Eine umgekippte Kerze hat ein Loch in das teure Designer-Sofa gebrannt. Was zahlt die Hausratversicherung? Reicht das Geld für einen gleichwertigen Ersatz? Dieser Beitrag erklärt die Regelungen bei einem Hausratschaden und erläutert die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Zum ArtikelKurz erklärt: Versicherungssumme
Die Versicherungssumme – oder auch „Deckungssumme“ – ist der Höchstbetrag, den Sie von Ihrem Versicherer als Schadenersatz erhalten. In vielen Fällen müssen Sie diese Summe beim Vertragsabschluss selbst angeben und dafür den Wert Ihres kompletten Hab und Guts ermitteln. Einige Versicherer – darunter auch SIGNAL IDUNA – ersparen Ihnen diese Mühe und arbeiten mit pauschalen Deckungssummen.
Modell 1: Versicherungssumme selbst ermitteln
Was hat die Waschmaschine gekostet? Wieviel ist das geerbte Silberbesteck wert? Wenn Sie alle Werte in Ihrer Wohnung zusammenrechnen müssen, kostet das viel Zeit und Nerven. Es ist aber sehr wichtig, denn sonst versichern Sie sich womöglich in zu geringem oder zu großem Umfang.
Zum Hausrat zählt alles, was Sie bei einem Umzug einpacken bzw. mitnehmen würden, also:
- alle beweglichen Teile Ihrer Einrichtung (zum Beispiel Sofa, Schränke, Teppiche, …)
- Dinge des täglichen Gebrauchs wie Besteck, Kleidung, Haushaltsgeräte und Werkzeug
- Verbrauchsgüter wie Lebensmittel, Medikamente oder Drogerieartikel/Kosmetika
- Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Sparbücher und Kunstgegenstände)
- Haustiere, die artgerecht in der Wohnung leben (Katzen, Fische, …)
Faustregel: Versicherungssumme pro Quadratmeter
Eine Faustregel macht es leichter, die Versicherungssumme zu kalkulieren: Als Richtwert für die Berechnung gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Mindestversicherungssumme empfiehlt die Versicherungswirtschaft. Falls Sie viele Wertgegenstände wie Kunstwerke, Pelze oder hochwertigen Schmuck besitzen, sollten Sie die Versicherungssumme höher ansetzen oder einen Premiumtarif wählen. Auch Zusatzpakete – zum Beispiel für smarte Haustechnik oder Fahrräder – können sinnvoll sein.
Modell 2: pauschale Deckungssumme
Bei diesem Modell kalkuliert der Versicherer den Wert Ihres Haushalts anhand der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung ab. Das heißt: Sie müssen nicht sämtliche Einzelwerte in Ihrem Haushalt addieren oder mit der oben beschriebenen Faustregel die Versicherungssumme ausrechnen, sondern nur die exakte Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung angeben.
Um die Versicherungssumme zu kalkulieren, nutzen Versicherer die folgende Formel:
Versicherungssumme = Mindestversicherungssumme (meist 650 - 750 €/m²) x Quadratmeter
Gut zu wissen: Wenn Sie vorübergehend eine Zweitwohnung, ein Wochenend- oder Ferienhaus bewohnen, ist Ihr persönlicher Hausrat (zum Beispiel Ihr Laptop) über die Hausratversicherung Ihres Erstwohnsitzes automatisch geschützt. Für Ihre Kinder in Ausbildung, Erststudium oder Freiwilligendienst mit eigener Wohnung gilt dieser Schutz sogar unbefristet. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Ihre Zweitwohnung handelt und Ihre Kinder keinen Erstwohnsitz gründen.