Die tarifvertragliche Altersversorgung im Einzelhandel

  • Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden dabei eine sorgenfreie Zukunft aufzubauen.
  • Fachkräfte binden und gewinnen: Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Argument im Wettbewerb.
  • Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Zwei Frauen im Einzelhandel

Eine innovative Branchenlösung für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Der Fachkräftemangel ist in den Einzelhandelsbetrieben allgegenwärtig. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Absicherung im Alter ein wichtiges Thema, da die gesetzliche Versorgung nicht ausreicht. 

Vor diesem Hintergrund haben die Arbeitgeberverbände im Einzelhandel mit der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di im Einzelhandel Tarifverträge zur Altersvorsorge geschlossen.

Die tariflichen Leistungen

  • Ab dem 01.01.2025 erhalten vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen festen jährlichen Altersvorsorgebetrag von 420 Euro und Auszubildende 210 Euro.
  • Eine Finanzierung kann auch durch Umwandlung tariflicher Entgeltansprüche in Altersvorsorgebeiträge erfolgen, etwa aus Sonderzahlungen.
  • Die Entgeltumwandlung bezuschusst der Arbeitgeber ab dem 01.01.2025 mit 15 % der umgewandelten Beträge, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben eingespart werden.

Vorteile für Arbeitgeber

Fachkräfte sichern

Bindung und Motivation von qualifizierten Personal.

Förderung von Geringverdiener

Arbeitgeber können einen Zuschuss von 30 % des Beitrages und den Betriebsausgabenabzug erhalten.

Einfache Verwaltung

Verträge mit dem SIGNAL IDUNA bAVnet einfach und digital verwalten.

Zukunft sichern

Mit einer Betriebsrente die gesetzliche Rente ergänzen.

Attraktiver Arbeitgeberbeitrag

Mitarbeitende erhalten bis zu 420 Euro im Jahr (Azubis 210 Euro).

Freiwillig vorsorgen

Mit zusätzlichen Beiträgen Steuern und Sozialabgaben sparen und 15 % Arbeitgeberzuschuss erhalten.

Die einfache Umsetzung des Tarifvertrages

Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind zugelassen. Die SIGNAL IDUNA bietet in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung passende Lösungen, wie z. B. die Direktversicherung, an. In der Praxis hat sich die Direktversicherung bewährt, da diese in ihrer Handhabung einfach und flexibel ist.

Abbildung Direktversicherung

Die lukrative Förderung der Direktversicherung

Die Beiträge zur Altersversorgung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Rentenalter fallen Steuern und ggf. Sozialabgaben für die Leistungen an.

 

Die Leistungen aus der Altersversorgung

1. Der Betrieb schließt für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter den Vertrag in Form einer Rentenversicherung ab. Bei Erreichen des Rentenalters wird aus der Rentenversicherung eine lebenslange Altersrente gezahlt.

2. Für den Fall des Todes der versicherten Person kann eine Hinterbliebenenversorgung in Form einer Witwen-/Witwerrente und/oder einer Waisenrente eingeschlossen werden.

3. Bei Invalidität während der Ansparphase wird auf Wunsch eine lebenslange Invaliditätsrente gezahlt, sobald eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.

Besser vorsorgen - mit den örtlichen Versorgungswerken

Versorgungswerke sind Selbsthilfeeinrichtungen des Einzelhandels.

Im Zusammenarbeit mit SIGNAL IDUNA profitieren Mitgliedsbetriebe der Versorgungswerke und ihre Mitarbeitenden von exklusiven Vorteilen. Für die betriebliche Altersversorgung gibt es günstige Konditionen.

Lassen Sie sich und Ihren Beschäftigten die Vorteile nicht entgehen! Wie sich die tarifvertragliche Altersversorgung rechnet, zeigen Ihnen unsere Spezialisten gerne in einem persönlichen Gespräch auf.

In Zusammenarbeit mit unserem Partner

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