Arbeitnehmersparzulage 2024 – volles Sparpotenzial nutzen

Karin Linden
aktualisiert am 26.09.2024
5 Min. Lesezeit

Für Millionen mehr Sparerinnen und Sparer als noch im letzten Jahr können sich vermögenswirksame Leistungen jetzt bezahlt machen. Zum 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage verdoppelt. Vielleicht profitieren auch Sie davon?

Veröffentlicht am 15. März 2024

Zwei lächelnde Schwestern mit ihrem Hund im Park.

Arbeitnehmersparzulage 2024: Ein Gewinn für VL-Sparer

Sparen ist das Thema der Stunde: Vermögen aufbauen und Rücklagen fürs Alter bilden – jeder kleine Schritt zählt, um sich finanziell besser abzusichern. Im Dschungel der vielen Neuerungen zum Jahresbeginn fällt vor allem eine neue Regelung ins Auge: Seit dem 01.01.2024 gelten höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Dadurch können sich nun deutlich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen. Kam die Arbeitnehmersparzulage bisher nur bei niedrigen Einkommen, etwa für Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte infrage, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nun von knapp acht auf fast 14 Millionen Menschen in Deutschland. Prüfen Sie am besten gleich mal, ob Sie dabei sind.

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes hat die Bundesregierung folgende Erhöhung beschlossen: Alleinstehende erhalten den Zuschuss fürs Fondssparen wie fürs Bausparen nun bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt vorher 17.900 Euro; für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften wurde die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Im Gegensatz zu den VL ist die Arbeitnehmersparzulage steuer- und sozial­versicherungsfrei. Und: Das zu versteuernde Einkommen ist meist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Es berechnet sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Freibeträge, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben, heißt: Auch wenn Sie brutto mehr als 40.000 Euro im Jahr verdienen, können Sie womöglich von dem Zuschuss profitieren – prüfen Sie dahingehend einmal Ihren (Einkommen-)Steuerbescheid.

Die Förderungen und die geförderten Höchstbeiträge bleiben bei der Arbeitnehmersparzulage 2024 die gleichen: Beim Bausparen sind es 9 Prozent auf eine jährliche Sparsumme bis zu 470 Euro bzw. 940 Euro. Beim Fondssparen sind es sogar 20 Prozent auf Beiträge von 400 Euro bzw. 800 Euro im Jahr.

Unterschiedliche Sparmöglichkeiten – je nach Bedarf und Risikobereitschaft

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss, mit dem der Gesetzgeber die vermögenswirksamen Leistungen ergänzen will. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamten, Richter und Soldaten auf Zeit.

VL-Sparen können Sie zum Beispiel im Rahmen eines Fondssparplans oder eines Bausparvertrags. Für alle, die etwas risikobereiter sind, lohnt sich die Investition in einen Fondssparplan. Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, erwerben oder sanieren möchten, und etwas sicherheitsorientierter sind, ist das Geld in einem Bausparvertrag gut angelegt.

 

Fondssparplan

Fondssparen ist unsere Empfehlung für diejenigen, die chancenorientiert am Kapitalmarkt investieren möchten. Beim VL-Sparen werden Investmentfonds gefördert, die einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent haben.

Der Vorteil: Die staatliche Prämie in Form der Arbeitnehmersparzulage liegt beim VL-Fondssparen mit 20 Prozent auf bis zu 400 Euro (Alleinstehende) bzw. 800 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) der jährlichen VL-Einzahlungen deutlich höher als bei anderen Sparformen. Die maximale Arbeitnehmersparzulage beträgt also 80 bzw. 160 Euro pro Kalenderjahr.

 

Bausparvertrag

Einen Bausparvertrag können Sie für den Erwerb oder die Renovierung der eigenen vier Wände nutzen. Die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent – der geförderte Höchstbetrag liegt bei jährlich 470 Euro (Alleinstehende) bzw. 940 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) maximal erhalten Sie 43 Euro bzw. 86 Euro pro Person und Kalenderjahr. Die Zulage unterstützt Sie dabei, zusätzliches Eigenkapital für Ihre Immobilie zu sparen. 

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus und des energetischen Sanierungsbedarfs ist FREIraum-Bauspartarif mit seinem niedrigen Darlehenszins eine gute Wahl.

Als Bausparerin oder Bausparer können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent erhalten, sprich, Sie profitieren von gleich zwei staatlichen Zuschüssen auf einen Sparvertrag. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt werden:

  • Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 35.000 Euro (Allerinstehende) bzw. 70.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) betragen.
  • Das angesparte Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel eine Immobilie bauen oder kaufen oder das Bausparguthaben in die Sanierung Ihres Eigenheims investieren können. Die Prämie beträgt 10 Prozent der eingezahlten Beträge, gefördert werden maximal 700 Euro im Jahr bzw. 1.400 Euro. 
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
  • Bonus für junge Leute:  Bei Abschluss eines Bausparvertrags vor dem 25. Geburtstag können Sparerinnen und Sparer nach sieben Jahren frei über das geförderte Guthaben verfügen, sprich, sie sind nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.

Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage müssen Sie die Wohnungsbauprämie nicht in Ihrer Steuererklärung beantragen. Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie als Kundin oder Kunde der SIGNAL IDUNA Bauspar AG automatisch mit Ihrem Jahreskontoauszug – Sie müssen ihn nur noch ausfüllen und zurückschicken.

Falls Sie es mal vergessen sollten: Den Antrag können Sie bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen. Bis zum 31.12.2024 können Sie noch die Wohnungsbauprämie für 2022 beantragen.

Die Prämie erhalten Sie am Ende der Laufzeit, sobald die Verwendung des Geldes für eine Immobilie nachgewiesen wurde. Auf dem jährlichen Kontoauszug erhalten Sie einen Überblick über Ihre beantragten Förderungen.

Arbeitnehmersparzulage bei Aktienfonds

Ledig
Verheiratet
Maximal zu versteuerndes Einkommen pro Jahr
40.000 €
80.000 €
Höchste geförderte Sparsumme pro Jahr
400 €
800 €
Geförderte Sparleistung
20 %
Maximale Sparzulage pro Jahr
80 €
160 €
Quelle: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (Stand: 2024)

Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen

Ledig
Verheiratet
Maximal zu versteuerndes Einkommen pro Jahr
40.000 €
80.000 €
Höchste geförderte Sparsumme pro Jahr
470 €
940 €
Geförderte Sparleistung
9 %
Maximale Sparzulage pro Jahr
43 €
86 €
Quelle: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (Stand: 2024)

So viel Wohnungsbauprämie ist möglich

10% Wohnungsbauprämie fürs Wohnglück! Hier ein schneller Überblick, wie viel für Sie an Förderung drin sein kann:
Ledig
Verheiratet
Jährlich geförderte Sparleistung
700 €
1.400 €
Höhe der Prämie
10 %
Maximale Prämie
70 €
140 €
Wohnungsbauprämie Einkommensgrenze
35.000 €
70.000 €

So erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage

Sie beantragen Ihre Arbeitnehmersparzulage in Ihrer Einkommensteuererklärung. Die notwendigen Daten für das Finanzamt übermittelt Ihr verwaltendes Anlageinstitut in der sogenannten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung – es sei denn, Sie haben der elektronischen Übermittlung Ihrer Daten zur Beantragung Ihrer Arbeitnehmersparzulage widersprochen. Sie müssen kein weiteres Dokument abgeben, sondern im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung lediglich noch ein Kreuz und eine Zahl einsetzen. 

Nach der Sperrfrist von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf Ihren Sparvertrag ausgezahlt; aber auch nach sieben Jahren kann der Zuschuss weiterhin beantragt werden.

Gut zu wissen: VL sind eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Sie können die Zulage aber unabhängig davon beantragen: Zahlt Ihr Chef kein zusätzliches Geld für den Vermögensaufbau, können Sie dies auch selbst investieren und trotzdem von der Förderung profitieren. Von Ihrem eigenen Konto können Sie nicht in einen VL-Vertrag einzahlen – das Geld muss vom Arbeitgeber überwiesen werden; er ist verpflichtet, Ihren Wunschbetrag von Ihrem Nettogehalt statt auf Ihr Konto in Ihren VL-Vertrag zu zahlen.

Sind Sie förderberechtigt? Dann verschenken Sie kein Geld und keine Zeit, und legen Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen direkt vermögensaufbauend in einen Bausparvertrag oder Fondsparplan an.

Über die Autorin

Marktmanagerin
Karin Linden

Karin Linden ist als Marktmanagerin im Bereich Marketing für die SIGNAL IDUNA tätig. Als Expertin für die Themen Arbeitskraftabsicherung  und Risikoabsicherung verfasst sie informative Ratgeberbeiträge. Ihr Fachwissen gibt sie zudem bei Vorträgen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamtinnen und Beamte weiter. In ihrer Freizeit genießt die Juristin ausgedehnte Spaziergänge mit ihren Hunden.

Karin Linden