Private Kranken­versicherung (PKV)

  • Chefarzt-Behandlung und Einzelzimmer – ohne Wartezeit
  • Leistungen ganz nach Bedarf – stationär, ambulant und beim Zahnarzt
  • Geld zurück: hohe Rückerstattung 
Junge Familie, die im Winter am Strand spazieren geht
Private Krankenversicherung:

So individuell wie Sie selbst

Kaum etwas ist so einzigartig wie der eigene Körper. Mit einer privaten Kranken­versicherung schützen Sie Ihre Gesundheit mit maßgeschneiderten Leistungen. Sie genießen viele Vorteile – von bevorzugter Behandlung über stabile Beiträge bis hin zu den digitalen Services der SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt. Dabei bezahlen Sie nur das, was Sie benötigen, und profitieren von hohen Rückerstattungen.

Prämie für Ihre Gesundheit: Wenn Sie ein Jahr lang nur Vorsorgeuntersuchungen und keine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, zahlt SIGNAL IDUNA Ihnen zwei Monatsbeiträge plus einen Bonus von bis zu 1.200 Euro zurück – Jahr für Jahr.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Erstklassige Behandlung:

Top-Leistungen in der Arztpraxis, im Krankenhaus und beim Zahnarzt

Verlässlicher Schutz:

vertraglich garantierte Leistungen – stabile Beiträge

Exklusive Services:

die SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt mit digitalen Tools zum Gesundwerden und -bleiben

Privat oder gesetzlich versichern?

  • Wer in Deutschland lebt, muss eine Kranken­versicherung abschließen – entweder eine gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) oder eine private Kranken­versicherung (PKV).
  • Die Aufnahme in die PKV ist an Bedingungen geknüpft. Sie kommt nur für bestimmte Personengruppen infrage: 
    • Angestellte ab einem Brutto-Einkommen von 73.800 Euro in 2025. Dies ist die „Versicherungspflichtgrenze“. (siehe Kasten)
    • Selbstständige und freiberuflich Tätige
    • Beamtinnen und Beamte sowie weitere Personen mit Anspruch auf Beihilfe  
    • Personen ohne eigenes oder mit geringfügigem Einkommen (538 Euro pro Monat) 
    • Studierende ab dem 30. Lebensjahr oder von der Versicherungspflicht in der GKV befreite Studierende
  • Die GKV gewährt die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung. Die PKV bietet ihren Versicherten individuelle Leistungen nach Bedarf.
  • In der PKV haben Versicherte Einfluss auf die Gestaltung ihrer Beiträge und die Chance auf eine Rückerstattung. Die Beiträge zur GKV sind einkommensabhängig; sie lassen sich durch die Wahl der Krankenkasse nur geringfügig beeinflussen.

 

Versicherungspflichtgrenze

Übersteigt Ihr Einkommen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze, so können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken­versicherung wählen. Für 2025 liegt die Grenze bei 73.800 Euro; sie wird jährlich angepasst.

PKV und GKV

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Gesetzliche Kranken­versicherung

alle, außer zuletzt Privatversicherte, die trotz Versicherungspflicht derzeit keinen Versicherungsschutz haben. Sowie Personen, die in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, sofern ihr Beruf das erlaubt. Das gilt beispielsweise für Selbstständige oder für Beamte, die den Kostenanteil noch nicht abgesichert haben, den die Beihilfe offenlässt.

Private Kranken­versicherung

  • Selbstständige und freiberuflich Tätige
  • Beamtinnen und Beamte (auch in Ausbildung)
  • Arbeitnehmende mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Personen ohne / mit geringfügigem Einkommen
  • Teilweise Studierende

Gesetzliche Kranken­versicherung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen (Grundversorgung)
  • Leistungen können sich verändern oder gekürzt werden

Private Kranken­versicherung

  • Vertraglich vereinbarte, bedarfsgerechte Leistungen
  • Umfang der Leistungen ist lebenslang garantiert 

Gesetzliche Kranken­versicherung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen (Grundversorgung)
  • Leistungen können sich verändern oder gekürzt werden

Private Kranken­versicherung

  • Vertraglich vereinbarte, bedarfsgerechte Leistungen
  • Umfang der Leistungen ist lebenslang garantiert 

Gesetzliche Kranken­versicherung

Nein

Private Kranken­versicherung

Ja, einmalig bei Abschluss

Was leistet eine private Krankenversicherung (PKV)?

Die Pluspunkte der PKV

Ob Einzel- statt Mehrbettzimmer oder freie Ärzte- und Klinikwahl: Die private Kranken­versicherung gewährt Ihnen viel Freiraum und verschafft Ihnen je nach Tarif Zugang zu besonderen Leistungen.

Brillenträgerin oder Naturheilkunde-FanStudent oder Berufstätige? Je nach Gesundheitszustand und Lebenssituation können Sie sich Ihr Leistungspaket bei der PKV passend zu Ihrem Bedarf schnüren.

Wer gesund lebt, zur Vorsorge geht und sich fit hält, profitiert von günstigen Beiträgen und Rückerstattungen.

Im Gegensatz zur GKV kann der Gesetzgeber nicht in Ihre Leistungen eingreifen. Das bedeutet: Sie wissen genau, womit Sie rechnen können.

Vorteile für...

Sie dürfen zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung wählen. In der PKV können Sie sich Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend absichern. Das ist ein großer Vorteil, denn Selbstständige müssen in der Regel  ihre Beiträge komplett alleine tragen.

  • Ein junger Unternehmensgründer kann sich somit in der PKV günstig krankenversichern, während sich eine erfolgreiche Architektin umfangreichere Leistungen gönnen kann.

Bei einem Brutto-Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro) können Sie sich in der PKV attraktive Mehrleistungen sichern, die weit über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen. In vielen Fällen sparen Sie im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung.

  • Wer sich privat krankenversichert, genießt mehr Spielraum bei der Wahl der Leistungen und Tarife.

Sie erhalten mit der PKV die optimale und zugleich flexible Ergänzung zu den Leistungen aus der Beihilfe. Zudem können Sie den Umfang der Versicherungsleistungen immer wieder an Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihren Bedarf anpassen.

  • Die Leistungen der PKV sind exakt auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten, sodass Sie mit diesem Modell zu 100 Prozent abgesichert sind. Hier erhalten Sie weitere Infos zur Beihilfe­versicherung.
Privat krankenversichern:

Was spricht für SIGNAL IDUNA?


  • Leistungsstark: viele Extras inklusive, z. B. SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt (siehe Kasten), Versicherungsschutz sofort, Schutz im Ausland

  • Individuell: sechs Tarifvarianten zur Wahl – von „Einstieg“ bis „Exklusiv“

  • Flexibel: Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung im Rahmen des Optionsrechts

  • Verlässlich: keine vom Gesetzgeber getriebenen Beitragserhöhung, keine Leistungskürzung bei Erkrankung

  • Günstig für Gesunde: bei Leistungsfreiheit hohe Beitragsrückerstattungen

  • Bezahlbar im Alter: Schutz vor steigenden Beiträgen durch tariflich enthaltene Rückstellungen

  • Familienfreundlich: Nachwuchs günstig versichern – von der Geburt bis ins Studium

  • Echt stark: SIGNAL IDUNA ist einer der größten privaten Krankenversicherer in Deutschland

Willkommen in der Welt des Wohlbefindens

Wer in vollem Umfang – nicht nur in Form einer Zusatz­versicherung – bei SIGNAL IDUNA privat krankenversichert ist, hat Zugang zur SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt. Das stetig wachsende Angebot bietet attraktive, kostenfreie digitale Services rund um Ihre Gesundheit.

Die SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt hilft Ihnen

  • gesund zu bleiben (z. B. durch Präventionsprogramme, Online-Kurse, Gesundheitsberatung, elektronische Patientenakte etc.)
  • mit einer (chronischen) Erkrankung zu leben (z. B. durch digitale Sprechstunden, Zweitmeinungsservice, Beratung und Begleitung)
  • im Pflegefall (z. B. durch Kooperationen und Vernetzung mit professionellen Partnern)

Kurzum: Sie erhalten mehr Lebensqualität, ohne mehr dafür zu bezahlen.

Leistungen der Privaten Krankenversicherung

START und START-PLUS
KOMFORT und KOMFORT-PLUS
EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS
Beitragsrückerstattung
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
Gesundheitsbonus
600 €
900 €
900 €
Verhaltensbonus
300 € Verhaltensbonus
Optionsrecht
Stationär
1-Bettzimmer
nach einem Unfall oder bei Zuzahlung von 40 €*
2-Bettzimmer
nach einem Unfall*
 
 
Chefarzt/Wahlarzt
nach einem Unfall*
 
 
stationäre Transporte
Ambulant
Hausarzt
Facharzt
mit Überweisung
mit Überweisung
 
Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchung
nach gesetzlich eingeführten Programmen
Heilpraktiker
bis 80%
bis 100%
ambulante Psychotherapie
75%
bis 80%
bis 100%
Sehhilfen
bis 300 €
bis 600 €
bis 600 € oder 1.500 € Sehschärfekorrektur
Heilmittel
75-100%
75-100%
80-100%
Hilfsmittel
Ambulante Transporte
Zahnarzt
Zahnbehandlung
Zahnersatz (inkl. Inlays)
75-90%
90%
90%
Kieferorthopädie vor Vollendung des 21. Lebensjahres
75-100%
bis zu 100%
bis zu 100%
Verzicht auf Zahn-Summenbegrenzung
Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. * gilt für die PLUS-Variante

Was kostet die private Krankenversicherung?

Der Beitrag zur privaten Kranken­versicherung ist individuell. Entscheidend dafür sind

  • Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
  • die Leistungen, die Sie wählen, bzw. der Tarif, den Sie abschließen.

 

Hinzu kommen 

  • Beiträge für die Pflegepflicht­versicherung (gesetzlich vorgeschrieben)
  • ein Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % (gesetzlich vorgeschrieben für über 20-Jährige; garantiert stabile Beiträge im Alter und muss bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden)
  • ein Krankentagegeld (nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert) 
  • weitere Absicherungen, die sowohl für PKV- als auch GKV-Versicherte empfehlenswert sind wie eine private Pflegezusatz­versicherung oder ein Krankenhaustagegeld

In der gesetzlichen Kranken­versicherung bemisst sich Ihr Beitrag an Ihrem Einkommen – bis zu einer Höchstgrenze („Beitragsbemessungsgrenze“) von aktuell 66.150 Euro jährlich. Gesetzlich Versicherte zahlen

  • einen bestimmten Prozentsatz Ihres  Bruttoeinkommens sowie
  • einen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt.

 

Was zahlt der Arbeitgeber?

  • Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Kranken­versicherung von 14,6 %.
  • Auch privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken­versicherung. Er beträgt maximal so viel wie der höchstmögliche Zuschuss zur gesetzlichen Kranken­versicherung (in 2025: 471,32 Euro im Monat) . 

 

Was gilt für Selbstständige und freiberuflich Tätige?

  • Wer keinen Arbeitgeber hat, bezahlt die Beiträge zu seiner privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung komplett selbst.
Geschäftsfrau unterhält sich mit Person.
Beitragsvergleich für Selbstständige

Beispiel: Nach langjähriger Tätigkeit in einer Werbeagentur und einer Familienphase erfüllt Luisa Kleiber sich einen Traum: Mit 35 Jahren macht sie sich als Grafikdesignerin selbstständig. Sie entscheidet sich für die Tarifvariante KOMFORT 3 bei SIGNAL IDUNA, denn diese gewährt ihr eine gute Absicherung im Krankheitsfall. Dank eines Selbstbehalts ist ihr Beitrag dennoch günstig. Das ist Luisa wichtig, denn sie muss ihren Beitrag komplett selbst tragen.Insgesamt zahlt sie inklusive des gesetzlichen Vorsorgezuschlags, eines Krankentagegelds (150 € ab dem 22. Tag) und der Pflegepflicht­versicherung:

  • Zahlung inklusive des gesetzlichen Vorsorgezuschlags, eines Krankentagegelds (150 € ab dem 22. Tag) und der Pflegepflicht­versicherung

  • 590,74 Euro im Monat

Mann telefoniert und mach Notizen.
Beitragsvergleich Höherverdienende

Beispiel: Nach seinem Jurastudium mit guten Abschlulssnoten hat Leo Fernández (28) einen gutbezahlten Job in einer Anwaltskanzlei angenommen. Er entscheidet sich für eine private Kranken­versicherung bei SIGNAL IDUNA. Da er jung und gesund ist, profitiert er mit dem Tarif START-PLUS von einer günstigen Einstiegsvariante: Sie gewährt ihm viele Leistungen und eine attraktive Beitragsrückerstattung. Um sich für den Krankheitsfall abzusichern, wählt er ein Krankentagegeld (150 Euro/Tag). Seinen Versicherungsschutz kann er später noch bedarfsgerecht ausbauen.

  • Zahlung inklusive des gesetzlichen Vorsorgezuschlags, des Krankentagegelds und der Pflegepflicht­versicherung und abzüglich des Arbeitgeberzuschlags

  • 193,95 Euro im Monat

Früher Einstieg zahlt sich aus

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung sind in den letzten Jahrzehnten massiv gestiegen – ohne Mehrleistung für die Versicherten. Bei der privaten Versicherung bleibt Ihr Beitrag stabil, und Sie erhalten garantiert die vereinbarten Leistungen. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto niedriger ist Ihr Beitrag – sogar im Alter.

Einfach und unkompliziert zur PKV wechseln

Möglichkeit der PKV

Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig? Sind Sie Beamtin/Beamter oder Beamtenanwärterin/-anwärter? Liegt Ihr Einkommen als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze?

Unverbindlich informieren

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von SIGNAL IDUNA erstellen: Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Jetzt Angebot anfordern“ und geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.

Tarif wählen

Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch entscheiden Sie sich für den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten passt. Sie können den Tarif später wechseln.

Antrag ausfüllen

Zum Abschluss einer privaten Kranken­versicherung gehören einige Gesundheitsfragen. Wichtig für Ihren Versicherungsschutz ist, dass Sie diese wahrheitsgemäß beantworten. Haben Sie Vorerkrankungen? Dann

Kündigung der Vor­versicherung

Wenn Ihr Antrag auf einen Wechsel in die private Kranken­versicherung angenommen ist, können Sie Ihre Vor­versicherung kündigen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin gern

Arbeitgeber informieren

Sind Sie Angestellte bzw. Angestellter? Dann erhalten Sie von SIGNAL IDUNA eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Die Bescheinigung geben Sie Ihrem Arbeitgeber, damit er Ihnen den Zuschuss zu Ihre

Preisbeispiel

138,31 €
monatlich

Es handelt sich um ein Preisbeispiel für eine 20-jährige angestellte Person im Tarif „Start“ (Arbeitnehmeranteil inkl. Pflegepflicht­versicherung und Krankentagegeld von 150 Euro ab dem 43. Tag).

Fragen und Antworten

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Die sogenannte Beitragsrückerstattung bezeichnet die Rückerstattung von bereits gezahlten Versicherungsbeträgen an den Versicherten. Zu unterscheiden ist hier zwischen einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, bei der die Frage, ob eine Rückzahlung geleistet wird, maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung abhängt, und einer erfolgsunabhängigen oder garantierten Beitragsrückerstattung.

 

Unter welchen Voraussetzungen wird ein Beitrag zurückerstattet?

Eine Beitragsrückerstattung wird in der Regal dann geleistet, wenn der Versicherte über ein ganzes Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen eingereicht hat – also die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die maximale Höhe des Einkommens an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge herangezogen wird.

Was sind die Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze?

Für Privatversicherte ist diese Regelung deshalb wichtig, weil mit ihrer Hilfe unter anderem der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV errechnet wird.

Was sind Altersrückstellungen?

Mit den sogenannten Altersrückstellungen sorgen Kranken­versicherungen dafür vor, dass der Beitrag nicht alleine durch das Älterwerden steigt. In Deutschland werden Altersrückstellungen nur durch private Krankenversicherer gebildet. In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt das Umlageverfahren. Dabei werden die aktuellen gesetzlichen Leistungsausgaben als Beiträge auf die gesetzlich Versicherten umgelegt.

Was ist sonst noch gesetzlich vorgeschrieben?

Seit dem 1. Januar 2000 gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel. Diese schreibt es privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, bei Neuverträgen für Versicherte im Alter zwischen 22 und 61 Jahren mindestens zehn Prozent auf jede monatlich gezahlte Versicherungsprämie aufzuschlagen.

Können Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden?

Wechseln Sie Ihren Tarif innerhalb einer Versicherungsgesellschaft, dann bleiben Ihre Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, zu einer anderen PKV zu wechseln, dann ist mit einem Verlust zu rechnen, denn: Die Versicherungen sind in diesem Fall nur dazu verpflichtet, die Altersrückstellungen auf Grundlage des Basistarifs zu übergeben. Das gilt nur, wenn Sie ab 2009 in die PKV gewechselt sind.

Was ist eine Anzeigepflicht?

Bei der Anzeigepflicht handelt es sich um die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei einem Versicherungswechsel oder einer Neuanmeldung gegenüber der Kranken­versicherung eine wahrheitsgemäße Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand zu treffen. Die Anzeigepflicht ist in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

Welche Folgen hat es, wenn ich meiner Anzeigepflicht nicht nachkomme?

Hat ein Antragssteller eine Erkrankung oder Vorerkrankung vorsätzlich verschwiegen oder im Rahmen der Selbstauskunft grob fahrlässig gehandelt, dann kann der Versicherer von dem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten. Zudem ist der Versicherte dazu verpflichtet, alle Leistungen zurückzuzahlen, die im Rahmen des unter falschen Voraussetzungen geschlossenen Vertrags geleistet wurden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherer den Antrag bei Kenntnis der verschwiegenen Krankheit auch wirklich abgelehnt hätte.

Was ist ein Arbeitgeberzuschuss und wie hoch ist er?

 In Deutschland beteiligen sich Arbeitgeber mit einem Zuschuss an der privaten Kranken­versicherung ihrer Angestellten. 2021 liegt der gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei maximal 384 Euro im Monat.

Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei?

Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss berechnet sich am Arbeitgeberanteil für die Kranken­versicherungspflicht und ist steuerfrei. Geht er jedoch darüber hinaus, dann sind Steuern auf den Zuschuss zu entrichten.

Beeinflussen Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung die Höhe des Arbeitgeberzuschusses?

Nein, eine Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattungen beeinflussen die Höhe des Arbeitgeberzuschusses nicht.

Was ist eine Kindernach­versicherung?

Bei der Kindernach­versicherung handelt es sich um die Aufnahme eines Neugeborenen in einen bereits bestehenden Kranken­versicherungsvertrag eines Elternteils. Die Aufnahme muss dabei innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt geschehen.

Welche Vorteile bietet die Kindernach­versicherung und unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich?

Eine Kindernach­versicherung ist dann möglich, wenn der beantragte Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender sein soll, als der des betreffenden Elternteils und sie innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt des Kindes beantragt wird. Die Kindernach­versicherung bietet dabei eine ganze Reihe von Vorteilen, etwa, dass die Beiträge in der PKV für Neugeborene besonders günstig sind und in diesem Fall auch eine Gesundheitsprüfung entfällt.

Besteht eine Versicherungspflicht zur Kranken­versicherung?

Ja, seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Allgemeine Versicherungspflicht, die jeden deutschen Bundesbürger dazu verpflichtet, sich mithilfe einer gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung abzusichern.

Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob man sich gesetzlich oder privat versichert?

Ob eine Aufnahme in eine private Kranken­versicherung möglich ist oder ob eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, entscheidet sich bei Arbeitnehmern über das Jahreseinkommen. Gegenwärtig sind in Deutschland alle Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 73.800 Euro dazu verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Arbeitnehmer mit einem höheren Jahreseinkommen können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder privat.

Was passiert, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt?

Haben Sie gegen die Allgemeine Versicherungspflicht verstoßen, dann werden Sie nicht direkt bestraft. Allerdings müssen Sie für den Zeitraum, in dem Sie nicht versichert waren, selbstverständlich alle Versicherungsbeiträge nachzahlen. Dazu kommen oft auch hohe Säumniszuschläge.

Die Erstbehandlung erfolgt immer durch Ihren Hausarzt oder Hausärztin (Allgemeinmediziner, praktischer Arzt, Internist oder Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe). Ein sonstiger Facharzt sollte erst nach Überweisung zurate gezogen werden.

Weitere Krankenversicherungen

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