Eine umgekippte Kerze hat ein Loch in das teure Designer-Sofa gebrannt. Was zahlt die Hausratversicherung? Reicht das Geld für einen gleichwertigen Ersatz? Dieser Beitrag erklärt die Regelungen bei einem Hausratschaden und erläutert die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Zum ArtikelWenn Sie umziehen, sollten Sie das der Versicherung schnellstmöglich melden. Am besten, sobald das Umzugsdatum feststeht, spätestens aber, wenn Sie in der neuen Wohnung angekommen sind. Sie müssen Ihre Hausratversicherung bei einem Umzug nicht kündigen. Ihren Versicherungsschutz nehmen Sie ins neue Zuhause mit. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass sich die Versicherung angepasst werden muss, wenn sich Postleitzahlengebiet und Quadratmeterzahl der Wohnung ändern.
Vorerst aber passiert schlicht gar nichts mit Ihrer Hausratversicherung. Sie haben, je nach Vertrag, eine Übergangsfrist von einem bis drei Monaten, in der beide Wohnungen, die alte und die neue, durch Ihre laufende Hausratversicherung versichert sind. Achtung: Die Übergangsfrist gilt nur bei einem Wohnungswechsel – eine Zweitwohnung müssen Sie extra versichern.
Nach dem Ablauf der Übergangsfrist besteht nur noch Versicherungsschutz für die neue Wohnung. Der Vertrag läuft lückenlos weiter und Sie müssen sich nicht neu versichern. Aber höchstwahrscheinlich muss die Versicherung an Ihren neuen Wohnort angepasst werden.