Eine umgekippte Kerze hat ein Loch in das teure Designer-Sofa gebrannt. Was zahlt die Hausratversicherung? Reicht das Geld für einen gleichwertigen Ersatz? Dieser Beitrag erklärt die Regelungen bei einem Hausratschaden und erläutert die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Zum ArtikelOb Ihre Wohnung bei einem Einbruch verwüstet wird, der Blitz wertvolle Elektrogeräte beschädigt oder ein kaputtes Wasserrohr Ihr Inventar schwimmen lässt: Eine Hausratversicherung bewahrt Sie davor, dass Ihnen bei einem solchen Unglück auch finanziell das Wasser bis zum Hals steht. Voraussetzung für eine angemessene Entschädigung ist, dass Sie ausreichend versichert sind. Anders ausgedrückt: Eine Unterversicherung kann Sie bei einem Schaden teuer zu stehen kommen.
Definition Unterversicherung
Unterversicherung heißt, dass Sie nicht ausreichend versichert sind. Dazu kann es kommen, wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig gewählt ist. Der Schadenersatz Ihrer Hausratversicherung reicht dann nicht aus, um die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände wiederzubeschaffen.
Wichtig: Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass sie dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Nur dann kann die Hausratversicherung bei einem Totalschaden vollständigen Ersatz leisten.
Welche Folgen hat eine Unterversicherung?
Bei einem Schaden leistet Ihre Hausratversicherung maximal in Höhe der Versicherungssumme, die im Vertrag festgeschrieben ist. Wenn zum Beispiel ein Wohnungsbrand Ihr komplettes Hab und Gut vernichtet, erstattet die Hausratversicherung Ihnen in der Regel den Neuwert der versicherten Gegenstände. Sie zahlt jedoch nur dann in voller Höhe, wenn Sie ausreichend versichert sind. Bei einer Unterversicherung durch eine zu geringe Versicherungssumme kann Ihr Versicherer Ihre Entschädigung kürzen, und zwar proportional in dem Maße, wie Sie unterversichert sind.
Beispiel für Unterversicherung
Beim Einzug in ihre Eigentumswohnung vor 20 Jahren haben die Eheleute Lara und Juri Kaminski eine Hausratversicherung über 60.000 Euro (= Versicherungssumme) ohne Unterversicherungsverzicht abgeschlossen. In der Zwischenzeit haben sie sich eine neue Einbauküche gekauft. Der Wert des Hausrats ist durch die Anschaffung um 15.000 Euro gestiegen, sprich: um ein Viertel der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Somit sind die Kaminskis zu 25 Prozent unterversichert. Als es durch einen Rohrbruch zu einem 10.000 Euro teuren Wasserschaden kommt, erhält das Ehepaar von der Versicherung nur 7.500 Euro Schadenersatz: Der Versicherer hat die Leistung wegen der Unterversicherung um 25 Prozent gekürzt.
Ihr Versicherungsvertrag enthält einen Unterversicherungsverzicht? Dann sind Sie in einem solchen Fall vor einer Leistungskürzung geschützt.