Die meisten Urlaubsträume platzen kurzfristig, das heißt in den letzten 14 Tagen vor Beginn der Reise: Reisewillige erkranken, erleiden einen Unfall, oder ein Wohnungseinbruch macht die Abreise unmöglich. Für die Stornierung der Unterkunft, des Flugs oder der Rundreise fallen dann ohne Reisestornoversicherung hohe Kosten an.
Auch wenn Sie glücklich an Ihrem Urlaubsort landen, kann die Reise jäh enden: Daheim bekommt der minderjährige Sohn eine Blinddarmentzündung, oder die betagte Patentante stirbt. Ein Abbruch der Reise ist unvermeidlich.
Häufige Gründe für den Reiserücktritt oder Reiseabbruch:
- Unfall oder Krankheit vor Antritt der Reise
- Trauerfall
- Schaden am Eigentum (z. B. Einbruch, Brand, Wasserschaden)
- unvorhergesehene berufliche Ereignisse (z. B. Jobwechsel)
- unerwartete private Ereignisse (z. B. Schwangerschaft)
Die Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie davor, im Ernstfall auf den Reisekosten sitzenzubleiben. Gut zu wissen: Sie schützt auch dann, wenn nicht Sie als versicherte Person von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen sind, sondern eine sogenannte Risikoperson. Als Risikopersonen gelten zum Beispiel Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihrer Lebensgefährtin bzw. Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen.
Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch:
- Die Reiserücktrittsversicherung oder auch Reisestornoversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie oder eine Risikoperson die Reise aus unerwarteten Gründen nicht antreten können.
- Die Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, die bei einer nicht planmäßigen Beendigung der Reise entstehen.
Bei SIGNAL IDUNA bekommen Sie diese beiden wichtigen Reiseversicherungen in einer Police. Unsere Reiserücktrittsversicherung deckt gleich zwei häufige Risiken ab.
Schutz für Alleinreisende, Familien und Gruppen
Ob Single, Paar, Familie oder Freundesgruppe: Ein unvorhergesehenes Ereignis kann Ihre Urlaubspläne zunichtemachen oder Sie zur vorzeitigen Abreise zwingen. Daher ist die Reiserücktrittsversicherung für alle Reisenden empfehlenswert. Paare, Gruppen und Familien sollten zudem bedenken: Wenn eine Person erkrankt oder aus anderen Gründen ausfällt, möchten die anderen womöglich auch nicht verreisen.
Stornieren kostet – auch bei Pauschalreisen
Wer Anreise und Unterkunft selbst bucht, bekommt in vielen Fällen bei einer Stornierung gar kein Geld zurück. Aber auch bei Absage einer Pauschalreise fallen vertraglich festgelegte Stornogebühren an. Diese sind meist gestaffelt: je näher der Reisetermin, desto höher die Gebühren. Genaue Angaben finden Sie im Vertrag mit Ihrem Reiseanbieter („Allgemeine Reisebedingungen“). Fazit: Sie haben zwar jederzeit das Recht, vom Vertrag mit Ihrem Reiseveranstalter zurückzutreten, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.
Ein Beispiel: Kristina und Marek Kamratzki haben eine zweiwöchige Mittelmeer-Kreuzfahrt gebucht. Drei Tage vor dem Abflug stirbt Mareks Mutter an einem Herzinfarkt. Das Paar kann nicht reisen und muss dennoch 90 Prozent der Reisekosten tragen.
Unsere Reiserücktrittsversicherung kommt in diesem Fall für die kompletten Stornierungskosten auf. Sind die Kamratzkis bereits auf hoher See, als Mareks Mutter stirbt, zahlt sie ebenfalls beim vorzeitigen Abbruch der Reise.