Private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit

Verlieren Sie Ihre Arbeit, wirkt sich das häufig auf den Kranken­versicherungsschutz aus, auch bei einer privaten Kranken­versicherung (PKV). Können Sie privat krankenversichert bleiben? Was müssen Sie beachten und welche Möglichkeiten haben Sie nach Ende der Arbeitslosigkeit?

Veröffentlicht am 02. März 2023

Frau lehnt an einer Wand und schaut ernst aus dem Fenster.

Kurzer Überblick

  • Arbeitslosigkeit kann sich auf den Krankenversicherungsschutz auswirken und Änderungen erfordern. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Altersgrenze von 55 Jahren.
  • Sofern Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie sich bei Bezug von Arbeitslosengeld in der Regel gesetzlich kranken- und pflegepflichtversichern. Das gilt auch für Personen, die vor der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert waren.
  • Ab dem 55. Lebensjahr können Sie die Versicherung in der PKV trotz Arbeitslosigkeit fortsetzen, wenn Sie zuvor mindestens fünf Jahre PKV-versichert waren. Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung tritt nicht ein.
  • PKV-Versicherte können bei Arbeitslosigkeit eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Alternativ können sie bei Wechsel in die GKV ihren privaten Versicherungsumfang per Anwartschaft sichern. Dies ist kostenpflichtig, bringt aber Vorteile.
  • Für die Dauer der Arbeitslosigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit Zahlungen zur Kranken- und zur Pflegepflichtversicherung, aber nicht in jedweder Höhe. Privat Versicherte müssen gegebenenfalls einen Teil der Kosten für ihre PKV selbst schultern.
  • Ob ein Wechsel in die GKV oder ein Verbleib in der PKV während der Arbeitslosigkeit notwendig, möglich oder sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Gibt es mehrere Optionen, sollten Sie Kosten und Nutzen abwägen.

Krankenversicherung bei Arbeitslosen- oder Bürgergeld: die Voraussetzungen

Maßgeschneiderte Leistungen, stabile Beiträge, hohe Rückerstattungen und viele Extras – all das schätzen Sie an Ihrer privaten Krankenversicherung. Werden Sie arbeitslos, kann sich Ihr Krankenversicherungsschutz grundlegend ändern. Sowohl bei Bezug von Arbeitslosengeld als auch beim Bürgergeld gelten spezielle Regelungen. Die Voraussetzungen:

KV bei Arbeitslosengeld
KV bei Bürgergeld
Absicherung vor dem 55. Lebensjahr
Die Pflicht­versicherung in der GKV gilt für die gesamte Zeitspanne des Leistungsbezugs. Zahlungen an die GKV übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit. Versicherungspflicht gilt ab Beginn auch bei ruhenden Leistungen aufgrund einer Sperrfrist von bis zu 12 Wochen. Eine Befreiung ist ggf. möglich.
Es besteht keine Versicherungspflicht. Der Erhalt von Bürgergeld hat keinen Einfluss auf die Art der Kranken­versicherung. Sofern die PKV unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld bestand, bleibt die private Kranken­versicherung erhalten. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zum PKV-Beitrag.
Absicherung ab dem 55. Lebensjahr
Keine Pflicht­versicherung in der GKV für Angestellte und Selbstständige, die seit mindestens 5 Jahren in der PKV versichert waren. Die PKV bleibt dann bestehen.
Es besteht keine Versicherungspflicht (s. o.).

Wichtig zu wissen: In jedem Falle muss die Bundesagentur für Arbeit die Ansprüche bewilligen. Nur dann sind sie rechtsverbindlich.

Junge Ärztin und ältere Patientin lachen zusammen.

Mit Beginn der Arbeitslosigkeit müssen privat Versicherte nicht zwangsläufig auf die Vorzüge ihrer PKV verzichten.

Was passiert mit Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Werden Sie arbeitslos, haben Sie bezüglich Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter Umständen verschiedene Möglichkeiten. Ein Versicherer wie SIGNAL IDUNA bietet zwei Optionen:

  • Option 1: Wechsel zur GKV, mit PKV-Anwartschaft bei SIGNAL IDUNA
  • Option 2: PKV bleibt bei SIGNAL IDUNA bestehen, Befreiung von der Versicherungspflicht
Option 1:
Wechsel zur GKV, mit PKV-Anwartschaft
Option 2:
PKV bleibt, Versicherungspflichtfrei
Versicherungsart
Trotz Pflicht­versicherung in der GKV für die Dauer der Arbeitslosigkeit ist die Fortführung der PKV über die „kleine“ Anwartschaft möglich.
Ab Bezug des Arbeitslosengeldes gilt eine Befreiung von der Kranken­versicherungspflicht. Die PKV wird fortgeführt.
Beitrag monatlich
Versicherte zahlen 3 % des bisherigen Beitrags für die private Kranken­versicherung und 11,81 € für die Pflege­versicherung (Stand 2024).
Der Beitrag bleibt wie vor der Arbeitslosigkeit bestehen. Sofern die Agentur für Arbeit den Beitrag nicht voll übernimmt, muss die versicherte Person für die Differenz aufkommen.
Leistungen
Während der Anwartschaftszeit besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Der gewohnte Versicherungsschutz bleibt erhalten, sofern der Beitrag dafür weiterhin gezahlt wird.
Voraussetzungen
Sie reichen den Antrag auf Anwartschaft bei SIGNAL IDUNA und den Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit ein.
Sie waren während der letzten 5 Jahre vor dem Leistungsbezug kein Mitglied der GKV. Der Vertrag der PKV entspricht in Art und Umfang den Leistungen der GKV (einschließlich Krankentagegeld­versicherung).
Fristen
Generell beginnt die Anwartschaft zum 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Bei Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht ist ein rückwirkender Beginn der Anwartschaft ab Beginn der Versicherungspflicht möglich.
Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Die Befreiung wirkt ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn keine Leistungen der GKV beansprucht wurden, sonst ab Beginn des Folgemonats.
Vorteile
Per Anwartschaft kann die PKV bei SIGNAL IDUNA nach Ende der Versicherungspflicht ohne Gesundheitsprüfung wiederaufgenommen werden. Der vereinbarte Leistungsanspruch bleibt erhalten, auch bisher gesammelte Alterungsrückstellungen. Während der Anwartschaft eingetretene Erkrankungen sind mitversichert
Die Befreiung wirkt für den gesamten Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld. Sie ist für die Dauer der Leistung unwiderruflich, sofern kein anderer ­versicherungspflichtiger Tatbestand erfüllt wird.
Wissenswertes
Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung muss die versicherte Person ab dem Wiederaufleben des Versicherungsschutzes selbst tragen. Die Höhe der Beiträge kann ggf. anders sein als vor der Arbeitslosigkeit.
Bei Aufnahme einer Anstellung mit einem Einkommen unter der Entgeltgrenze besteht erneut Versicherungspflicht. Bei erneuter Arbeitslosigkeit mit neuem Leistungsbezug ist eine erneute Befreiung erforderlich. Ist die Dauer der Arbeitslosigkeit absehbar, sollte die Befreiung geprüft werden.

Schritt für Schritt: Formalitäten zur Weiterführung Ihrer PKV während der Arbeitslosigkeit

Ein paar Dinge müssen Sie für die Weiterführung Ihrer PKV während der Arbeitslosigkeit selbst veranlassen, anderes regelt die Agentur für Arbeit. Der Ablauf in Kurzform:

  • Die Weiterführung Ihrer privaten Krankenversicherung teilen Sie der Agentur für Arbeit zusammen mit Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld mit.
  • Auf dem Zusatzblatt „Sozialversicherung der Leistungsbezieher“ geben Sie die Weiterversicherung bei Ihrem privaten Krankenversicherer, zum Beispiel SIGNAL IDUNA, an.
  • Die Agentur für Arbeit meldet sich bei Ihrer PKV wegen der Höhe der Beiträge.
  • Anschließend erhalten Sie vom Amt einen entsprechenden Leistungsbescheid mit Angaben zur Beitragsübernahme; die Kopie Ihres Bescheids erhält Ihre PKV.

Sonderfall krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Ist Ihre Arbeitsunfähigkeit krankheitsbedingt, übernimmt die Agentur für Arbeit die Leistungen für sechs Wochen weiter. Das gilt sowohl für privat als auch für gesetzlich Krankenversicherte.

Versicherungspflichtige erhalten anschließend von der Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe der bezogenen Leistungen; für die Dauer des Krankengeldes bleiben sie beitragsfrei versichert.

Hatten Sie beispielsweise bei SIGNAL IDUNA vor der Arbeitslosigkeit ein Krankentagegeld versichert, behalten Sie diesen Anspruch für die Dauer der Arbeitslosigkeit.

Die Höhe des Leistungsanspruchs bemisst sich an dem bisher vereinbarten Tagessatz sowie an der Leistung der Agentur für Arbeit. Dabei sind die Beitragsübernahme zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung eingeschlossen. 

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung bei Bezug von Bürgergeld?

Hier sind die Regularien übersichtlich: Durch den Bezug von Bürgergeld ändert sich die Art Ihrer Krankenversicherung üblicherweise nicht. Das bedeutet: Waren Sie unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert, bleiben Sie weiterhin in der privaten Krankenversicherung. In diesem Fall werden Sie nicht versicherungspflichtig. Das Jobcenter bezuschusst Ihren Beitrag zur PKV. Allerdings müssen Sie die Kosten für eine private Krankenzusatzversicherung komplett selbst tragen. Die Regelung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem Sie Bürgergeld beziehen.

In welcher Höhe übernimmt die Agentur für Arbeit PKV-Beiträge?

Beitragszahlungen zur PKV bei Bezug von Arbeitslosengeld (ALG): 

  • Sind Sie von der Versicherungspflicht befreit, bezuschusst die Agentur für Arbeit Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung, zum Beispiel für eine PKV bei SIGNAL IDUNA.
  • Beiträge für den Ehepartner, die Ehepartnerin oder Kinder werden ebenfalls berücksichtigt, sofern sie bei unterstellter GKV-Mitgliedschaft familienversichert wären.
  • In 2024 übernimmt die Agentur für Arbeit monatlich folgende Beiträge:
    • Krankenversicherung in Höhe von maximal 674,82 Euro
    • Pflegeversicherung in Höhe von maximal 140,76 Euro
  • Wichtig zu wissen: Anspruch auf die hier genannten Höchstbeiträge haben Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in den vergangenen 52 Wochen vor der Arbeitslosigkeit ein Monatseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatten. Entsprechend reduziert sich die Beitragsübernahme bei einem geringeren Einkommen. Ein Beispiel: Sind Sie selbstständig und haben aus einem vor der Selbstständigkeit liegenden Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann die Beitragsübernahme unter dem Höchstbeitrag liegen.

Beitragszahlungen zur PKV bei Bezug von Bürgergeld:

  • Bei Bezug von Bürgergeld bezuschusst das Jobcenter die Beitragszahlungen zur PKV, zum Beispiel für SIGNAL IDUNA.
  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung zahlt das Jobcenter maximal bis zur Höhe des halben Basistarifbeitrages, wobei die Leistungen des Basistarifs mit denen der GKV vergleichbar sind. Die Differenz zu Ihrem laufenden Tarif müssen Sie selbst aufbringen.
  • Beiträge zur Pflegeversicherung übernimmt das Jobcenter maximal in Höhe des halben Höchstbeitrags in der SPV.
  • In 2024 liegen die Werte monatlich bei:
    • Krankenversicherung in Höhe von maximal 421,76 Euro
    • Pflegeversicherung in Höhe von maximal 87,98 Euro
  • Wichtig zu wissen: Seit 2012 erhält Ihr Versicherungsanbieter die Beitragszuschüsse per Überweisung direkt von der Arbeitsagentur. Und: Erhalten Sie Bürgergeld, darf Ihr Versicherungsanbieter Ihren PKV-Vertrag nicht kündigen. Achtung: Sollten Sie sich über einen Familienangehörigen in der GKV kostenfrei familienversichern können, bezuschusst das Amt weder die Beiträge zur privaten Kranken- noch zur privaten Pflegeversicherung.

Nach der Arbeitslosigkeit zurück in die PKV?

Üblicherweise endet die Zahlung des Arbeitslosengeldes nach einem Jahr. (Bei älteren Personen können abweichende Regelungen gelten.) Ob Sie nach Ende der Arbeitslosigkeit wieder in die PKV wechseln oder diese beibehalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Junge Frau und junger Mann reichen sich Hand in Büroumgebung und lachen.

Neue Anstellung gefunden? Ob Sie weiterhin in der PKV versichert sein können, hängt von Ihrem Jahreseinkommen ab.

Die Versicherung in der PKV ist nach Ende der Arbeitslosigkeit weiterhin möglich, wenn Sie eine der folgenden Optionen erfüllen, das heißt:

  • wenn Sie aufgrund der Zugehörigkeit zu der Altersgruppe über 55 mit Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Jahre in der PKV versichert waren und Ihre private Krankenversicherung weiterführen konnten
  • wenn Sie nach Ende der Arbeitslosigkeit eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
  • wenn Sie nach Ende der Arbeitslosigkeit in ein Anstellungsverhältnis wechseln und dort ein Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen
  • wenn Sie nach der Arbeitslosigkeit eine Stelle als Beamter oder als Beamtin antreten
  • wenn Sie aufgrund einer nur kurzzeitigen Arbeitslosigkeit Ihren Status in der PKV beibehalten konnten
  • wenn Sie Ihren PKV-Vertrag bei Ihrem Versicherungsanbieter kostenlos ruhen lassen konnten 
  • wenn Sie sich durch den Abschluss einer kostenpflichtigen Anwartschaftsversicherung während Ihrer Arbeitslosigkeit die Rückkehr in die PKV sichern konnten (die PKV-Konditionen bleiben vergleichbar, Alterungsrückstellungen bleiben erhalten, eine erneute Risikoprüfung entfällt)

Fazit

Bei Bezug von Arbeitslosengeld werden Personen unter 55 Jahren in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Das gilt für den gesamten Zeitraum des Bezugs. Die Beiträge hierfür übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit. Sie führt die Gelder direkt an die GKV ab. Die Versicherungspflicht in der GKV gilt nicht für Personen ab 55 Jahren, die seit mindestens fünf Jahren privat krankenversichert sind. Die private Krankenversicherung kann hier trotz Arbeitslosigkeit bestehen bleiben. Die Mitgliedschaft in einer PKV kann bei Arbeitslosigkeit gegebenenfalls durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht oder durch eine Anwartschaft fortgeführt werden. Zahlungen der Agentur für Arbeit zur Kranken- und Pflegeversicherung sind sowohl beim Arbeitslosengeld als auch beim Bürgergeld an Höchstgrenzen geknüpft. Eventuelle Differenzen bei privaten Krankenversicherungen müssen die Versicherten selbst aufbringen. Wichtig: Ansprüche kann grundsätzlich nur die Bundesagentur für Arbeit rechtsverbindlich bewilligen.

Fragen und Antworten

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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