Moped­versicherung

  • Kostenfreie Lieferung des Kennzeichens direkt nach Hause
  • Haftpflichtschutz bei Umweltschäden
  • Optionaler Teilkaskoschutz
Lächelnde Frau auf einem Motorroller hält am Straßenrand an.

Am 1. März beginnt für die Moped­versicherung das neue Versicherungsjahr. Dann benötigen die Mopeds, E-Scooter & Co ein neues Versicherungskennzeichen! Bei SIGNAL IDUNA erhalten Sie günstig Ihr Versicherungskennzeichen z.B. für Moped, Mofa, Roller, Mokick, E-Scooter, Segway, S-Pedelec und E-Bike.

Vorteile der Moped-Versicherung

Volle Kostenkontrolle dank einfacher Einmalzahlung des Beitrages
Versandkostenfreie Lieferung des Kennzeichens direkt zu Ihnen nach Hause
Diebstahlschutz dank Teilkasko­versicherung

Warum eine Roller-Versicherung abschließen?

Mopeds, Mofas, Roller, E-Scooter & Co. werden nicht über die Motorrad­versicherung versichert, sondern über die Mofa- bzw. Moped­versicherung, die offiziell "Versicherung für Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen" heißt.

Wenn Sie ein Moped oder dergleichen besitzen, sind Sie - wie beim Motorrad oder beim Auto - dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abzuschließen. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen, um mit diesem Fahrzeug fahren zu dürfen. Mit dem „Moped-Kennzeichen“ weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Damit sind - im Rahmen der Deckungssummen - alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die Dritten durch Ihr Fahrzeug zugefügt wurden.

 

Vorteile einer Teilkasko

Mit einer Teilkasko­versicherung können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Dann sind auch folgende Schäden bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro mitversichert:

  • Diebstahl, Glasbruch, Brand, Explosion,
  • Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Elementargewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie Tierbissschäden

Fragen und Antworten

Das Folienkennzeichen für Mopeds und E-Scooter ersetzt seit 2021 das bisherige Aluminium-Blechschild-Kennzeichen. Folienkennzeichen, manchmal auch Klebekennzeichen genannt, sind ressourcenschonender, kostengünstiger und fälschungssicherer. Sie werden mittels eines Kennzeichenhalters, der sogenannten Trägerplatte, aufgeklebt und am Fahrzeug befestigt.

Eine Anleitung zum Anbringen von Folienkennzeichen finden Sie hier.

Der Versicherungsschutz der Mofa- bzw. Moped­versicherung gilt grundsätzlich für ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28. Februar des Folgejahres - in Schaltjahren einen Tag später. Pro Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichen. Weil jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von Weitem erkennen, ob ein Moped oder Roller den vorgeschriebenen Versicherungsschutz hat.

Gut zu wissen: Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen wird, macht sich strafbar.

Die Mofa- bzw. Moped­versicherung ist eine Pflicht­versicherung für folgende Kleinkrafträder und Elektro-Kleinstfahrzeuge: 

 

  • Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die vor dem 1. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben.
  • Leichte Quads und Trikes mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossene Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
  • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.
  • E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis.

Was ist ein E-Bike?

 

E-Bike bzw. Elektrofahrrad ist der umgangssprachliche Begriff für ein Pedelec (Pedal Electric Cycle). Es handelt sich um ein Fahrzeug mit elektrischem Hilfsmotor, dessen Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Das heißt, sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird oder der Fahrer mit dem Treten aufhört, wird der Hilfsantrieb automatisch unterbrochen.
Eine Besonderheit ist das S-Pedelec. Hier handelt es sich um ein Fahrzeug mit Elektro-Hilfsantrieb, das selbstständig bis zu einer Geschwindigkeit von 18 km/h fahren kann. Bei kombiniertem Einsatz von Muskel- und Motorkraft kann es sogar eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen.

 

Muss ich mein E-Bike versichern?

 

Wenn das E-Bike bzw. Pedelec eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann - es sich also nicht um ein S-Pedelec handelt - ist es nicht ­versicherungspflichtig. Das Fahrzeug ist dann verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt.

 

Muss ich mein S-Pedelec versichern?

 

S-Pedelecs sind verkehrsrechtlich Leichtmofas gleichgestellt. Es gilt Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht. Für dieses Fahrzeug benötigen Sie die Mofa- bzw. Moped­versicherung.
Übrigens: S-Pedelecs dürfen nur auf Straßen und nicht auf Radwegen fahren.

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