahlt welche Versicherung? Ein detaillierter Überblick

Vorweg: Es gibt nicht die eine Versicherung, die jeden Wasserschaden abdeckt. Welche Versicherung im Einzelfall greift, hängt von zwei zentralen Fragen ab: Was wurde beschädigt? und Wodurch entstand der Schaden? Je nach Szenario sind die Hausrat-, Wohngebäude- oder private Haftpflichtversicherung zuständig. 

Hier ein detaillierter Überblick, wer für welche Kosten aufkommt.

Die Hausratversicherung: Schutz für Ihr Hab und Gut

Die Hausratversicherung ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn durch Leitungswasser Ihr bewegliches Eigentum – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden – beschädigt oder zerstört wird.

Das ist in der Regel versichert:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände: Sofas, Schränke, Tische, Teppiche.
  • Elektronische Geräte: Fernseher, Laptops, Hi-Fi-Anlagen.
  • Persönliche Gegenstände: Kleidung, Bücher, Wertsachen (im Rahmen der vereinbarten Grenzen).
  • Folgekosten: Kosten für Aufräumarbeiten, Hotelunterbringung (falls die Wohnung unbewohnbar ist) sowie Transport- und Lagerkosten für Ihren Hausrat.

Typische Schadenfälle für die Hausratversicherung:

  • Defekte Wasch- oder Spülmaschine: Der Zulaufschlauch Ihrer Waschmaschine platzt und das auslaufende Wasser ruiniert Ihr teures Sofa und die Holzstühle. Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden an Teppich und Sofa zum Neuwert.
  • Ausgelaufenes Aquarium oder Wasserbett: Ihr Aquarium wird undicht und das Wasser zerstört das darunterliegende Parkett, das Sie selbst verlegt haben, und die danebenstehende Kommode. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Kommode und Parkett (sofern es sich um Ihr Eigentum handelt).

Die Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Gebäude selbst

Die Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich für alle Immobilienbesitzer und Vermieter. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst sowie an allen fest damit verbundenen Teilen, die durch Leitungswasser entstehen.

Das ist in der Regel versichert:

  • Gebäudebestandteile: Wände, Decken, Böden (z. B. fest verklebtes Parkett) vom Vermieter, Türen und Fenster.
  • Fest installierte Einbauten: Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen (Badewanne, Dusche), fest eingebaute Küchenzeilen.
  • Kosten für Reparatur und Sanierung: Dazu gehören das Auffinden des Lecks (Leckortung), die Trocknung des Mauerwerks, Malerarbeiten und die vollständige Instandsetzung der beschädigten Gebäudeteile.
  • Folgekosten: Kosten für die Beseitigung von Schimmel als direkte Folge des Wasserschadens.

Typische Schadenfälle für die Wohngebäudeversicherung:

  • Rohrbruch in der Wand: Ein Leck in einer Wasserleitung durchfeuchtet die Wand und den Estrich. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für die Ortung des Lecks, die Trocknung der Wand und die Reparatur des beschädigten Putzes.
  • Frostschaden: Im Winter friert eine Außenleitung ein und platzt. Das austretende Wasser beschädigt die Fassade und die Dämmung des Hauses.
  • Defekte Heizungsanlage: Aus Ihrer Heizung tritt Wasser aus und durchnässt den fest verklebten Parkettboden im Keller. Der Boden muss ausgetauscht werden.

Gut zu wissen: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergänzen sich perfekt. Als Immobilienbesitzer benötigen Sie beide, um umfassend geschützt zu sein.

Die Private Haftpflichtversicherung: Wenn andere zu Schaden kommen

Die private Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn Sie einen Wasserschaden verursachen, der das Eigentum Dritter beschädigt. Das ist besonders in Mehrfamilienhäusern ein entscheidender Schutz.

Das ist versichert:

  • Schäden am Eigentum Dritter: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie bei Ihren Nachbarn verursachen.
  • Reparatur- und Renovierungskosten: Kosten für die Instandsetzung von Decken, Wänden und Böden in der Wohnung des Nachbarn, wenn der Versicherungsnehmer der Schadenverursacher ist.
  • Ersatz für beschädigten Hausrat des Nachbarn: Wenn das Wasser den Hausrat Ihres Nachbarn beschädigt, erstattet Ihre Haftpflicht in der Regel dessen Zeitwert.

Typische Schadenfälle für die private Haftpflichtversicherung:

  • Der Klassiker in der Mietwohnung: Der Schlauch Ihrer Waschmaschine platzt. Das Wasser läuft nicht nur in Ihrer Küche, sondern durchnässt auch die Decke der Wohnung unter Ihnen. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt für die Renovierung der Decke bei Ihrem Nachbarn.
  • Übergelaufene Badewanne: Sie lassen die Badewanne volllaufen und vergessen sie. Das Wasser überschwemmt Ihr Bad und dringt zum Nachbarn durch, wo es dessen neuen Teppich ruiniert.

Was passiert, wenn der Nachbar den Schaden bei Ihnen verursacht? In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn zuständig. 

Die Elementarversicherung

  • zahlt bei Schäden durch Naturkatastrophen bzw. Unwetter (zum Beispiel Hochwasser durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau)
  • leistet Ersatz für Ihr zerstörtes Hab und Gut, übernimmt die Kosten für Reparaturen im und am Haus sowie für die Sanierung des Gebäudes
  • können Sie als Zusatzbaustein in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abschließen

Typische Fälle:

  • Bei Starkregen sprudelt Wasser aus dem Abfluss Ihres Kellers und beschädigt dort aufbewahrte Skikleidung und Schuhe.
  • Durch Schneeschmelze tritt der nahegelegene Fluss über die Ufer. Das Wasser dringt in Ihr ebenerdiges Wohnzimmer und durchnässt das Ledersofa.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Es tropft, fließt, strömt oder sprudelt … und jetzt? Statt in Schockstarre zu verfallen, sollten Sie mit beherztem Handeln den Schaden begrenzen und für Sicherheit sorgen. Denken Sie bei aller Aufregung auch daran, den Unglücksfall für die Versicherung zu dokumentieren – das erleichtert später die Abwicklung.

Wichtige Sofortmaßnahmen

Stellen Sie den Strom ab.

Wenn Wasser in Verteiler und Steckdosen läuft oder durch ältere, schadhafte Isolierungen dringt, kann es zu einem Kurzschluss kommen.

Bei Leitungswasserschaden:

Drehen Sie das Hauptwasserventil zu, damit kein Wasser nachkommen kann.

Sichern Sie Ihr Inventar:

Tragen Sie Ihren Hausrat an einen trockenen Ort.

Fangen Sie austretendes Wasser auf

Dichten Sie zusätzlich die Stelle nach Möglichkeit provisorisch ab.

Rufen Sie fachkundige Hilfe

Es ist wichtig, eine Fachunternehmen hinzuzuziehen, um eine fachgerechte Behebung und Sanierung des Wasserschadens sicherzustellen.

Beseitigen Sie das ausgetretene Wasser

Entfernen Sie das ausgetretene Wasser durch Wischen oder Abpumpen. Zur Not helfen dabei die Feuerwehr oder der Sanitärnotdienst. Trocknen Sie den Boden ab, um Folgeschäden zu begrenzen.

Schaden dokumentieren und melden

  • Fotografieren Sie den Schaden, und zwar am besten zweimal: Einmal, bevor Sie das Wasser beseitigen und den Hausrat sichern, und anschließend ein weiteres Mal.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden an Gegenständen oder am Gebäude ausführlich.
  • Melden Sie den Schaden so bald wie möglich bei Ihrer Versicherung (siehe Checkliste „Schaden melden“). Dort erfahren Sie, was als Nächstes zu tun ist.
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung.

Schaden melden: Was muss ich angeben?

  • Wie und wodurch ist der Schaden passiert?
  • Wann haben Sie den Schaden entdeckt?
  • aussagekräftige Fotos der Schadenursache, des beschädigten Hausrats und des Folgeschadens
  • zusätzlich bei der Hausratversicherung: beschädigte Gegenstände mit Altersangaben auflisten, evtl. Kaufbelege einreichen; bei beschädigter Einbauküche oder versichertem Bodenbelag Kostenvoranschlag für die Instandsetzung einreichen
  • zusätzlich bei der Gebäudeversicherung: falls vorhanden, Berichte von Fachfirmen wie Installateuren einreichen; Schätzung der Schadenhöhe abgeben, ggf. auch Angebote von Fachfirmen
  • Schadenhergang und Eintrittsweg des Wassers schildern, mit Fotos dokumentieren
  • War das gesamte Grundstück überschwemmt? Ausmaß mit Fotos dokumentieren
  • für die Gebäudeversicherung: Fotos von Wasserrändern und Folgeschäden am Gebäude
  • für die Hausratversicherung: Fotos der beschädigten Gegenstände mit Altersangabe und Kaufbelegen, falls vorhanden
  • Kostenvoranschlag für die erforderlichen Folgearbeiten
  • Schadenhergang schildern (Wann und wo? Wann entdeckt? Welche Erstmaßnahmen?)
  • Art und Umfang der Beschädigung durch das Wasser schildern
  • Alter und Anschaffungspreise der beschädigten Gegenstände auflisten
  • Daten der geschädigten Person und der verursachenden Person angeben
  • beschreiben, in welcher Beziehung die Beteiligten zueinanderstehen

Wie kann ich einem Wasserschaden vorbeugen?

Je älter ein Gebäude ist, desto größer die Gefahr eines Wasserschadens. Doch in vielen Fällen können Sie verhindern, dass aus einem kleinen Schaden ein großes Unglück entsteht. Wie Ihr Auto oder Ihr Fahrrad, so benötigen auch Ihre Wohnung oder Ihr Haus eine regelmäßige Inspektion.

  • Befreien Sie Dachrinnen und Abflüsse von Fallrohren zweimal pro Jahr von Laub und Schmutz.
  • Lassen Sie Wasserleitungen, Heizungs- und Elektroanlagen regelmäßig warten.
  • Prüfen Sie, ob Fenster und Türen dicht sind, vor allem wenn diese ebenerdig oder im Keller liegen.
  • Überprüfen Sie Armaturen, Waschbecken und sichtbare Wasserleitungen regelmäßig auf Risse und Undichtigkeiten.
  • Säubern Sie Abflüsse in Bad und Küche regelmäßig: Lösen Sie Fettreste mit heißem Wasser und reinigen Sie die Rohre mit einer Drahtbürste.
  • Entkalken Sie Wasch- und Spülmaschinen regelmäßig, um die Lebensdauer zu verlängern und Defekte zu vermeiden.
  • Heizen Sie auch selten genutzte Räume und Nebengebäude im Winter, damit Wasserrohre nicht einfrieren.
  • Schalten Sie die Wasch- und Spülmaschine nur dann ein, wenn Sie zuhause sind.
  • Lassen Sie Ihre Badewanne beim Einlaufen des Wassers nicht außer Sicht.
  • Achten Sie am besten schon beim Kauf darauf, dass die Immobilie eine Rückstauanlage hat. Diese verhindert, dass Starkregen Wasser über die Kanalisation ins Haus oder in Sanitäranlagen wie das WC drückt.
  • Lassen Sie vorsorglich eine Leckerkennung in das Rohrsystem einbauen.

Wasserschaden: In welchen Fällen zahlt die Versicherung nicht?

Die Versicherung zahlt nicht, wenn...

  • jemand vorsätzlich handelt. Dann verlieren Sie den Anspruch auf Übernahme der Kosten.
  • Sie den im Versicherungsvertrag vereinbarten Pflichten nicht nachgekommen sind. Der Versicherer kann die Entschädigung kürzen (zum Beispiel bei Frostschäden in Wasserleitungen durch nicht ausreichendes Heizen).
  • wenn es sich um ein nicht versichertes Risiko handelt. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen zum Beispiel nicht bei Schäden durch Hochwasser, Flut oder Starkregen (Tipp: Zusatzbaustein „Elementarversicherung“ buchen).

Fazit

Wasserschäden treten häufig auf und verursachen oft hohe Kosten. Um Schäden am Gebäude, am Inventar und eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter abzudecken, sind verschiedene Versicherungen erforderlich. Daher sollten sich Mieterinnen und Mieter ebenso wie Immobilienbesitzende gut informieren und individuelle Risiken absichern. Um Schäden zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, helfen regelmäßige Wartung und gezielte Vorkehrungen.

Fragen und Antworten

Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenfällen in Haus und Wohnung. Der Ersatz der beschädigten Gegenstände, das Trocknen und Instandsetzen von Mauerwerk und das Begleichen von Schadenersatzansprüchen Dritter kann sehr teuer werden. Daher ist es wichtig, sich gegen Wasserschäden zu versichern.

Nein. Bei Wasserschäden springen je nach Ursache und Ort des Schadens verschiedene Versicherungen ein: Die Hausratversicherung kommt für Leitungswasserschäden an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen auf, die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und fest installierten Einbauten. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung deckt die Elementarversicherung ab. Die Privathaftpflicht übernimmt Wasserschäden, die Dritten durch Verschulden der versicherten Person entstehen.

Da es keine spezielle Versicherung gegen Wasserschäden gibt (siehe oben), lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Bei SIGNAL IDUNA sind Leitungswasserschäden in der Hausratversicherung ab 1,94 Euro pro Monat versichert; sie deckt auch andere Schäden ab. Die Privathaftpflicht von SIGNAL IDUNA kommt für 3,38 Euro pro Monat für Schadenersatzansprüche Dritter auf. Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung richtet sich nach individuellen Merkmalen der Immobilie.

Um Schäden durch Naturkatastrophen abzusichern, benötigen Sie eine Elementarversicherung. Diese können Sie über einen Zusatzbaustein in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen.

Das kommt auf Ihre Versicherung an. Bei SIGNAL IDUNA sind in allen Tarifen der Hausratversicherung auch Leitungswasserschäden aus Aquarien, Wasserbetten oder Zimmerspringbrunnen abgedeckt.

Ja. Falls Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach einem Wasserschaden unbewohnbar ist, übernimmt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung je nach gewähltem Tarif Ihre Hotelkosten.

Ja, die Hausratversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Leckortung übernehmen. Dies ist der Fall, wenn die Leckortung nötig ist, um einen versicherten Leitungswasserschaden an Hausratgegenständen festzustellen.

Die Wohngebäudeversicherung der SIGNAL IDUNA übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine Leckortung, wenn der Wasserschaden selbst versichert ist. Dies gilt für die notwendigen Schritte zur Ermittlung der Schadenursache, zum Beispiel bei einem Rohrbruch. 

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung liegt die Beweispflicht bei der Partei, die Ansprüche geltend macht. Möchten Mietende zum Beispiel nachweisen, dass ein Mangel am Gebäude den Schaden verursacht hat, müssen sie dies belegen. Umgekehrt muss die vermietende Partei beweisen, wenn sie den Mietenden eine unsachgemäße Nutzung vorwirft.

Wir raten Ihnen, den Schaden umgehend zu dokumentieren (Fotos, Videos) und sowohl den Vermieter als auch Ihre Versicherung zu informieren. 

Über die Autorin

Marisa Reinhard

Marketingmanagerin

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbeversicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

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