Reiserücktritts­ver­sicher­ung für Familien

  • Sorgenfrei in den Urlaub: Volle Rückerstattung von Stornogebühren und Kosten bei verspätetem Reiseantritt
  • Rundum abgesichert: Reiseabbruch­versicherung inklusive – bis zu 100% Kostenübernahme
  • Reiseschutz für die ganze Familie: Kinder sind bis zum 21. Lebensjahr mitversichert
Mutter, Vater und zwei kleine Söhne steigen mit Gepäck gemeinsam in einen Zug

Alle freuen sich auf den lang ersehnten Familienurlaub. Doch was ist, wenn etwas Unvorhergesehenes dazwischen kommt? Mit einer Reiserücktritts­versicherung von SIGNAL IDUNA sind Sie vor Antritt der Reise und auch bei einem plötzlichen Reiseabbruch abgesichert –  weltweit und kostengünstig. Jeder Familienurlaub ist ein kleines Abenteuer. Mit uns bleiben Sie ganz entspannt und können sich auf unvergessliche Urlaubsmomente freuen.

Vorteile der Reiserücktrittsversicherung für Familien

Rund um die Uhr für Sie da

Unser Notfall-Telefon ist 24 Stunden am Tag erreichbar, weltweit. Wir kümmern uns um Ihre Weiter- oder Rückreise.

Kein Selbstbehalt

Keine Sorge vor zusätzlichen Kosten, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Ihre Reiserücktritts­versicherung ist immer ohne Selbstbeteiligung.

Reiseschutz für die ganze Familie

Die ganze Familie ist in einem Tarif günstig geschützt. Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind mitversichert.

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung für Familien sinnvoll?

Die meisten Reisepläne scheitern unerwartet in den letzten zwei Wochen vor Reiseantritt. Sei es durch Krankheit, einen Unfall oder einen Wohnungseinbruch, der Ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. Für Familien mit Kindern ist eine Reiserücktritt­versicherung besonders wichtig, da gerade bei mehreren Reisenden die Stornierungskosten für Unterkunft, Flug oder Rundreise sehr hoch ausfallen können.

Mit einer Reiserücktritts­versicherung inklusive Reiseabbruch­versicherung sind Sie vor ungeplanten Reisekosten geschützt. Auch, wenn nicht Sie selbst von einem unerwarteten Ereignis betroffen sind, sondern zum Beispiel Ihre Kinder oder Ihre Schwiegereltern. Sogar Hund Bello und Katze Kitty sind mit abgesichert, wenn diese mitreisen.

Schutz für alle die verreisen – und die daheim bleiben

Wenn Sie die Anreise und das Familienhotel selbst buchen, bekommen Sie in vielen Fällen bei einer Stornierung gar kein Geld zurück. Was viele nicht wissen: Auch bei Absage einer Pauschalreise fallen vertraglich festgelegte Stornogebühren an.

Ein Beispiel: Familie Müller möchte die Sommerferien am Meer in Spanien verbringen. Die Koffer sind bereits gepackt, da bricht sich der kleine Sohn beim Fußball das Bein. Die Familie kann ihren Urlaub nun nicht mehr antreten, muss aber trotzdem 90 Prozent der Reisekosten tragen.

Oder ein anderer Fall: Familie Meier ist bereits am Urlaubsort angekommen, da erreicht sie ein Anruf, dass ihr daheimgebliebener Vater gestürzt ist und ins Krankenhaus muss. Natürlich wollen sie die Reise direkt abbrechen und schnell wieder zurück.

In beiden Fällen übernimmt unsere Reiserücktritts­versicherung inklusive Reiseabbruch­versicherung die Kosten.

Viele gute Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung

Als Eltern sind Sie es sicher gewohnt: Man ist vor Überraschungen nicht gefeit. Eine Woche vor dem Urlaub wird das Kind krank oder muss genau in dieser Zeit eine Prüfung wiederholen. Aber auch gute Nachrichten machen Ihren Urlaubsplänen manchmal einen Strich durch die Rechnung, zum Beispiel eine unerwartete Schwangerschaft oder ein neuer Job.

Gründe für den Nichtantritt oder den Abbruch einer Familienreise gibt es viele: Mit uns bleiben Sie dabei nicht auf ungeplanten Reisekosten sitzen.

Häufige Gründe für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch:


  • Unfall oder Krankheit vor Antritt der Reise

  • Trauerfall

  • Schaden am Eigentum (z. B. Einbruch, Brand, Wasserschaden)

  • unvorhergesehene berufliche oder schulische Ereignisse

    z. B. muss eine Prüfung wiederholt werden oder eine Klassenfahrt kann nicht angetreten werden, Jobwechsel

  • unerwartete private Ereignisse

    z. B. Schwangerschaft


Reiseabbruch oder Stornierung:

Wir schützen Sie vor den Kosten

Gerade kurzfristig sind die Stornogebühren bei Reiseveranstaltern am höchsten, da diese meist gestaffelt sind, das heißt: je näher der Reisetermin, desto höher die Ausfallgebühren. Für genaue Angaben zu den Stornogebühren schauen Sie am besten in den Vertrag Ihres Reiseanbieters ( “Allgemeine Reisebedingungen”).

Wichtig zu wissen: Sie haben zwar jederzeit das Recht, vom Vertrag mit Ihrem Reiseveranstalter zurückzutreten, müssen aber mit entsprechenden Stornierungsgebühren rechnen. Hier schützt die Reiserücktritts­versicherung von SIGNAL IDUNA vor hohen Kosten.

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung für Familien?

Leistungen
Reise-Rücktritt
Was ist versichert
Folgende Leistungen sind enthalten
Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
Stornokosten bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Umbuchungskosten
Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise
Row Cell
Versicherte Ereignisse
Folgende Leistungen sind enthalten
Tod
Schwere Unfallverletzung
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Erheblicher Schaden am Eigentum
Arbeitsplatzwechsel oder -verlust oder konjunkturbedingte Kurzarbeit
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
Einreichung einer Scheidungsklage
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
Unerwarteter Termin zur Spende/Empfang von Organen oder Geweben
Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
Reise-Abbruch
Was ist versichert?
Folgende Leistungen sind enthalten
Erstattung des Reisepreises oder der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise
– bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Reisehälfte (max. bis 8. Reisetag)
100%
– bei Reiseabbruch innerhalb der zweiten Reisehälfte (spät. ab 9. Reisetag)
anteilig
Zusätzliche Rückreisekosten bei Abbruch
Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Rückreise
Zusätzliche Rückreisekosten oder Mehrkosten durch einen verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort
Versicherte Ereignisse
Folgende Leistungen sind enthalten
Betreuung und Service über das 24h-Notfall-Telefon
Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung am Urlaubsort
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Erheblicher Schaden am Eigentum
Arbeitsplatzverlust
Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
Unerwarteter Termin zur Spende/Empfang von Organen oder Geweben
Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
Die genannten Leistungen sind ein Auszug und exemplarisch beschrieben. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktritt­versicherungen.

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktritts­versicherung oder auch Reisestorno­versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Ihre Familie oder eine Risikoperson die Reise aus unerwarteten Gründen nicht antreten kann.

Die Reiseabbruch­versicherung kommt für Kosten auf, die Ihnen entstehen, wenn Sie die Reise vorzeitig beenden bzw. abbrechen müssen.

Gut zu wissen: Die Reiseabbruch­versicherung ist immer ohne zusätzliche Kosten inklusive. Bei SIGNAL IDUNA bekommen Sie diese beiden wichtigen Reise­versicherungen in einem Vertrag.

Reiseversicherungen:

Wann abschließen - und wann greifen sie?

 Überblick: Wann greift die Reiserücktrittsversicherung und wann die Reiseabbruchversicherung?

Wer ist in der Reiserücktrittsversicherung für Familien versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer/in
  • Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in oder 
  • Ihr Lebensgefährte/in bei Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes
  • Im gemeinsamen Haushalt lebende unverheiratete Kinder (auch Adoptiv-, Stief-, oder Pflegekinder) bis zum 21. Lebensjahr
  • Sogenannte Risikopersonen: Gemeint sind Ihre Angehörigen wie Eltern, Geschwister, Stiefgeschwister, Großeltern sowie Schwägerinnen und Schwäger (im Todesfall auch Tanten, Onkel, Neffen und Nichten) Diese Personen können ebenfalls den Versicherungsausfall auslösen, auch wenn sie nicht mitreisen.
  • Betreuungspersonen
  • mitversicherte Haustiere (Hunde und Katzen)

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder Verletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Scheidung
  • gerichtliche Ladung
  • für Schulkinder und Studierende: bei Wiederholung einer nicht bestandenen Schul- oder Universitätsprüfung 
  • bei Klassenfahrten: im Falle von Nicht-Versetzung oder Schulwechsel 
  • bei Familienzuwachs: im Falle von Schwangerschaft und unerwarteter Adoption 
  • Außerplanmäßige Beendigung der Reise  
  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder schwerer Unfall am Urlaubsort  
  • Unterbrechung der Reise  
  • Verspäteter Antritt der Rückreise  
  • Elementarereignisse während der Reise (zum Beispiel Sturm, Hochwasser, Blitzschlag etc.)

Leistungen bei Verspätung

Neben der Reiserücktritts­versicherung und der Abbruch­versicherung bieten wir auch einen erweiterten Verspätungsschutz: Wir leisten für die Mehrkosten, wenn die Anreise oder die Weiterreise nicht so läuft wie geplant. Wenn zum Beispiel:

  • Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel (Bus, Bahn, Flugzeug) durch Verspätung um mehr als zwei Stunden verpassen.
  • Ihr Fahrzeug einen Unfall oder eine Panne bei eigener Anreise hat
  • Sie Ihren Anschlussflug wegen der Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden verpassen

 

Wir übernehmen die anfallenden Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren sowie die zusätzlichen Kosten für die Anreise, damit Ihre Familie sorgenfrei reisen kann.

 

24 Stunden am Telefon für Sie da: Die SIGNAL IDUNA Reise-Assistance organisiert Ihre Weiter- und Rückreise, wenn Sie den Urlaub vorzeitig beenden oder unterbrechen müssen.

Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung für Familien?

Trotz sorgfältiger Planung für den Familienurlaub kann auch kurzfristig noch etwas dazwischenkommen.

Generell gilt, wenn Sie wegen eines versicherten Zwischenfalls:

  • Ihren Familienurlaub nicht wie geplant starten oder zum Beispiel das Ferienhaus nicht beziehen können oder
  • gezwungen sind, Ihre Reisepläne zu verschieben oder verspätet zu starten

greift der Versicherungsschutz der SIGNAL IDUNA. Dennoch sind nicht alle denkbaren Fälle versichert.

 

Hier ein Überblick:


Die Reiserücktritts­versicherung für Familien zahlt in folgen
  • Tod, schwere Unfallverletzung 

  • unerwartete schwere Erkrankung 

  • Impfunverträglichkeit 

  • Schwangerschaft  bzw. Komplikationen in der Schwangerschaft

  • Unerwartete Adoption eines Kindes

  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten 

  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben

  • Verlust des Arbeitsplatzes

  • Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die Arbeitslosigkeit bei der Reisebuchung bestand

  • Unerwarteter Prüfungstermin Ihrer Kinder zur Reisezeit

  • Nicht Antritt einer Klassenfahrt wegen Krankheit oder Nicht-Versetzung

  • Verpassen des versicherten Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung

  • Panne oder Verkehrsunfall mit dem eigenen Kraftfahrzeug

  • Versäumen des Anschlussfluges wegen Verspätung des Zubringerfluges

  • außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung der Reise (Reiseabbruch)

  • Elementarereignis/Naturkatastrophe während der Reise (Reiseabbruch)


Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel:
  • bestehende Erkrankungen und deren unerwartete Verschlechterung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise bzw. Versicherung behandelt wurden (Kontrolluntersuchungen ausgenommen)

  • Suchterkrankungen 

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden 

  • Vermittlungsentgelte die bei Stornierung der Reise anfallen

  • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen (z. B. absichtliche Selbstverletzung)

  • Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen oder Bergung bei Panne oder Unfall sowie Schäden am Fahrzeug durch Unfall oder Panne

  • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen oder Gefahrumstände, vor denen das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Einreise in das jeweilige Gebiet gewarnt hat (Versicherungsschutz besteht maximal 14 Tage, wenn das Auswärtige Amt erst nach Einreise der versicherten Person in das Gebiet warnt)

  • Expeditionen

Was kostet die Reiserücktrittsversicherung für Familien?

1.000 €
pro Reise
2.500 €
pro Reise
5.000 €
pro Reise
Für Familien
Jahresvertrag mit Corona Protect
78,00 €
114,00 €
184,00 €
Einzelabschluss mit Corona Protect
57,24 €
125,28 €
216,00 €
Für Singles
Jahresvertrag mit Corona Protect
56,00 €
96,00 €
166,00 €
Einzelabschluss mit Corona Protect
49,98 €
112,70 €
215,25 €

Einmalig geschützt oder sicher durch das ganze Jahr: Unsere Reise­versicherungs-Tarife für Familien beginnen ab 80 € für einzelne Reisen und ab 140 € für Jahrestarife. Für allein reisende Kinder beträgt die Versicherungssumme für alle Kinder zusammen 50 % der vereinbarten Familien-Versicherungssumme. 

Einmaltarif oder Jahresschutz – was passt zu uns?

Welcher Tarif am besten zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie oft Sie mit Ihrer Familie im Jahr verreisen.

Der Einmaltarif ist für alle, die nur unregelmäßig verreisen. Wenn Sie zum Beispiel nur einmal im Jahr mit Ihrer Familie in den Sommerurlaub fahren, bietet der Einzeltarif dafür den perfekten Versicherungsschutz. Die Prämie richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und den Reisedetails.

Wenn Sie mit Ihrer Familie öfter verreisen, bietet sich für Sie der Jahrestarif an. So müssen Sie nicht auf Fristen achten und sind das ganze Jahr über auf jeder Reise umfassend geschützt. Der Jahrestarif der SIGNAL IDUNA beginnt ab 140 € und lohnt sich meist bereits ab zwei Familienreisen pro Jahr. Damit sind Sie auf allen privaten Reisen bis zu 60 Tage versichert. Der Jahrestarif verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen, so dass Sie Ihren Schutz nicht jedes Jahr erneut abschließen müssen.

Gut zu wissen: Ob Einmal- oder Jahrestarif – alle Verträge sind bei SIGNAL IDUNA ohne Selbstbehalt. Das heißt, es kommen im Versicherungsfall keine versteckten Kosten auf Sie zu.

Fragen und Antworten

Kinder sind bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei in der Reiserücktritts­versicherung mitversichert, solange sie in häuslicher Gemeinschaft leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es Ihre leiblichen Kinder, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sind. Egal ob Einmal- oder Jahresabschluss: Bis zu sechs Kinder können eingeschlossen werden. 

Ja, Sie und Ihre Familie sind abgesichert, wenn Sie am Coronavirus erkranken und wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung die Reise nicht antreten können. Sollten Sie lediglich einen positiven Corona-Test ohne Symptome vorweisen, ist dies kein Versicherungsfall für einen Nichtantritt oder den Abbruch einer Reise.

 

In der aktuellen Pandemie hat das Auswärtige Amt Covid-19-bedingte Reisewarnungen und Teilreisewarnungen für eine Vielzahl an Ländern ausgesprochen. Erkranken Sie in diesem Fall im Reiseland am Coronavirus, greift unsere Reise-Abbruch­versicherung nicht. Für eine andere Erkrankung, zum Beispiel Herzinfarkt oder Beinbruch, gilt der Versicherungsschutz auch trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, falls Sie in Folge der Erkrankung Ihre Reise abbrechen müssen.  

 

Wichtig zu wissen: Eine Reiserücktritts­versicherung greift nur dann, wenn Sie tatsächlich schwer erkrankt sind, einen Unfall haben oder Ihre Reise aus einem anderen versicherten Grund nicht antreten können oder abbrechen müssen. Allein aufgrund der Angst vor einer Erkrankung oder wegen einer Verbreitung des Coronavirus an Ihrem Reiseziel springt die Reiserücktritts­versicherung grundsätzlich nicht ein. Daher stellt auch ein positiver PCR-Test bzw. eine behördlich angeordnete Quarantäne keine versicherte Gefahr im Sinne der Reiserücktritts­versicherung dar.

Ja, sofern es zur Reise angemeldet wurde. Eine unerwartete und schwere Erkrankung des Tieres, eine schwere Unfallverletzung, eine Impfunverträglichkeit oder der Tod eines im Haushalt der versicherten Person lebenden und zur Reise angemeldeten Hundes oder Katze ist dann versichert. 

Ja, wenn Sie mit einer befreundeten Familie verreisen und beide Familien Ihre Reise versichern, sind Sie und Ihre Freunde mit unserer Reiserücktritts­versicherung auch untereinander versichert.

Ja, die Reiserücktritts­versicherung leistet auch, wenn eine Risikoperson von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen ist. Als Risikopersonen gelten

  • Angehörige der versicherten Person (Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder -partner bzw. Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister, Stiefgeschwister, Großeltern sowie Schwägerinnen und Schwäger, im Todesfall auch Tanten, Onkel, Neffen und Nichten)
  • Betreuungspersonen
  • diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, sowie deren Familie (Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder -partner).

Die Reiserücktritts­versicherung schützt Sie vor Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen (zum Beispiel Krankheit) nicht antreten können. Sie deckt auch Umbuchungskosten oder Mehrkosten ab, falls Sie Ihre Reise erst später antreten können oder sich Ihre Pläne ändern.

 

Eine Reiseabbruch­versicherung schützt im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen während der Urlaubsreise – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Reise wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorzeitig beenden müssen. Die Versicherung übernimmt daraus entstehende Kosten wie Rückreise- oder Stornierungskosten. Bei SIGNAL IDUNA ist die Reiseabbruch­versicherung bereits in der Reiserücktritts­versicherung enthalten.

Am besten schließen Sie den Versicherungsvertrag gleich bei Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch 30 Tage, bevor Sie die Reise antreten. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn müssen Sie die Versicherung direkt bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch am dritten Tag danach abschließen. Der Abschluss muss in jedem Fall vor Reiseantritt erfolgen.

Selbstbehalt bedeutet, dass Sie sich im Schadenfall an den Kosten beteiligen müssen bzw. auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Mit SIGNAL IDUNA kann Ihnen das nicht passieren: Bei der Reiserücktritts­versicherung verzichten wir auf den Selbstbehalt.

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