Beihilfe­versicherung der Deutscher Ring Kranken­versicherung

Deutscher Ring Kranken­versicherung Beihilfe­versicherung: Unser Angebot
Ein lachendes Paar sitzt im Feld.
Das finden Sie hier:
Unser Angebot

Der Beihilfeschutz für Beamte

Der Zusatzschutz für Beamte und Beamtenanwärter

Als Beamter erhalten Sie Leistungen aus der Beihilfe, die je nach Familienstand und Bundesland einen Großteil Ihrer Krankheitskosten übernimmt. Für den Rest kommt Ihre private Krankenversicherung auf. Beruhigend, wenn man dafür einen starken Partner an seiner Seite weiß. Wir bieten Ihnen über 100 Jahre Erfahrung in der privaten Gesundheitsvorsorge. Das kommt Ihnen zugute: in Form eines umfangreichen und leistungsstarken Produktangebots, das Ihnen Sicherheit da garantiert, wo Ihr Beihilfeschutz aufhört. Um Ihnen eine Spitzenversorgung zu garantieren, bieten wir Ihnen Lösungen, die sowohl auf Ihren Beihilfeschutz als auch auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal abgestimmt sind. Ganz individuell, ganz flexibel, ganz sicher.

Im Rahmen Ihrer Beihilfe können Sie Ihren Gesundheitsschutz individuell nach persönlichen Bedürfnissen auswählen und kombinieren. Dabei bildet der Tarif BK die grundlegende Basisversorgung. Diesen Grundschutz können Sie dann weiter ergänzen. Mit Hinzunahme des Tarifs BS sichern Sie sich im Krankenhaus die Unterbringung im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung.

Wer eine Spitzenversorgung in allen Bereichen möchte, der entscheidet sich für die Kombination der Tarife BK, BS, BE. Steht für Sie die verbesserte stationäre Versorgung nicht unbedingt im Vordergrund, legen Sie aber Wert auf Mehrleistungen beim Arzt und Zahnarzt, dann ist für Sie die Kombination BK, BKE richtig. Die jeweilige Kombination mit BE oder BKE können Sie noch mit BE+ vervollständigen. Damit sind Sie auch vor vielen Zuzahlungen geschützt.

Unsere Tarife

Prozentualer Ersatz erstattungs- und beihilfefähiger Kosten für:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz (inkl. Reparatur von Zahnersatz)
  • Kieferorthopädie
  • Prophylaktische Maßnahmen, einschl. professioneller Zahnreinigung (PZR)
  • Behandlung durch den Belegarzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel (im Rahmen der Höchstsätze)
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Ambulante Kur- und Sanatoriumsbehandlung
  • Psychotherapeutische Behandlung bis zu 50 Sitzungen pro Jahr
  • Heilpraktiker
  • Gezielte Vorsorge
  • Schutzimpfungen

Ergänzung stationär, Kostenübernahme für:

  • Zuschlag für Unterkunft im Zweibettzimmer inkl. Sonderverpflegung und Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss
  • Privatärztliche Behandlung
  • Vor- und nachstationäre privatärztliche Behandlung
  • Bei Nichtberechnung o. g. Leistungen ersatzweise Krankenhaustagegeld
  • Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus) – unter bestimmten Voraussetzungen

Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze von GOÄ und GOZ) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK und BS. Kostenübernahme für:

  • Hilfsmittel (Offener Hilfsmittelkatalog)
  • Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
  • Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren
  • Einbettzimmer
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld
  • Rooming-in
  • Zahnbehandlung 100 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Zahnersatz 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Kieferorthopädie 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Prophylaktische Leistungen (mit bestimmten Höchstgrenzen)

Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze von GOÄ und GOZ) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK und BS. Kostenübernahme für:

  • Hilfsmittel, wie Brillen und Kontaktlinsen, orthopädische Schuhe etc.
  • Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
  • Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren
  • Zahnbehandlung 100 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Zahnersatz 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Kieferorthopädie 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Prophylaktische Leistungen (mit bestimmten Höchstgrenzen)

Top-Ergänzung zum BKE oder BE. Übernahme von Selbsbeteiligungen in den Bereichen:

  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten
  • Krankenhaus