Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
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Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.
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