Ihre arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung endet? Keine Sorge, wir haben die Lösung für Sie! Erfahren Sie, wie Sie Ihren Versicherungsschutz nahtlos fortsetzen können und welche Vorteile Sie dadurch haben.
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registriernummer D-Q1GJ-SS4H0-38 bei der DIHK Berlin.
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Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registriernummer D-Q1GJ-SS4H0-38 bei der DIHK Berlin.
Sie werden weitergeleitet zur Anlageberatung für Investmentfonds sowie zur beratungsfreien Einlagenvermittlung der SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH.
Erstinformationen zur Erfüllung der gesetzliche Informationspflicht gemäß §15 VersVermV und zum Status als vertraglich gebundener Vermittler.
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Ausführliche Informationen zu den Assistance-Leistungen finden Sie hier.
Sie haben das Angebot zur Fortsetzung der betrieblichen Krankenversicherung erhalten und möchten dieses annehmen?
So einfach geht´s:
Das Beste: Eine Gesundheitsprüfung ist für das Fortsetzungsangebot nicht notwendig.
Hier finden Sie Leistungsinhalte zu den Tarifen. Die individuellen Beiträge entnehmen Sie Ihrem Tarifangebot.
Achtung: Das Fortsetzungsangebot gilt nur für die im Angebotsschreiben dargestellte Tarifkombination!
Der GesundAKTIV+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV). Je nach versicherter Budgetstufe steht Ihnen ein Höchst-Erstattungsbetrag (Budget) für die nachstehend aufgeführten Leistungen je Versicherungsjahr zur Verfügung.
Die Höhe des Budgets entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebotsschreiben.*
Ambulante Leistungen
Zahnärztliche Behandlung
Die Leistungen gelten jeweils inklusive der Vorleistung der GKV oder PKV.
Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
* Für ambulante und zahnärztliche Behandlungen ist die Erstattung in Abhängigkeit von der versicherten Tarifstufe je Versicherungsjahr insgesamt begrenzt, und zwar auf
Der ZahnOptimal+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für zahnärztliche Behandlungen.
Zahnärztliche Leistungen
Die Erstattung erfolgt unter Anrechnung der Leistung der GKV oder PKV.
Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Der ZahnBest+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für zahnärztliche Behandlungen.
Zahnärztliche Leistungen
Die Erstattung erfolgt unter Anrechnung der Leistung der GKV oder PKV.
Die Tarifleistungen sind insgesamt begrenzt und zwar im ersten Versicherungsjahr, je nach Versicherungsbeginn, bis zu 750 EUR, im zweiten bis vierten Versicherungsjahr zusammen 3.000 EUR. Ab dem fünften Versicherungsjahr besteht keine Begrenzung. Die Leistung des ersten Versicherungsjahres ist abhängig davon, in welchem Quartal des ersten Jahres die Versicherung nach Tarif ZahnBest+AN beginnt.
Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Der ZahnPerfekt+ AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für zahnärztliche Behandlungen.
Zahnärztliche Leistungen
Die Erstattung erfolgt unter Anrechnung der Leistung der GKV, PKV und des Tarifes ZahnBest+AN.
Die Tarifleistungen sind insgesamt begrenzt, und zwar im ersten Versicherungsjahr, je nach Versicherungsbeginn, bis zu 750 EUR, im zweiten bis vierten Versicherungsjahr zusammen 3.000 EUR. Ab dem fünften Versicherungsjahr besteht keine Begrenzung. Die Leistung des ersten Versicherungsjahres ist abhängig davon, in welchem Quartal des ersten Jahres die Versicherung nach Tarif ZahnPerfekt+AN beginnt.
Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Der KlinikPrivat+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für stationäre Behandlungen in Deutschland.
Stationäre Heilbehandlung in Deutschland
Stationäre Heilbehandlung im Ausland nach Unfall bzw. bei akut aufgetretenen Erkrankungen
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Der UnfallPrivat+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für unfallbedingte stationäre Behandlungen in Deutschland.
Stationäre Heilbehandlung in Deutschland nach Unfall
Zusätzlich versichert ist ein Pflegegeld entsprechend des festgestellten Pflegegrades bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit:
Dieses beträgt je Kalendermonat bei...
Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach mindestens Pflegegrad 4 wird zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 4.500 EUR gezahlt.
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Der Vorsorge+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und leistet für ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Der Ambulant+AN ist ein Ergänzungstarif zur deutschen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) und beinhaltet folgende Leistungen:
Ambulanter Ergänzungstarif
Für die ersten Versicherungsjahre gelten gesonderte tarifliche Höchstleistungen. Dabei ist die Leistung der ersten Versicherungsjahre abhängig davon, in welchem Quartal des ersten Jahres die Versicherung nach Tarif Ambulant+AN beginnt.
Der Tarif beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. Außerdem gelten für den Tarif besondere Regelungen zur Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit, die dem Tarifdruckstück und den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
Eine bKV ist nicht zwingend an Ihren Arbeitgeber gebunden. Sie können Ihre arbeitgeberfinanzierten Tarife in die entsprechenden arbeitnehmerfinanzierten Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung umstellen und eigenfinanziert fortsetzen.
Eine arbeitnehmerfinanzierte Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, in der Sie nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen Ihren über den Arbeitgeber bestehenden Krankenversicherungsschutz fortsetzen können.
Sie können die Fortsetzung innerhalb von zwei Monaten nach dem Beendigungstermin bzw. nach Erhalt unseres Weiterführungsangebotes beantragen.
Nein. Eine bKV ist nicht zwingend an Ihren Arbeitgeber gebunden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können Sie ihre arbeitgeberfinanzierten Tarife in die entsprechenden arbeitnehmerfinanzierten Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung umstellen und eigenfinanziert fortsetzen.
Eine Weiterversicherung ist nur dann möglich, wenn der neue Arbeitgeber die bKV nicht zu den gleichen Leistungsbereichen anbietet.
Wird der Versicherungsschutz direkt im Anschluss an die arbeitgeberfinanzierte Absicherung fortgesetzt, verzichten wir auf die Gesundheitsprüfung.
Nein, die üblichen Wartezeiten entfallen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn.
Sie als Versicherungsnehmer übernehmen für Ihre arbeitnehmerfinanzierten Tarife die Beitragszahlung.
Die Rechnungen können Sie über das Meine SI Kundenportal, Meine SI Mobile App oder per Post zur Erstattung einreichen.