Hier eine kleine Übersicht über typische Fälle von Vorerkrankungen bzw. Risiken und ihre Versicherbarkeit:
Versicherbar ohne Einschränkung
Jeder Mensch ist mal erkältet oder zieht sich beim Sport eine Muskelzerrung zu. Wenn die Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist, bedeutet dies keine Einschränkung für die Risikolebensversicherung. Zahnarztbehandlungen beschränken üblicherweise Ihre Versicherungsmöglichkeiten ebenso wenig wie eine Schilddrüsenunterfunktion oder eine Lebensmittelunverträglichkeit. Dasselbe gilt für Schwangerschaften und Geburten sowie für alle Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Erkrankung festzustellen war.
Versicherbar mit Einschränkung
Leiden Sie unter Bluthochdruck, Diabetes oder chronischen bzw. wiederholt auftretenden Entzündungen? In diesen Fällen prüft der Versicherer Ihren Antrag und Sie können sich womöglich gegen einen Risikozuschlag versichern lassen. Auch mittelschweres Asthma oder deutliches Übergewicht (hoher BMI) können Ihre Versicherbarkeit einschränken. Raucher und Menschen, die unter Depressionen leiden, tragen statisch betrachtet ebenfalls erhöhte Gesundheitsrisiken; daher sollten auch sie mit Einschränkungen und eventuellen Zuschlägen rechnen.
Kein Versicherungsschutz möglich
Bei bestimmten Erkrankungen kann es vorkommen, dass der Versicherer den Antrag auf Risikolebensversicherung ablehnt. Dazu zählen zum Beispiel Krebs- oder Tumorerkrankungen oder chronisches Nierenversagen. Auch wer einen gefährlichen Beruf oder eine Extremsportart wie Tiefseetauchen ausübt, erhält möglicherweise kein Versicherungsangebot.
Abgelehnt – und jetzt?
Lassen Sie sich von einer Absage nicht entmutigen! Jeder Versicherer prüft und bewertet Ihren Fall individuell. Es lohnt sich also, einen weiteren Anlauf zu nehmen.