Berufs- und Dienstunfähigkeit für Spezialkräfte

Als Mitglied einer Spezialeinheit der Polizei ganz einfach Schutz gegen Berufs- oder Dienstunfähigkeit absichern
40 Jahre Mobiles Einsatzkommando (MEK) Polizei Hamburg

Sie sorgen für Sicherheit – wir sichern Ihr Einkommen.

Ihr Einsatz verlangt vollen Einsatz. Unser Schutz auch.

Als Mitglied einer Spezialeinheit gehen Sie täglich Risiken ein, die über den normalen Polizeidienst hinausgehen. Die neue Tariferweiterung der PVAG bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, sich gezielt gegen die finanziellen Folgen von Berufs- oder Dienstunfähigkeit abzusichern – und das zu besonders attraktiven Konditionen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Umfassender Schutz: Egal ob Unfall im Einsatz, Einsatzbedingte Krankheit oder allgemeine Dienstunfähigkeit - wir sichern Sie ab.
  • Spezialisiert auf Spezialeinheiten: Unsere Tarife sind speziell auf die Bedürfnisse und Risiken von SEK-, MEK- und GSG9-Beamten zugeschnitten.
  • Finanzielle Sicherheit: Im Ernstfall erhalten Sie eine monatliche Rente, die Ihnen und Ihrer Familie ein sorgenfreies Leben ermöglicht.
  • Individuelle Beratung: Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich und finden den optimalen Schutz für Ihre Bedürfnisse.

"Was wäre wenn"?

SEK, MEK, GSG9 – Sie sind da, wenn es hart auf hart kommt. Top ausgebildet und ausgestattet meistern Sie jeden Einsatz. Doch was passiert eigentlich, wenn Ihnen im Einsatz etwas zustößt?

Ein Unfall, eine schwere Verletzung – die Folgen können bis zur Dienstunfähigkeit reichen. Im Ernstfall, also einer dauerhaften Dienstunfähigkeit sind Sie als Beamter auf Lebenszeit durch Ihr Ruhegehalt abgesichert, wessen Höhe sich nach der bisherigen Dienstzeit richtet. Bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit aufgrund eines Freizeitunfalls oder Krankheit liegt dieses, besonders in den ersten Dienstjahren, nur im Bereich der Mindestversorgung und damit deutlich unter Ihren aktuellen Bezügen.

Sichern Sie sich jetzt ab – mit der speziellen Dienstunfähigkeitsabsicherung SIGNAL IDUNA SI WorkLife EXKLUSIV der PVAG!

Absicherung für Spezialkräfte

Dienstunfähigkeit? Finanzielle Sicherheit mit SI WorkLife EXKLUSIV!
Hervorragend: 750 Euro monatliche Rente für Spezialeinsatzkträfte

Weitere Highlights SI WorkLIfe EXKLUSIV-PLUS

✓ Allgemeine Dienstunfähigkeitsabsicherung automatisch eingeschlossen

✓ Absicherung bis zum 63. Lebensjahr möglich

✓ Beitragsfreiheit bei Rentenbezug

✓ Flexible Anpassung der Rente durch Ausbaugarantie

✓ Vollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung für Polizeibeamte optional einschließbar

 

Auch für Tarifbeschäftigte bei den Spezialeinsatzkräften bieten wir passgenaue Lösungen.

 

Fragen & Antworten

Sind meine Angehörigen im Falle meines Todes oder einer Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert?

Finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen hängt ab von:

  • Beamtenstatus: Versorgung durch den Dienstherrn ist geregelt.
  • Todesursache: Relevant für zusätzliche Leistungen.
  • Private Versicherungen: Lebens- oder Dienstunfähigkeitsabsicherung.

 

Empfehlungen:

  • Informieren Sie sich beim Dienstherrn & über Ihre privaten Versicherungen.
  • Lassen Sie sich beraten, ob zusätzliche Absicherungen sinnvoll sind.

Bin ich auch bei Dienstunfähigkeit abgesichert, wenn diese nicht auf einen Einsatz, sondern z.B. auf eine Krankheit zurückzuführen ist?

Ja, Sie sind auch bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall abgesichert.

 

  • Beamtenrecht: Pension bei Dienstunfähigkeit, ggf. bessere Leistungen bei einem Dienstunfall.
  • Private Versicherung: Vertrag prüfen, Berufsunfähigkeitsversicherung relevant.

 

Spezialeinheiten: Gleiche Regeln, aber höheres Risiko für Traumafolgestörungen!

Gibt es Hinterbliebenenleistungen und wie hoch fallen diese aus?

Ja, für Hinterbliebene von Polizeibeamten, einschließlich Spezialeinheiten, gibt es Hinterbliebenenleistungen. Die Höhe ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig:

 

1. Art der Hinterbliebenenversorgung:

  • Sterbegeld: Einmalige Zahlung nach dem Tod des Beamten oder der Beamten.
  • Witwen-/Witwergeld: Regelmäßige Leistungen für Ehepartner.
  • Waisengeld: Regelmäßige Leistungen für Kinder bis zur Volljährigkeit.

2. Todesursache:

  • Tod im Dienst/durch Dienstunfall: Höhere Leistungen, oft auch für unverheiratete Lebenspartner.
  • Tod aus anderen Gründen: Leistungen in der Regel geringer.

3. Besoldungsgruppe des Beamten:

  • Höhe der Leistungen: Orientiert sich am letzten Gehalt des Beamten oder der Beamtin und der Dienstzeit.

4. Individuelle Ansprüche:

  • Staatliches Kindergeld: Wird zusätzlich zum Waisengeld gezahlt.
  • Private Versicherungen: Können die staatlichen Leistungen aufstocken.

Spezielle Regelungen für Spezialeinheiten:

  • Generell keine expliziten Sonderregelungen: Es gelten die gleichen beamtenrechtlichen Bestimmungen wie für andere Polizistinnen und Polizisten.
  • Aber: Bei Spezialeinsatzkräften realisiert sich das Dienstunfallrisiko eher. Die Leistungen fallen höher aus, sofern ein Dienstunfall vorliegt.

Konkrete Informationen:

  • Dienstherr: Erteilt Auskunft über den Versorgungsprozentsatz.
  • SIGNAL IDUNA: Kann mit Hilfe, der auf Polizistinnen und Polizisten spezialisierten Regionalenzielgruppenagenturen, bei der Berechnung der Leistungen helfen und aufzeigen, ob Versorgungslücken bestehen.