Betriebsschließungs­versicherung

  • Finanzieller Schutz bei behördlicher Schließung Ihres Betriebes
  • Variable Haftzeiten
  • Keine Standard-Selbstbeteiligung
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Wenn Sie Ihren Betrieb aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung vorübergehend schließen müssen, können Unsicherheiten auftreten, die gerade, wenn es um die Existenz Ihres Unternehmens geht, gelöst werden müssen. Die Fragen „Bin ich versichert?“ „Kann ich mich versichern?“ „Wie kann ich mich versichern?“ sind in so einer Situation allgegenwärtig.

Mit der Betriebsschließungs­versicherung der SIGNAL IDUNA können wir Ihnen einen Teil Ihrer Sorgen nehmen.

Vorteile der Betriebsschließungsversicherung

Schutz bei Schließung aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung
Alle im Infektionsschutzgesetz genannten und in Zukunft ergänzten Krankheiten/ Krankheitserreger versichert
Tätigkeitsverbote gegen Betriebsangehörige sind mitversichert

Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungs­versicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungs­versicherung. Tritt in Ihrem Betrieb eine meldepflichtige Krankheit oder ein Krankheitserreger auf und Ihr Betrieb muss aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung geschlossen werden, ist die Betriebsschließungs­versicherung für Sie da.

Insbesondere bei Unternehmen, die mit Lebensmitteln handeln, liegen weitere besondere Risiken vor. Selbst bei größter Sorgfalt und Sauberkeit kann es passieren, dass z.B. Krankheitserreger durch zugelieferte Waren in den Verkauf gelangen und Sie Ihren Betrieb schließen müssen.

Hier kommt die Betriebsschließungs­versicherung ins Spiel. Diese erstattet bestimmte Vermögensschäden, die durch behördlich angeordnete Maßnahmen wie

  • Betriebsschließung
  • Desinfektion des Betriebs
  • Entseuchung und Vernichtung von Waren
  • Tätigkeitsverbote für einzelne Mitarbeiter

entstehen.

 

Fragen und Antworten