Wer haftet, wenn beim Umzug etwas schiefläuft?

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

Zerbrochenes Geschirr, verkratzte Möbel, beschädigte Wände: Beim Umzug läuft nicht immer alles nach Plan. Wer haftet nun für welchen Schaden – Helfende, das Umzugsunternehmen oder Sie selbst?

Veröffentlicht am 18. März 2025

Zwei junge Frauen tragen Umzugskartons und eine Tischlampe.

Gut vorbereitet und trotzdem: Umzugs-Pannen lauern überall

Der Umzugstag steht fest, Ihr Freundeskreis ist informiert, die Kisten sind gepackt – bald geht es in die neue Wohnung. Die Vorfreude ist riesig, gleichzeitig schwingt Unsicherheit mit: Was ist, wenn etwas schiefgeht? Schließlich erzählte Ihnen erst neulich ein Freund von seiner Umzugskatastrophe – ein zerbrochenes Erbstück, eine beschädigte Wand im Treppenhaus, ein verloren gegangener Karton. Damit der Umzug nicht mit ungeplanten Schadenkosten verbunden ist, lohnt sich eine private Haftpflichtversicherung. Doch in welchen Fällen leistet sie bei einem Umzug? 

Wann springt die private Haftpflichtversicherung bei Umzugsschäden ein?

Grundsätzlich gilt: Die private Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie das Hab und Gut von einer anderen Person beschädigen. Das gilt zum einen, wenn Sie persönlich den Schaden verursachen. Zum anderen können je nach Versicherungsumfang auch Schäden durch Ihre Kinder oder Haustiere abgedeckt sein.

Beim Umzug deckt die private Haftpflichtversicherung beispielsweise Schäden, die Sie als Umzugshelferin oder Umzugshelfer am Eigentum von anderen Personen verursachen. Sie deckt jedoch nicht Schäden an Ihrem Hausrat ab, die während des Umzugs entstehen.

Überblick: Schäden beim Umzug – wer haftet?

  • Eigenschäden: Ärgerlich, aber wahr – wenn Sie beim Umzug versehentlich Ihr eigenes Hab und Gut beschädigen, leistet die private Haftpflichtversicherung nicht. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen. Eine zusätzliche Transportversicherung kann hier sinnvoll sein, um sich gegen solche Risiken abzusichern.

  • Umzugshelfende: Wenn Freundinnen oder Freunde und Familie beim Umzug anpacken und etwas kaputt machen, greift in der Regel deren private Haftpflichtversicherung – allerdings nur, wenn auch so genannten Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind.

  • Professionelle Umzugsunternehmen: Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, haftet dieses für Schäden, die während des Transports und beim Be- und Entladen entstehen. Die gesetzliche Haftungshöchstgrenze liegt bei 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum.  

  • Mietsachschäden – Ärger mit dem Vermieter vermeiden: Schäden vom Umzug an der Mietwohnung, wie Kratzer im Parkett durch ein verschobenes Möbelstück oder Macken im Treppenhaus, fallen unter die private Haftpflichtversicherung. Denn das Eigentum des Vermieters – also einer anderen Person – wurde beschädigt. 

  • Schäden an Dritten wie Nachbarinnen und Nachbarn:  Sollten Sie beim Umzug versehentlich das Auto Ihres Nachbarn mit einem Möbelstück beschädigen oder anderen Personen einen Schaden zufügen, kann das ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung sein. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Versicherungen Schäden beim Be- und Entladen decken.

Haftpflichtversicherung bei Gefälligkeitsschäden: Wer haftet, wenn Freundinnen und Freunde helfen?

Gerade beim Umzug ist es üblich, im Freundeskreis oder in der Familie um Hilfe zu bitten. Das erweist sich oft als Glücksgriff, denn je mehr Hände anpacken, desto schneller ist der Umzug erledigt. Allerdings sind damit auch Risiken verbunden, schließlich kann jedem mal ein Missgeschick passieren. 

Grundsätzlich gilt: Auch freiwillige Helfende haften für Schäden, die sie verursachen. Rechtlich gesehen gilt das jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Handelt eine Person, die Ihnen beim Umzug hilft, leicht fahrlässig, kann sie nicht haftbar gemacht werden. 

Wie können Sie also verhindern, dass Sie auf Kosten sitzenbleiben? Klären Sie vorab mit Ihren Umzugshelfenden, ob Sie eine Haftpflichtversicherung mit Gefälligkeitsschäden haben. So sind auch Schäden mitversichert, die bei freiwilligen, kostenlosen Hilfstätigkeiten entstehen.

Wenn Ihre Freundin beispielsweise die teure Designerlampe fallen lässt und ihre Haftpflichtversicherung auch bei Gefälligkeitsschäden einspringt, übernimmt die Versicherung Ihrer Freundin die Rechnung für eine Neuanschaffung auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Zwei junge Frauen tragen Umzugskartons durch ein Treppenhaus.

Damit im Schadenfall nicht auch noch Ihre Freundschaft kaputt ist: Klären Sie vor dem Umzug ab, ob Ihre Umzugshelferinnen und Umzugshelfer bei Gefälligkeitsschäden versichert sind.

Schnell informiert: Grobe vs. einfache Fahrlässigkeit

Allgemein bedeutet Fahrlässigkeit, dass man nicht so vorsichtig handelt, wie man es eigentlich sollte. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit:

  • Einfach fahrlässig handeln Sie, wenn Ihnen ein Missgeschick passiert oder Sie nur kurz unachtsam sind.

  • Grobe Fahrlässigkeit liegt hingegen vor, wenn Sie besonders rücksichtslos handeln und die erforderliche Sorgfalt komplett außer Acht lassen.

Umzug mit Profis: Haftung des Umzugsunternehmens

Wenn Sie für Ihren Umzug etwas tiefer in die Tasche greifen und ein professionelles Unternehmen beauftragen, schließen Sie in der Regel vorab einen Vertrag ab. Daran ist auch die Haftung für Schäden geregelt. Bei besonders wertvollen Gegenständen ist es empfehlenswert, eine höhere Haftungsgrenze mit dem Umzugsunternehmen zu vereinbaren.

Umzugsunternehmen sind verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die sie während des Umzugs verursachen. Aber: Die Haftung ist gesetzlich auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt. Es ist daher ratsam, vorab den Haftungsumfang im Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen, damit Ihr Umzugsgut umfassend abgesichert ist. 

Unser Tipp: Dokumentieren Sie vor dem Umzug mit Fotos oder Videos den Zustand Ihrer Möbel und Wertgegenstände, um im Schadenfall den Nachweis zu erleichtern. So sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite.

Schnell-Check: Wie Sie sich vor Schäden schützen

Vor dem Umzug

  • Verpackungsmaterial checken: Verwenden Sie stabiles Verpackungsmaterial und polstern Sie zerbrechliche Gegenstände sorgfältig. Beschriften Sie die Kartons mit Inhalt und Zielraum.

  • Möbel schützen: Decken Sie Möbel mit Schutzfolien oder Decken ab, um Kratzer und Beschädigungen zu vermeiden. Wenn möglich, nehmen Sie größere Möbelstücke auseinander, und bewahren Sie Schrauben und Kleinteile gut auf. 

  • Umzugshelfer einweisen: Erklären Sie Umzugshelfenden ausführlich, wie sie mit empfindlichen Gegenständen umgehen sollen. Heben Sie gemeinsam schwere Gegenstände und achten Sie auf ausreichend Pausen. 

  • Parkplatz reservieren: Reservieren Sie vor dem Haus einen Parkplatz für den Umzugswagen, um lange Tragewege und damit verbundene Risiken zu vermeiden.

  • Zugänge prüfen: Überprüfen Sie, ob Treppenhäuser, Türen und Aufzüge ausreichend groß sind für den Transport Ihrer Möbel. Engstellen können zu Schäden führen.

Während des Umzugs

  • Boden schützen: Legen Sie im Hausflur und in den Zimmern Kartons, Decken oder Folien aus, um den Boden vor Kratzern zu schützen. 

  • Vorsicht an Ecken und Kanten: Achten Sie beim Tragen von Möbeln besonders auf deren Ecken und Kanten, um Schäden an Wänden und Türen zu vermeiden. 

  • Schwere Lasten richtig heben: Heben Sie schwere Gegenstände mit gestrecktem Rücken und aus den Beinen heraus, um Rückenverletzungen zu vermeiden. Verwenden Sie Tragegurte oder Möbelroller für große und schwere Gegenstände. 

  • Pausen einlegen: Regelmäßige Pausen helfen, Konzentration und Kraft zu bewahren und somit Unfälle zu vermeiden.

Nach dem Umzug

  • Schäden checken: Kontrollieren Sie nach dem Umzug, ob in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder an umstehenden Autos etwas beschädigt wurden. Prüfen Sie außerdem, ob an Ihren Gegenständen etwas kaputt gegangen ist. Melden Sie diese Ihrer Versicherung und den betroffenen Personen rechtzeitig, um Streitigkeiten zu vermeiden. 

Falls trotzdem etwas passiert: So melden Sie einen Schaden

Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos oder Videos und Sie sich genau, wann, wo und wie etwas kaputt gegangen ist, und wer beteiligt war. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und halten Sie die Geschädigten über den Stand der Dinge auf dem Laufenden. Arbeiten Sie eng mit Ihrer Versicherung zusammen und beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß. So tragen Sie zu einer schnellen und reibungslosen Schadenregulierung durch Ihre private Haftpflichtversicherung bei.

Fazit

Mit einem Umzug startet ein aufregendes neues Kapitel. Er bringt jedoch viel Aufwand und einige Risiken mit sich. Vom zerbrochenen Lieblingsteller bis zum Kratzer im Parkett – Schäden können schnell passieren und unerwartete Kosten verursachen. Eine gute Vorbereitung, wie sorgfältiges Verpacken minimiert das Risiko von Schäden. Doch selbst die beste Planung kann nicht alle Eventualitäten ausschließen. Eine private Haftpflichtversicherung gibt Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit und springt ein, wenn Sie anderen versehentlich einen Schaden zufügen. Denken Sie auch daran, mit Ihren Umzugshelfenden abzuklären, ob Sie bei Gefälligkeitsschäden abgesichert sind. So starten Sie beruhigt und ohne Sorgen in Ihr neues Zuhause – selbst dann, wenn beim Umzug etwas schiefläuft. 

Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung beim Umzug

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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