PKV: Sinnvoll für Familien mit Kindern?

Ob in der Partnerschaft, als Mutter oder Vater: Wer Verantwortung für Kinder oder andere Familienmitglieder übernimmt, möchte für sie nur das Beste. Dazu gehört auch ein optimaler Gesundheitsschutz. Lesen Sie hier, wann eine private Kranken­versicherung (PKV) für Familien möglich und sinnvoll ist. 

Veröffentlicht am 02. März 2023

Mutter und Vater halten Baby und geben ihm einen Kuss.

Kurzer Überblick

  • Der Zugang zur PKV ist auch für Familienangehörige privat Versicherter an Bedingungen geknüpft.
  • In der PKV schließen Eltern und Kinder jeweils eigene Versicherungsverträge mit individuellen Leistungen ab.
  • Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht; dafür gewährt sie umfangreiche Leistungen und stabile Beiträge.
  • Für Kinder bieten private Krankenversicherungen ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

PKV: Kann ich meine Familie mitversichern?

Wer selbst privat krankenversichert ist, wünscht sich womöglich auch für die Partnerin, den Partner oder die Kinder Vorzüge wie

  • einen individuellen Gesundheitsschutz,
  • garantierte Leistungen und
  • eine erstklassige Behandlung in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Ob eine private Krankenversicherung (PKV) für Ihre Familienangehörigen möglich ist, können Sie ganz einfach herausfinden.

 

Kann meine Partnerin/mein Partner in die PKV?

Für die Aufnahme in die private Krankenversicherung gelten dieselben Kriterien wie für Sie:


  • Sie/er ist angestellt und verdient mehr als 73.800 Euro im Jahr (= Jahresarbeitsentgeltgrenze , kurz JAEG, für 2025).

  • Sie/er ist selbstständig.

  • Sie/er ist Beamtin/Beamter.


  • Sie/er ist angestellt und verdient weniger als 73.800 Euro im Jahr.

Wichtig: Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Das heißt: Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner in die PKV wechselt, so schließt sie oder er einen eigenen Versicherungsvertrag ab.

 

Kann ich mein Kind privat krankenversichern?

Das hängt davon ab, wie Ihre familiäre Situation ist und wie Sie und gegebenenfalls Ihre Partnerin/Ihr Partner versichert sind. Die folgende Tabelle zeigt mögliche Konstellationen:

Elternteil 1
Elternteil 2
Kind privat krankenversichert
PKV-Mitglied
PKV-Mitglied
Kind gesetzlich familienversichert
GKV-Mitglied
GKV-Mitglied
Kind privat krankenversichert (wenn Eltern verheiratet sind) bzw. gesetzlich familienversichert (bei unverheirateten Eltern)
PKV-Mitglied mit höherem Einkommen als Elternteil 2
GKV-Mitglied
Kind gesetzlich familienversichert oder privat krankenversichert
PKV-Mitglied mit niedrigerem Einkommen als Elternteil 2
GKV-Mitglied
Kind privat krankenversichert
PKV-Mitglied und alleinerziehend
-
Kind gesetzlich familienversichert
GKV-Mitglied und alleinerziehend
-

Gesetzliche Familienversicherung – was heißt das?

In der gesetzlichen Familienversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Das kann die Haushaltskasse vor allem bei größeren Familien deutlich entlasten.

Was Familien bedenken sollten: Im Vergleich zur GKV bietet die PKV mehr Wahlmöglichkeiten und umfangreichere Leistungen. Sie kommt zum Beispiel für kieferorthopädische Behandlungen auf – ein wichtiger Aspekt, denn durchschnittlich jedes zweite Kind benötigt eine Zahnspange.

Tipp: Falls eine PKV nicht möglich ist, können Sie den Schutz der gesetzlichen Familienversicherung durch private Krankenzusatzversicherungen nach Bedarf erweitern – zum Beispiel mit Extra-Leistungen fürs Krankenhaus oder für Zahnersatz.

 

Scheidung: Was bedeutet das für die Krankenversicherung?

Wenn Paare sich scheiden lassen, müssen sie manchmal auch ihren Krankenversicherungsschutz neu regeln. Folgende Fälle sind möglich:

  1. Die Eheleute sind jeweils selbst versichert, also nicht familienversichert. In diesem Fall ändert sich nichts an ihrem jeweiligen Versicherungsstatus – egal, ob privat oder gesetzlich.
  2. Eine Ehepartnerin/ein Ehepartner ist in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Mit der Scheidung endet die Familienversicherung. Das heißt: Er/sie muss sich fortan selbst krankenversichern.
  3. Eine Ehepartnerin/ein Ehepartner bezieht Beihilfe. Ist eine Ehepartnerin/ein Ehepartner verbeamtet, so ist die andere Person unter Umständen beihilfeberechtigt. Dieser Beihilfestatus geht mit der Scheidung verloren. Die nur durch die Ehe beihilfeberechtigte Person muss sich nach der Scheidung in vollem Umfang selbst versichern.

Partnerschaft, Familie, Kinder: Was leistet die PKV?

Jeder Mensch ist anders – das können Eltern an ihren Kindern gut beobachten: Die Kleine klettert auf die höchsten Bäume, während der Große am liebsten mit dem Chemiebaukasten experimentiert. Mit der Gesundheit ist es ähnlich: Während das eine Kind zum Beispiel schon früh eine Brille benötigt, verletzt sich das andere womöglich beim Toben und muss ins Krankenhaus. Daher sind individuelle Leistungen bei der Krankenversicherung wichtig.

ädchen mit Zahnspange sitzt vor Laptop.

Ihr Kind braucht eine Zahnspange? In der PKV können sie kieferorthopädische Behandlungen umfassend absichern.

In der privaten Krankenversicherung wählen Sie für jedes einzelne Familienmitglied genau den Schutz, den es benötigt. Die Leistungen lassen sich durch die Tarifwahl individuell anpassen. Und sie sind – im Gegensatz zu den GKV-Leistungen – nicht abhängig von Gesetzesänderungen, sondern lebenslang im vereinbarten Umfang garantiert. Für Kinder bietet die PKV selbst dann günstige Konditionen, wenn Sie Ihren Nachwuchs mit einem Hochleistungstarif bestmöglich absichern.

 

Vorteile der PKV für Kinder

  1. In der PKV können Sie genau die Leistungen für Ihr Kind wählen, die Ihnen wichtig sind.
  2. Sie können Ihren Nachwuchs viel umfassender absichern als in der GKV – auch für kostspielige kieferorthopädische Behandlungen oder Sehhilfen.
  3. Ein privat krankenversichertes Kind kann bestmöglich medizinisch versorgt werden.
  4. Durch die Möglichkeit der Kindernachversicherung können Sie Ihr Neugeborenes in den ersten beiden Lebensmonaten ohne Gesundheitsprüfung in Ihrer PKV mitversichern – selbst bei schweren Vorerkrankungen.
  5. Die Beiträge zur PKV sind für Kinder besonders günstig, weil
    1. sie oft einen guten Gesundheitszustand und keine Vorerkrankungen haben,
    2. sie keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung leisten müssen,
    3. aus ihren Beiträgen noch keine Altersrückstellungen gebildet werden.
    4. sie noch keinen gesetzlichen Vorsorgezuschlag zahlen müssen,
    5. sich bei Kindern von privatversicherten Arbeitnehmenden ggf. der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt.

Was kostet die PKV für eine Familie?

In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge nicht – wie in der GKV – nach dem Einkommen, sondern nach individuellen Kriterien, und zwar für jedes einzelne Familienmitglied. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge sind

  • Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
  • Umfang der Leistungen durch die Wahl des Tarifs.

Ihren Nachwuchs können Sie daher in der PKV bei hochwertigen Leistungen besonders günstig versichern. Aber auch für Ihre Partnerin oder Ihren Partner kann die private Krankenversicherung eine interessante Alternative sein: Wer einen Arbeitgeber hat, erhält einen Zuschuss zur PKV, den Arbeitgeberanteil. Davon bekommen sogar Ihre Kinder etwas ab, solange der maximale Zuschuss noch nicht ausgeschöpft ist.

Beitragsvergleich PKV – GKV

Was zahlen Familien für die private Krankenversicherung? In welchen Fällen ist die gesetzliche Familienversicherung die bessere Wahl – trotz der Abstriche bei den Leistungen? Hier einige Beispiele.

 

Aus dem Leben gegriffen

Mann mit Baby auf dem Arm
Der Angestellte mit Kind

Tobias (35), angestellter Abteilungsleiter bei einer Bank in München, ist zum ersten Mal Vater geworden und bislang gesetzlich krankenversichert. Um seine kleine Tochter Milla optimal abzusichern, informiert er sich über die Möglichkeiten einer privaten Kranken­versicherung. Er erfährt: Aufgrund seines hohen Gehalts kann er sich selbst und seine Tochter privat krankenversichern.

Er entscheidet sich für den Hochleistungstarif EXKLUSIV-PLUS 0. Da er angestellt ist, bekommt er für Millas und seine Kranken­versicherung einen nicht unbeachtlichen Arbeitgeberzuschuss von über 400 Euro. Am Ende bleiben 542,94 Euro übrig, die Tobias monatlich zahlt.

Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kranken­versicherung  müsste Tobias als freiwilliges Mitglied 509,74 Euro zahlen (bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent). Milla wäre dann kostenlos mitversichert – allerdings bei deutlich geringeren Leistungen. In der privaten Kranken­versicherung von SIGNAL IDUNA ist Milla von Beginn an gut abgesichert. 

Frau steht in Café und bereitet Kaffee zu.
Die Selbstständige mit drei Kindern

Sascha und Helin (beide 41) haben drei Kinder und waren bisher als Angestellte in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert. Der Nachwuchs war somit kostenfrei in der Familien­versicherung versichert. Nun erfüllt sich Helin ihren Traum und eröffnet ein kleines Café, das auf Anhieb sehr gut läuft. Sie erzielt mit durchschnittlich 3.000 Euro pro Monat ein höheres Einkommen als ihr Mann Sascha und verdient deutlich mehr als in ihrem alten Job. Als Selbständige kann sie nun in die PKV wechseln. Allerdings müssten dann auch die drei Kinder in die PKV folgen.

Bleibt Helin in der gesetzlichen Kranken­versicherung, so muss sie bei einem monatlichen Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) von 3.000 Euro mit einem GKV-Beitrag von knapp 560 Euro rechnen (bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent).

In der PKV beträgt der Gesamtbeitrag für sich und ihre drei Kinder im Einsteigertarif über 800 Euro.  Da Helin selbstständig ist, muss sie die Beiträge allein tragen. Sie bekommt keinen Arbeitgeberzuschuss. Aus Kostengründen entscheidet sich Helin zunächst dafür, in der GKV zu bleiben.

Fazit

Die gesetzliche Familienversicherung ist – sofern möglich – für Eltern mit mehreren Kindern die preiswerteste Form der Krankenversicherung, aber nicht unbedingt die beste. Wer sich für seine Familie einen hochwertigen Gesundheitsschutz wünscht, sollte die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung prüfen. Gerade für Kinder bietet die PKV ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Lassen Sie sich beraten und vergleichen Sie verschiedene Angebote. Falls es keine Alternative zur GKV gibt, können Sie die gesetzlichen Leistungen durch Zusatzversicherungen individuell erweitern. So schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen zum Beispiel für Zahnspangen und wissen Ihre Liebsten medizinisch stets bestens versorgt.

Fragen und Antworten

Über den Autoren

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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