Kfz-Versicherung wechseln: So geht’s – das bringt‘s

Lars Schliewe
6 Min. Lesezeit

Ihre Auto­versicherung ist schon wieder teurer geworden? Sie wünschen sich bessere Leistungen und mehr Service? Es gibt viele Gründe, über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachzudenken. Lesen Sie hier, wann es sich lohnt zu wechseln, welche Fristen gelten und wie alles reibungslos klappt. 

Veröffentlicht am 23. September 2022

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Kurzer Überblick

  • Der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung kann sich lohnen: Mit einem günstigen Tarif können Sie mehrere hundert Euro sparen.  
  • Es gibt viele Versicherer und unterschiedliche Tarife. Daher ist es wichtig, Preise und Leistungen genau zu prüfen und zu vergleichen. 
  • Die Versicherung für Ihr Auto, Motorrad oder Ihren Roller können Sie jedes Jahr regulär kündigen. 
  • Bei Beitragserhöhung, Neuzulassung bzw. Fahrzeugwechsel und im Schadenfall gilt ein Sonderkündigungsrecht. 

Kfz-Versicherung wechseln – warum?

Mehr Leistung für weniger Geld

Versicherungsverträge zu studieren, zählt nicht zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Doch der Aufwand kann sich rechnen – gerade, wenn es um die Kfz-Versicherung geht: Je nach Anbieter gibt es enorme Unterschiede bei Preis, Leistungen und Service

 

Prüfen Sie selbst: Bin reif für den Wechsel?

  • Kann ich mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung Geld sparen? 
  • Erhalte ich bei einer anderen Versicherung bessere Leistungen? 
  • Bietet ein anderer Versicherer mehr Service, zum Beispiel hinsichtlich Beratung und Erreichbarkeit? 

Wenn Sie mindestens einmal mit „Ja“ geantwortet haben, sollten Sie einen Versicherungswechsel prüfen

 

Andere Gründe für den Wechsel

Manchmal sprechen äußere Umstände für einen Wechsel der Kfz-Versicherung: Zum Beispiel, wenn Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt. Oder wenn Sie sich ein neues Auto kaufen und es mit Voll- statt Teilkasko versichern möchten. Auch wenn Sie einen Unfall verursacht haben und Ihre Versicherung Sie hochstuft, fahren Sie mit einem Wechsel oft günstiger.  

Nutzen Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung! In den folgenden Fällen können Sie mit einer verkürzten Frist kündigen: 

Fahrzeugwechsel/Neuzulassung

Sie haben ein neues Auto gekauft – fabrikneu oder gebraucht, vom Autohaus oder privat? Sobald Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden, erlischt Ihre Autoversicherung. Für den neuen Pkw können Sie die Versicherung frei wählen. Falls Sie das ältere Auto behalten, können Sie sich für das neue dennoch eine andere Versicherung suchen. 

Beitragserhöhung

Ihr Versicherungsanbieter teilt Ihnen mit, dass Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung teurer wird? In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb von vier Wochen nach Datum der Mitteilung können Sie Ihren Vertrag kündigen

Schadenfall

Sie hatten einen Unfall und haben Ihrer Versicherung den Schaden gemeldet? Dann können Sie innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Bearbeitung des Schadens Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Übrigens: Ob die bestehende Kfz-Versicherung den Schaden reguliert oder die Übernahme ablehnt, spielt für Ihr Sonderkündigungsrecht keine Rolle. 

Tipp für Wechselwillige: Sie suchen Top-Leistungen zu fairen Konditionen? Mit den Kfz-Versicherungen von SIGNAL IDUNA sind Sie optimal abgesichert – ob auf vier oder zwei Rädern. Informieren Sie sich jetzt auch über unsere E-Auto-Versicherung und unsere Motorradversicherung

In wenigen Schritten zur neuen Kfz-Versicherung

Der Weg zu einer neuen Kfz-Versicherung ist nicht weit – und vor allem: Die Mühe lohnt sich, denn in vielen Fällen können Sie bares Geld sparen. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt:

1. Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist

  • Schauen Sie in Ihren Vertrag, ob und zu welchem Termin Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können. Bei den meisten Versicherern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Um fristgerecht zu kündigen, muss Ihre schriftliche Kündigung dann bis zum 30. November beim Versicherer vorliegen.  
  • Falls die Laufzeit Ihres Vertrags nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, können Sie einfach nachrechnen: Der Vertrag endet jeweils zwölf Monate nach Abschluss; Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit beim Versicherer vorliegen. Ein Beispiel: Bei Vertragsabschluss zum 1. Juni endet der Vertrag am 31. Mai des Folgejahres; Stichtag für die Kündigung ist der 30. April. 
  • Profitieren Sie von einem Sonderkündigungsrecht mit einer verkürzten Frist? Das ist der Fall, wenn  
    • Ihr Versicherer die Beiträge erhöht (Kündigungsfrist: vier Wochen nach Mitteilung) oder 
    • Sie einen Schadenfall hatten (Kündigungsfrist: vier Wochen nach Bearbeitung) oder 
    • Sie ein neues Auto gekauft haben (Versicherungswechsel sofort möglich) 
  • Fahren Sie ein Auto oder Motorrad mit Saisonkennzeichen? Dann können Sie bis einen Monat vor Saisonbeginn kündigen.

2. Vergleichen Sie Tarife

Sie wünschen sich Schutz und Service nach Maß, und das zu günstigen Konditionen? Um sich umfassend zu informieren, sollten Sie vergleichen: Was kostet und was bietet meine aktuelle Autoversicherung? Mit welchen Leistungen werben andere Versicherer zu welchen Konditionen? Prüfen Sie die Angebote genau und stellen Sie diese im Hinblick auf einzelne Leistungsmerkmale und Kosten gegenüber

 

Augen auf beim Tarifvergleich! 

  • Schauen Sie vor allem bei besonders günstigen Angeboten aus Online-Tarifrechnern zweimal hin: Sehen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an und prüfen Sie, ob der Leistungsumfang vergleichbar ist. 
  • Sparen Sie nicht am falschen Ende – sprich: bei den Leistungen. Ausschlussklauseln oder ungünstige Rückstufungen können Sie im Schadenfall teuer zu stehen kommen. 
  • Überlegen Sie genau, ob die Leistungen zu Ihren aktuellen Bedürfnissen passen.  
  • Achten Sie darauf, dass bereits erworbene Boni wie ein günstiger Schadenfreiheitsrabatt beim Wechsel der Kfz-Versicherung nicht verloren gehen

Sinnvolle Leistungen: Das sollte Ihre neue Versicherung bieten

Die Deckungssumme ist die Obergrenze für den Betrag, den Ihre Kfz-Versicherung im Schadenfall bezahlt. Da Schäden schnell teuer werden, sollten Sie auf eine Deckungssumme von 100 Mio. Euro achten. Das ist deutlich mehr als gesetzlich vorgeschrieben, schützt Sie aber im Falle eines Falles vor finanziellen Verlusten. 

Wenn Sie im Ausland einen Schaden mit einem Mietwagen verursachen, sichert diese Leistung Sie ab. 

Haben Sie einen Neuwagen? Dann achten Sie darauf, wie lange die Versicherung bei Diebstahl oder Totalschaden den Neupreis erstattet. Das sind manchmal nur drei Monate – bei SIGNAL IDUNA jedoch bis zu 36 Monate!  

Sie haben versehentlich eine rote Ampel überfahren? Das gilt als „grobe Fahrlässigkeit“ und ist im Schadenfall in der Regel nicht abgesichert. Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Versicherungstarif grobe Fahrlässigkeit einschließt! 

Sie fahren ein Elektroauto oder Hybridfahrzeug? Dann sollten Sie die Kaskoleistungen besonders gründlich prüfen: Bietet der Versicherer erweiterte Leistungen, zum Beispiel, wenn der Akku durch Tierbiss zu Schaden kommt? 

Bietet die neue Versicherung ergänzende Bausteine, die Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen wählen können? Freie Werkstattwahl, ein Schutzbrief oder Rabattschutz sind wichtige Elemente, um Ihren Versicherungsschutz nach Maß zu erweitern. 

Wie schneidet ein Versicherungsanbieter im Qualitätsvergleich ab? Auszeichnungen und gute Testurteile sprechen für den Versicherer. Schon gewusst? Mit SIGNAL IDUNA entscheiden Sie sich für den von FOCUS-MONEY ausgezeichneten fairsten Kfz-Serviceversicherer. 

Tipp: Für den schnellen Überblick 

Welche Leistungen erhalte ich zu welchem Preis? Verschaffen Sie sich schnell und unverbindlich den Überblick: Bei SIGNAL IDUNA können Sie online Ihren Beitrag zur Autoversicherung berechnen und Tarife vergleichen. 

3. Schließen Sie einen neuen Vertrag

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit Sie stets lückenlos geschützt sind, sollten Sie unbedingt vor Kündigung der aktuellen Versicherung einen neuen Vertrag abschließen. Sie haben einen Versicherer mit einem passenden Angebot gefunden? Dann stellen Sie Ihren Versicherungsantrag und warten Sie ab, bis Sie die Bestätigung Ihres neuen Versicherers erhalten haben. 

 

Was brauche ich für den neuen Vertrag? 

Um einen Versicherungsantrag zu stellen, benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente und Informationen: 

  • Ihren Führerschein 
  • den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des zu versichernden Fahrzeugs 
  • die letzte Beitragsrechnung und Vertragsnummer Ihres bisherigen Versicherers 
  • den Kilometerstand des Fahrzeugs 
  • Ihre Bankverbindung 

 

Tipp: Per Mausklick zum neuen Vertrag 

Papierkram und lange Postwege – das war gestern! Bei SIGNAL IDUNA schließen Sie Ihren neuen Versicherungsvertrag ganz bequem online ab. Dafür sind nur ein paar Mausklicks erforderlich. Innerhalb von wenigen Minuten erhalten Sie genau den Schutz, den Sie sich wünschen.

4. Kündigen Sie Ihren alten Vertrag

Ihr neuer Versicherungsschutz ist in trockenen Tüchern? Das ist dann der Fall, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung des Versicherers erhalten haben – zum Beispiel in Form eines Schreibens oder eines Versicherungsscheins. Zum Hintergrund: Der neue Versicherer könnte Ihren Antrag auf einen Teil- oder Vollkaskotarif ablehnen. Hat er Ihren Antrag angenommen, so können Sie jetzt den letzten Schritt gehen und Ihren alten Vertrag kündigen. Dafür genügt ein formloses Kündigungsschreiben (Kündigungsfrist beachten!). Übrigens: Ihr Schadenfreiheitsrabatt geht automatisch von der alten auf die neue Versicherung über. 

 

Was ist mit der eVB-Nummer? 

Wenn Sie die Versicherung wechseln, erhalten Sie eine neue eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Diese Nummer übermittelt Ihre neue Versicherung direkt an die zuständige Zulassungsstelle. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern. 

 

Was brauche ich für die Kündigung des alten Vertrags? 

Um Ihre aktuelle Versicherung zu kündigen, benötigen Sie in der Regel: 

  • die Versicherungsschein-Nummer 
  • das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs 

Nicht vergessen: Auf das (formlose) Kündigungsschreiben gehören Ihre vollständige Adresse und das Datum. Im Falle einer Sonderkündigung müssen Sie auch – zum Beispiel im Betreff – den Grund für die Kündigung angeben (z. B. „Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung“).

Fazit

Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung fahren Sie in vielen Fällen günstiger. Fragen Sie sich daher regelmäßig: Passt meine Versicherung (noch) zu meinen Bedürfnissen? Welche Leistungen bekomme ich zu welchem Tarif? Wechseln ist einfach, will jedoch wohlüberlegt sein. Es lohnt sich, Angebote von verschiedenen Versicherern gründlich zu vergleichenOnline-Tarifrechner – zum Beispiel von SIGNAL IDUNA – helfen Ihnen dabei.

Fragen und Antworten

Nein, Sie müssen die im Vertrag genannte Kündigungsfrist beachten. Regulär können Sie die Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Meist ist das der 31. Dezember. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat – Ihre Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen. Falls die Laufzeit Ihres Vertrages nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, muss Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor Vertragsende beim Versicherer eingegangen sein. In einigen Fällen haben Sie das Recht auf Sonderkündigung. 

Wenn Sie ein Zweirad oder einen Oldtimer mit Saisonkennzeichen fahren, können Sie bis einen Monat vor Saisonbeginn, in der Regel beginnt diese am 1. März, kündigen – also bis zum 31. Januar. 

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, aus besonderen Gründen unabhängig vom Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Dieses Recht können Sie nutzen, wenn Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt oder wenn Sie der Versicherung einen Schaden gemeldet haben. Es gilt ebenfalls bei Neuzulassung oder einem Fahrzeugwechsel. 

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich jedes Jahr lohnen, denn die Konditionen der Versicherer ändern sich immer wieder. Auch bei Veränderungen Ihrer Lebensumstände kann es sinnvoll sein zu wechseln: zum Beispiel, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn das Familienauto neuerdings mitnutzt oder wenn Sie sich einen Neuwagen gekauft haben. Ein Wechsel ist zu empfehlen, wenn 

  • Sie eine günstigere Versicherung abschließen können, 
  • Sie bei einem anderen Anbieter bessere Leistungen erhalten, 
  • Sie woanders besseren Service genießen, zum Beispiel bessere telefonische Erreichbarkeit oder eine individuelle Ansprechperson. 

Einen Umzug müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung in jedem Fall mitteilen. Ihr Beitrag bemisst sich bei einem Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk an einer anderen Regionalklasse; er kann also steigen oder sinken. Sie sollten daher prüfen, ob Sie mit einem anderen Versicherer günstiger fahren. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in diesem Fall allerdings nicht – es gilt die reguläre Frist. 

Nein. Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, fallen dafür grundsätzlich keine Kosten an.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie viel Sie sparen können, ist immer individuell. Es können bei einem günstigeren Tarif aber mehrere hundert Euro pro Jahr sein.

Achten Sie beim Abschluss Ihrer neuen Versicherung darauf, dass die folgenden Leistungen abgedeckt sind: 

  • ausreichend hohe Deckungssumme von 100 Mio. Euro 
  • Mallorca-Police für Mietwagen-Schutz im europäischen Ausland 
  • Kauf-/Neuwertentschädigung (möglichst 36 Monate) 
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit  
  • erweiterte Kaskoleistungen für E-Fahrzeuge und Hybride 
  • erweiterbar durch individuell buchbare Bausteine (z. B. freie Werkstattwahl, Rabattschutz …) 

Sie sollten keinesfalls voreilig kündigen, nur weil die Frist abläuft. Prüfen Sie erst in Ruhe, ob Sie ein günstiges Angebot mit guten Leistungen finden, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Schließen Sie dann zunächst den neuen Versicherungsvertrag, bevor Sie den bestehenden kündigen. Ein lückenloser Übergang ist wichtig, damit Sie im Schadenfall stets geschützt sind. 

Ja, das ist möglich. Der Wechsel von Vollkasko auf Teilkasko ist sogar während der Vertragslaufzeit möglich, wenn Sie bei Ihrem Versicherer bleiben. 

Ja. Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen, erhalten Sie eine neue eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Die Versicherung meldet diese direkt der Zulassungsstelle, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. 

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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