Betriebsrentenstärkungsgesetz

Bessere Rahmenbedingungen für alle: Die Betriebsrentenförderung hilft kleinen und mittleren Betrieben und Geringverdienern.

Verbesserungen im bestehenden bAV-System

Ihr Wegweiser durch die Änderungen in der bAV

Was ändert sich für meine Firma?

Jede Firma hat ihr eigenes und individuelles Versorgungssystem, das unterschiedlich stark von den Änderungen betroffen sein kann. Einige der neuen Regelungen vereinfachen die betriebliche Altersversorgung oder bieten neue Möglichkeiten.

 

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu informieren. Die Berater der SIGNAL IDUNA Gruppe unterstützen Sie gerne.

 

Was ändert sich für Arbeitnehmer?

  • Die „alte bAV-Welt“ bleibt bestehen und kann auch weiterhin angeboten werden.
  • Bestehende Verträge können von den Arbeitnehmern unverändert weitergeführt werden.
  • Auch Arbeitnehmer, die bereits jetzt eine Betriebsrente aufbauen, profitieren ab dem 01.01.2018 von den Änderungen für bestehende Versorgungssysteme.

Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell wird die Rolle der Tarifvertragsparteien beim Aus- und Aufbau der betrieblichen Altersversorgung stärken. Es wird den bestehenden bAV-Modellen zur Seite gestellt, bleibt aber im Grundsatz nur den Tarifvertragsparteien vorbehalten. Deshalb eröffnet es eine „zweite bAV-Welt“.  Aber: Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, das Sozialpartnermodell zu wählen. Sie können auch weiterhin die bewährten Systeme nutzen.

Geringverdienerförderung

Mit dem neuen Zuschussmodell verbessert der Gesetzgeber gezielt die Altersversorgung der Geringverdiener.

Geringverdiener sind Personen, die brutto monatlich bis zu 2.575 Euro verdienen. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss von 30%, wenn sie zusätzlich für diese Mitarbeitergruppe einen Beitrag zur Altersversorgung leisten. Gefördert werden Beiträge zwischen mindestens 240 bis 960 Euro jährlich.

 

Der steuerliche Förderbetrag für den Arbeitgeber beträgt damit 72 bis 288 Euro jährlich. Der Arbeitgeber verrechnet den Betrag einfach mit der abzuführenden Lohnsteuer.

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