Ein günstigerer Beitrag verändert unter Umständen nachteilig die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Wenn Sie in einen günstigeren Tarif wechseln oder Ihren Selbstbehalt erhöhen, um Ihren monatlichen Beitrag zu senken, kann dies folgende steuerliche Konsequenzen haben.
Geringere abzugsfähige Beiträge:
Da Ihr Gesamtbeitrag sinkt, sinkt in der Regel auch der Anteil des Beitrags, der für die Basisabsicherung entfällt. Dies führt dazu, dass Sie insgesamt weniger Beiträge als Sonderausgaben geltend machen können.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Angenommen, Sie zahlen monatlich 500 Euro Beitrag, wovon 400 Euro auf die Basisabsicherung entfallen und steuerlich absetzbar sind. Wenn Sie nun in einen Tarif wechseln oder den Selbstbehalt erhöhen, sodass Ihr Beitrag auf 400 Euro sinkt und davon nur noch 350 Euro auf die Basisabsicherung entfallen, können Sie 50 Euro weniger pro Monat (also 600 Euro pro Jahr) steuerlich geltend machen.
Fazit und Empfehlung:
Die Entscheidung für einen Tarifwechsel oder die Anpassung des Selbstbehalts sollte nicht ausschließlich auf Basis des monatlichen Beitrags getroffen werden. Es ist wichtig, die Gesamtkostenbetrachtung inklusive der steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Gerne schauen wir uns mit Ihnen vor einem Tarifwechsel Ihre Gesamtsituation an.