Private Kranken­versicherung (PKV) für Selbstständige

  • Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit bester medizinischer Versorgung
  • Freie Wahl von Krankenhaus und Arztpraxis
  • Kostenübernahme bei Heilpraktiker-Behandlung
Junge Frau steht in ihrem Cafe.

Selbstständigkeit heißt, eigenverantwortlich zu entscheiden – auch bei der Kranken­versicherung. Freiberuflich Tätige, Gewerbetreibende und Freelancer dürfen wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Immer mehr Selbstständige entscheiden sich für die private Kranken­versicherung (PKV) und somit für hochwertige individuelle Leistungen, attraktive Tarife und stabile Beiträge. Und Sie?

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Mehr Spielraum:

Freie Wahl der Leistungen, ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf

Mehr Sicherheit:

Stabile Beiträge auch im Alter, verlässliche Leistungen im Krankheitsfall

Mehr Sparpotenzial:

Hohe Rückerstattung, wenn Sie keine Leistungen beanspruchen

Selbstständig – was heißt das?

Als selbstständig gilt, wer nicht angestellt ist und seine Tätigkeit eigenverantwortlich – das heißt auf eigene Rechnung und Gefahr – ausübt. Zudem muss die Absicht vorliegen, mit der selbstständigen Tätigkeit Gewinne zu erzielen. Um sich privat krankenversichern zu können muss die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeführt werden. Hierfür ausschlaggebend ist die Höhe des Einkommens sowie der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit.

 

Zur Gruppe der Selbstständigen zählen:

  • Gewerbetreibende
    Sie stellen Waren her oder verkaufen diese und haben ein Gewerbe angemeldet.
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
    Sie zahlen keine Gewerbesteuer, weil sie für das Gemeinwohl arbeiten (z. B. als Ärztin, Therapeut, Rechtsanwältin oder Journalist).
  • Freelancer 
    Sie sind als freie Mitarbeitende für verschiedene Unternehmen tätig.

Welche Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige sind nicht ­versicherungspflichtig in der GKV, das heißt: Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) und einer privaten Kranken­versicherung (PKV). Da in Deutschland jeder krankenversichert sein muss, müssen sich Selbstständige für ein System entscheiden.

Wichtig: Da Selbstständige keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Kranken­versicherung erhalten, müssen sie den kompletten Beitrag selbst tragen. Das kann teuer werden, denn sie zahlen in der GKV grundsätzlich den Höchstbeitrag.

GKV: Höchstbeitrag für Selbstständige

Der Höchstbeitrag für Selbstständige liegt in der GKV aktuell bei rund 1.050 Euro pro Monat inklusive Krankengeld und Pflege­versicherung (bei einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent und einem Pflegebeitragssatz von 4 Prozent). Nur wer geringere Einnahmen nachweist, zahlt weniger – mindestens jedoch 240 Euro pro Monat (Mindestbeitrag für 2024 inklusive Krankengeld und Pflegebeitrag).

Die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV

Da Selbstständige ihre Beiträge zur Kranken­versicherung allein tragen müssen, spielen die Kosten oft eine große Rolle. Doch an wichtigen Leistungen sollte niemand sparen. Ob GKV oder PKV – unverzichtbar ist zum Beispiel eine zusätzliche Absicherung gegen Einkommensverluste bei Krankheit durch das Krankentagegeld.

Warum lohnt sich die PKV für Selbstständige?

Darum bei SIGNAL IDUNA privat krankenversichern


  • Sechs Tarifvarianten

    vom günstigen Einstiegsschutz bis hin zum Hochleistungstarif

  • Top-Leistungen

     ob für Zahnersatz, im Krankenhaus, bei Sehhilfen oder Hilfsmitteln

  • hohe Rückerstattungen

    bei gesundheitsbewusstem Verhalten

  • stabile Beiträge im Alter

    dank tariflich enthaltener Rückstellungen

  • Kostenerstattung schnell und komfortabel

  • Zugang zur SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt

    mit vielen digitalen Services

  • Extra-Schutz für Selbstständige

    Einkommens-Sicherungs-Programm (siehe unten)

  • Die PKV von SIGNAL IDUNA zählt laut map-Report seit sechs Jahren zu den Top 3 der besten Kranken­versicherungen Deutschlands.

    Der map-Report analysiert die Qualität verschiedener Anbieter von privaten Kranken­versicherungen und schafft mehr Transparenz.

Ihr Einkommen gut abgesichert

Was geschieht, wenn ich durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung meinen Betrieb lange Zeit nicht weiterführen kann? Ohne Absicherung kann ein solches Unglück Ihre Existenz gefährden. Daher ist das Krankentagegeld für Selbstständige unverzichtbar, denn es ersetzt das ausfallende Einkommen

Mit dem Einkommens-Sicherungs-Programm bietet SIGNAL IDUNA eine zeitgemäße Krankentagegeld-Versicherung:

  • günstiger Spezialtarif für Selbstständige, die bei SIGNAL IDUNA vollversichert sind
  • Leistungen bei Teil-Arbeitsunfähigkeit
  • Anpassung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung

Leistungen der privaten Krankenversicherung

START und START-PLUS
KOMFORT und KOMFORT-PLUS
EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS
Beitragsrückerstattung
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
Gesundheitsbonus
600 €
900 €
900 €
Verhaltensbonus
300 € Verhaltensbonus
Optionsrecht
Stationär
1-Bettzimmer
nach einem Unfall oder bei Zuzahlung von 40 €*
2-Bettzimmer
nach einem Unfall*
 
 
Chefarzt/Wahlarzt
nach einem Unfall*
 
 
stationäre Transporte
Ambulant
Hausarzt
Facharzt
mit Überweisung
mit Überweisung
 
Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchung
nach gesetzlich eingeführten Programmen
Heilpraktiker
bis 80%
bis 100%
ambulante Psychotherapie
75%
bis 80%
bis 100%
Sehhilfen
bis 300 €
bis 600 €
bis 600 € oder 1.500 € Sehschärfekorrektur
Heilmittel
75-100%
75-100%
80-100%
Hilfsmittel
Ambulante Transporte
Zahnarzt
Zahnbehandlung
Zahnersatz (inkl. Inlays)
75-90%
90%
90%
Kieferorthopädie vor Vollendung des 21. Lebensjahres
75-100%
bis zu 100%
bis zu 100%
Verzicht auf Zahn-Summenbegrenzung
Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. * gilt für die PLUS-Variante

Wann zahlt die PKV, wann nicht?

Die private Krankenversicherung leistet für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt sind. Die Leistungen und Einschränkungen bzw. Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif.

Versichert
  • Ambulante Behandlungen, z. B. Arztbesuche

  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

  • Psychotherapie

  • Stationäre Behandlungen, z. B. Krankenhausaufenthalte und Operationen (freie Krankenhauswahl)

  • Zahnärztliche Behandlungen, auch Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung

  • Heilbehandlungen in Europa

  • Heilbehandlungen im außereuropäischen Ausland (Versicherungsschutz zeitlich befristet)


Nicht versichert
  • Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, z. B. rein ästhetische Behandlungen/Schönheitsoperationen

  • Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind

  • Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle

  • Leistungen, die nicht tariflich vereinbart sind

Was kostet die private Krankenversicherung?

Selbstständige tragen die Beiträge zu ihrer Kranken­versicherung komplett selbst. Ihr individueller Beitrag zur PKV richtet sich nach

  • persönlichen Merkmalen wie Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
  • den gewünschten Leistungen und dem gewählten Tarif.

Hinzu kommen

  • Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung (gesetzlich vorgeschrieben),
  • ein Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % (gesetzlich vorgeschrieben für über 20-Jährige, garantiert stabile Beiträge im Alter und muss bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden),
  • eine Krankentagegeld-Versicherung (unerlässlich für Selbstständige, gleicht Einkommenseinbußen aus),
  • weitere empfehlenswerte Absicherungen wie eine private Pflegezusatz­versicherung, ein Kurtagegeld oder ein Krankenhaustagegeld.

Aus dem Leben gegriffen

Fröhliche junge Barkeeperin schaut in die Kamera und lächelt bei der Arbeit in einem Café
Die Gründerin

Matti Severin (28) hat sich ihren Traum erfüllt und ein veganes Café in Berlin-Köpenick eröffnet. Als Selbstständige hat sie in der schleppenden Anfangsphase einen durchschnittlichen Gewinn von rund 2.000 Euro im Monat. Matti hat keine Kinder und keine Vorerkrankungen.

Sie entscheidet sich für den PKV-Tarif START-PLUS. Dieser deckt die meisten GKV-Leistungen ab – und darüber hinaus. So bekommt Matti im Krankenhaus unter anderem eine Chefarztbehandlung und ein Zwei-Bett-Zimmer. Übrigens: Wenn sich Mattis Einkommen irgendwann verdoppelt, bleibt ihr Beitrag in der PKV gleich. In der GKV würde ihr Beitrag auf 788 Euro ansteigen.

  • GKV: 394 €/Monat 
    (inkl. 1,7 % Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag)

  • PKV: 394,20 €/Monat*
    (Tarif START-PLUS),
    Effektivbeitrag**: 298,82 €

Zwei fleißige Lagerarbeiter stehen im Lager und überprüfen den Bestand. Der Ältere hält ein Tablet, während der Jüngere darauf schaut.
Der Nachfolger

Valentin Huber (35) übernimmt nächsten Monat den gut laufenden Fachbetrieb für Heizungsmontage seiner Eltern. Die Eltern haben sich schon früh auf Wärmepumpen spezialisiert. Spätestens seit Inkrafttreten des Heizungsgesetzes brummt das Geschäft nun so richtig. Valentin rechnet mit einem monatlichen Gewinn von 6.000 Euro. Er hat keine Kinder und keine Vorerkrankungen.

Mit dem Hochleistungstarif EXKLUSIV-PLUS 0 wählt Valentin die bestmögliche gesundheitliche Versorgung. Dazu gehört unter anderem eine hundertprozentige Übernahme von Brillen- und Kontaktlinsenleistungen, Heilpraktikerleistung und ambulanter Psychotherapie.

  • GKV: 1.019,48 €/Monat
    (inkl. 1,7 % Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag)

  • PKV: 880,41 €/Monat*
    (Tarif EXKLUSIV-PLUS 0),
    Effektivbeitrag**: 681,88 €

* Inklusive Vorsorgezuschlag, Pflegepflicht­versicherung und Krankentagegeld in bedarfsgerechter Höhe (Matti: 90 €, Valentin: 225 €)

** Wenn der oder die Versicherte innerhalb von einem Kalenderjahr keine ambulanten und stationären Behandlungen benötigt (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen) und sich gesundheitsbewusst verhält, bekommt er oder sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu 2.100 Euro im Jahr. Der Effektivbeitrag berechnet sich also aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der Beitragsrückerstattung. Als gesundheitsbewusstes Verhalten zählt, dass jährlich vier der folgenden fünf Untersuchungen durchgeführt werden: Bestimmung BMI (Body-Mass-Index), Blutdruckwert, Blutzuckerwert und Cholesterinwert sowie Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Ergebnisse der Werte für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin müssen im Normbereich liegen und entsprechend bescheinigt werden.

PKV für Selbstständige

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