Kfz-Rechtsschutz

Damit Sie sich ganz aufs Fahren konzentrieren können.

Es bedarf nur einer kleinen Unachtsamkeit eines Verkehrsteilnehmers, und schon ist ein Unfall passiert. Oft gibt es dann Streitigkeiten über die Schuldfrage. Mit dem Kfz-Rechtsschutz der ALLRECHT können Sie Ihr Recht notfalls auch vor Gericht durchsetzen.

Tarife

Ob Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen oder ein nicht auf Sie zugelassenes Fahrzeug fahren - die ALLRECHT bietet Ihnen den passenden Schutz für Ihre Bedürfnisse. Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz, Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz.

Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz

Wen schützt die ALLRECHT?

  • die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer angegebene juristische oder natürliche Person.

Versicherungsschutz besteht

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorräder, Mofas. Neu angeschaffte Fahrzeuge sind ab Zulassungsdatum mitversichert, müssen aber nach Aufforderung gemeldet werden. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.

Versicherte Leistungsbausteine

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Versicherte Leistungen

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mediationsverfahren

Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner (nicht im Single- Rechtsschutz),
  • die minderjährigen und die volljährigen Kinder. Letztere sofern sie nicht verheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Versicherungsschutz besteht

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorrädern, Mofas, und Anhängern,
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit im privaten Bereich
  • als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Kraftfahrzeuge.

Versicherte Leistungsbausteine

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Versicherte Leistungen

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mediationsverfahren

Fahrzeug-Rechtsschutz

Wen schützt die ALLRECHT?

  • die im Versicherungsschein benannte Person.

Versicherungsschutz besteht:

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse der im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge oder Anhänger. Versicherungsschutz für weitere Fahrzeuge besteht erst nach Einreichung eines entsprechenden Rechtsschutzantrages. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.

Versicherte Leistungsbausteine:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Versicherte Leistungen

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mediationsverfahren

Fragen und Antworten

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung stellt Sie von Ansprüchen frei, die gegen Sie zum Beispiel vom Unfallgegner gerichtet werden. Das heißt, ein Dritter macht berechtigt oder unberechtigt Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen Sie in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug geltend. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt aber beispielsweise nicht dafür auf, wenn Sie selber gegen einen anderen Unfallbeteiligten Schadenersatz- und andere Ansprüche durchsetzen wollen. Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Sie.

Ihr Fahrzeug wird von einem schleudernden LKW-Anhänger erfasst und bleibt mit Totalschaden liegen. Sie als Fahrer und zwei Bekannte erleiden schwere Verletzungen. Ihre Schadenersatzansprüche sowie die der beiden Bekannten müssen mit Unterstützung eines Anwalts geltend gemacht werden.

Das lässt sich am Besten mit folgendem Beispiel erklären: Nachdem Sie Ihr Kfz veräußert haben und der Käufer dieses ordnungsgemäß verschrottet hat, werden Sie trotzdem auf Zahlung weiterer Kfz-Steuer verklagt. Sie müssen sich gegen die Klage zur Wehr setzen.

Stellen Sie sich vor, Ihnen soll der Führerschein entzogen (oder eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (oder die Einschränkung) Ihrer Fahrerlaubnis zur Wehr setzen.

Den Straf-Rechtsschutz benötigen Sie immer dann, wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, Sie hätten eine fahrlässige Straftat begangen. Beispiel: Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln, für die das Gesetz meist eine Geldbuße vorsieht. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt werden. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es droht eine Eintragung in die Verkehrssünder-Kartei. Sie müssen sich gegen den Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren zur Wehr setzen.

Den Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht benötigen Sie für Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, wie z. B. Verträgen oder bei Auseinandersetzungen um das Eigentum an beweglichen Sachen. Wenn Sie beispielsweise den Motor Ihres PKW überholen und reparieren lassen und auf einer anschließenden Reise fällt dieser wieder aus, dann muss eine auswärtige Werkstatt den Motor erneut reparieren. Aufgrund des Reparaturvertrages können Sie die erste Werkstatt möglicherweise auf Ersatz Ihres Schadens verklagen.

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