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Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registriernummer D-E3CP-IQYZS-82 bei der DIHK Berlin.
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Erstinformationen zur Erfüllung der gesetzliche Informationspflicht gemäß §15 VersVermV und zum Status als vertraglich gebundener Vermittler.
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Sie können den Ausbildungstarif für eine Vielzahl von Krankenversicherungstarifen beantragen. Für die Pflegepflichtversicherung wird in diesem Zusammenhang ein möglicher Nachlass geprüft. Auf weitere Versicherungsverträge hat der Ausbildungstarif keinen Einfluss.
Sie können den Ausbildungstarif beantragen, wenn die Umstellung vom günstigeren Jugendlichen- in den höheren Erwachsenenbeitrag bevorsteht. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Versicherungsschutz. Sie erhalten dazu eine schriftliche Mitteilung von uns.
Voraussetzungen für den Ausbildungstarif:
Für Krankenvollversicherte gilt:
Zusätzlich ab dem 25. Lebensjahr für die Pflegepflichtversicherung gilt:
Falls die Voraussetzungen nicht zutreffen sollten, prüfen wir den Ausbildungstarif individuell für Sie.
Ab einem gewissen Alter (abhängig vom Tarif) erfolgt die Umstellung vom Jugendlichen- in den Erwachsenenbeitrag. Das bedeutet, man zahlt ab diesem Zeitpunkt höhere Beiträge. Während der Schulzeit, der Ausbildung oder dem Studium hat man ggf. nicht so viel Geld zur Verfügung. Daher können Schüler/Studenten/Auszubildende Sonderbedingungen beantragen und in dieser Zeit vergünstigte Beiträge zahlen. Wichtig: Nach Beenden der Ausbildung erfolgt automatisch ein Wechsel zurück in den Erwachsenenbeitrag, der dann höher als zuvor ausfallen kann.
Wir stellen einige konkrete Fragen zur Art und Dauer von Schule, Studium oder Ausbildung sowie zu eventuellen Einkünften und Nebenbeschäftigungen. Außerdem benötigen wir eine aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsnachweis. Diesen können Sie nach Beantwortung der Fragen einfach als Datei (z. B. PDF) hochladen.
Diese und andere vertragliche Angelegenheiten können wir ausschließlich mit unserem direkten Vertragspartner, also dem Versicherungsnehmer, vereinbaren. Ist der jeweilige Schüler/Student/Azubi also selbst Versicherungsnehmer, kann er die benötigten Angaben und Bescheinigungen selbst einreichen.
Die aktuelle Bescheinigung sollte innerhalb von sechs Wochen nach unserer schriftlichen Aufforderung eingereicht werden. Sofern Ihnen innerhalb dieser Frist noch kein Nachweis vorliegt, können Sie telefonisch eine Fristverlängerung beantragen. Wir sind von montags-freitags 7:00-19:00 Uhr unter 040 4124-3333 für Sie da.
Sie können für den Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen eine Überbrückung für maximal sechs Monate beantragen, um auch in dieser Zeit von den vergünstigten Beiträgen zu profitieren.
Dazu zählen zum Beispiel:
Wichtig:
Wenn die genannten Voraussetzungen zum Ausbildungstarif im Ausland erfüllt sind, gelten die Ausbildungsbedingungen auch während des Auslandsaufenthaltes (ggf. ist ein Auslandszuschlag zu entrichten).
Wenn durch die Tätigkeit eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden und ein monatlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, erfolgt eine individuelle Prüfung.
Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium oder der Ausbildung beinhalten. Wenn durch die Tätigkeit ein monatlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, erfolgt eine individuelle Prüfung.
Bitte informieren Sie uns über das Ende der Ausbildung/des Studiums. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf den Ausbildungstarif und Sie zahlen wieder den normalen Tarifbeitrag inkl. der Alterungsrückstellungen. Nach Umstellung erhalten Sie einen neuen Versicherungsschein.