Wer kann sich denn grundsätzlich privat versichern?
Selbstständige, also Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, können sich privat krankenversichern. Die Höhe ihres Einkommens ist für die Aufnahme in die PKV egal. Und wie eingangs erwähnt, haben auch Studierende Zugang zur privaten Krankenversicherung. Sofern sie vorher in der gesetzlichen Familienversicherung waren, können sie nach dem 25. Geburtstag wechseln. Waren sie in ihrer Jugend bereits privat versichert, ist die studentische PKV sogar vom ersten Semester an möglich. Die dritte Gruppe sind Beamtinnen und Beamte. Sie bekommen vom Bund oder einer Landesbehörde eine Beihilfe, also eine Art Zuschuss zu Krankheits-, Gesundheits- oder Geburtskosten. Die Beihilfe deckt aber nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten ab. Wie viel das ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab oder von der Anzahl der Kinder. Den restlichen Teil können Beamtinnen und Beamte mit einer PKV absichern.