Der Schutz über die familiäre Haftpflichtversicherung bleibt auch für volljährige Kinder bestehen. Aber was ändert sich für Studenten und Azubis?
Zum ArtikelEine private Haftpflichtversicherung ist für jeden ein Muss, auch wenn sie keine Pflicht ist. Sie versichert Sach-, Vermögens- und Personenschäden an Dritten, die durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn passieren können. Schießt Ihr Kind beim Spielen im Garten den Fußball in die Scheibe des Nachbarn und verursacht somit einen Sachschaden, kann das schnell ein paar Tausend Euro kosten. Wenn der Ball den Nachbarn am Kopf trifft und sich der Nachbar deswegen ärztlich behandeln lassen muss, ist das ein Personenschaden, und diese sind in der Regel noch deutlich teurer. Ist Ihr Kind noch deliktunfähig, sind Sie zwar nicht verpflichtet, für solche Schäden aufzukommen, wollen Ihren Nachbarn aber wahrscheinlich trotzdem entschädigen. Mit einer privaten Haftpflicht für die ganze Familie können Sie sich und Ihre Kinder gegen solche Kosten absichern.
Haben Sie Kinder, müssen Sie diese zusätzlich versichern. Versicherer bieten dazu Tarife für Familien an. Eine Familienhaftpflicht schützt den Ehepartner oder die Ehepartnerin und alle Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben: Nicht nur leibliche Kinder sind versichert, sondern auch Pflege-, Adoptiv- und Enkelkinder. Sogar Au-pairs sowie Austauschschülerinnen und -schüler, die im Haushalt leben, können bis zu einem Jahr lang in der Familienhaftpflicht mitversichert werden. Kinder sind ohne Altersbeschränkung mitversichert, auch während Studium und Ausbildung, solang sie unverheiratet und noch nicht berufstätig sind.