Rechtsschutz für das Privatleben

Mit ALLRECHT Rechtsschutz schützen Sie Ihre ganze Familie.

Der Rundum-Rechtsschutz

Der Rechtsschutz für das Privatleben für Nichtselbstständige gibt Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit, damit Sie Ihr gutes Recht durchsetzen können.

Die günstige Rechtsschutzkombination aus den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen für Sie und Ihre Familie.

Mehr Informationen zu dieser Rechtsschutzversicherung und zu unseren Service-Leistungen finden Sie auf den Seiten Highlights, Leistungen und in den Schadenbeispielen.

Highlights

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • telefonische Rechtsberatung
  • Rechtsschutz für vorsätzlich begehbare Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen mitversichert
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen mitversichert
  • Weltweiter Rechtsschutz
  • Eltern und Großeltern mitversichert
  • Rechtsschutz als Arbeitgeber in hauswirtschaftlichen und Pflege-Verhältnissen

Leistungen

Wen schützt die ALLRECHT?
 

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
  • Ihre in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartner (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt.


Versicherungsschutz besteht:
 

  • im Privatleben,
  • als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Haushaltshilfe oder Pflegekraft)
  • im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter, Hausfrau, Schüler, Student,
  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorräder, Mofas und Anhänger und Wasserfahrzeuge/Motorboote bis zu einem Neuwert von 50.000 EUR, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen,
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit,
  • als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Landfahrzeuge.

Allrecht Service-Leistungen

Mit dem Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bieten wir ALLRECHT-Kunden die Möglichkeit zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Wir übernehmen Kosten bis zur Höhe von maximal 120 EUR. Als Willenserklärung legt eine Patientenverfügung vorsorglich fest, welche medizinischen Behandlungsmethoden im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann helfen, Ihre eigene Vorstellung von würdevollem Sterben durchzusetzen. Um sicher zu stellen, dass eine Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird, lassen Sie gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht für Ihren Vertrauten ausstellen, der Ihre Interessen vertritt.

Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Über unseren Kooperationspartner ALEGE bieten wir Ihnen einen Zugang zu dem Service „Musterverträge“. Im Kundencenter unserer Internetseite www.allrecht.de finden ALLRECHT-Kunden die entsprechenden Links für die Registrierung.

Für die Unterstützung bei der Formulierung rechtlich relevanter Sachverhalte in Schriftsätzen stehen kompetente und unabhängige Rechtsanwälte über unseren Kooperationspartner ALEGE für Sie bereit. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Beratung zur Ihren Rechtsfragen. Dieser Service ist in versicherten Fällen nach Erteilung der Deckungszusage durch uns für Sie kostenfrei. Eine Selbstbeteiligung wird nicht erhoben. In nicht versicherten Fällen erhalten Sie ein Angebot. Sie können den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.

Schadenbeispiele

Sie werden mit Ihrem PKW in einen Unfall verwickelt. Unfallhergang und Schuldfrage sind strittig. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen.

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen aus Rationalisierungsgründen. Es kommt zum Streit wegen Restlohnforderungen. Sie müssen das Arbeitsgericht einschalten.

Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung. Erstattet werden bis zu 1.250,- Euro je Aufhebungsvereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Der Vermieter Ihrer Privatwohnung erhöht die Miete. Sie sind damit nicht einverstanden. Es kommt zu einem Mietprozess.

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland für alle von Ihnen als Versicherungsnehmer selbst bewohnten Wohneinheiten.

Bei Ankunft am Urlaubsziel stellen Sie fest, dass wesentliche Zusagen des Reiseveranstalters nicht eingehalten worden sind. Sie beziehen eine andere, erheblich teurere Unterkunft. Sie verklagen den Reiseveranstalter aus dem Reisevertrag auf Zahlung der Ihnen entstandenen Mehrkosten.

Versicherungsschutz besteht auch für die personenbezogenen Versicherungsverträge, die der privaten Vorsorge Selbstständiger dienen (z. B. bei Streitigkeiten aus einem Unfallversicherungsvertrag oder wegen des Krankentagegeldes).

Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Sonderausgaben geltend gemachten Beträge nicht an. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen.

Die Folgen eines Betriebsunfalls verschlimmern sich. Sie fordern eine Anhebung Ihrer Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft lehnt ab. Sie müssen vor dem Sozialgericht klagen.

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.

Ihr Führerschein soll Ihnen entzogen (oder erheblich eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.

Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen treten Probleme auf. Sie wurden nicht berücksichtigt. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten vorangehen.

Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebenspartner wird wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen.

Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Sie werden der Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt. Es droht eine Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.

Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten. Versicherungsschutz besteht auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 750,- Euro je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.

Wegen Alzheimererkrankung wird gegen Ihren Ehemann die Betreuung durch einen Betreuungsverein angeordnet. Sie möchten die Betreuung selbst übernehmen und gehen gegen die Betreuungsanordnung rechtlich vor.

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung. Voraussetzung: Die Anlage wird auf Ihrem nicht gewerblich genutzten, mit einem Ein-oder Zweifamilienhaus bebauten Grundstück betrieben.

Für Strafverfahren, in denen Ihnen im privaten oder beruflichen Lebensbereich ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Als Versicherungsfall gilt hier die Einleitung des Ermittlungsverfahrens.

Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem ersten telefonischen Beratungsgespräch) durch einen kompetenten, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können diesen Service, so oft wie nötig, in allen privaten Rechtsangelegenheiten nutzen. Auf diese Rechtsangelegenheiten muss deutsches Recht anwendbar sein.

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.

Die ALLRECHT vermittelt dem Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahren in Deutschland und trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr vermittelten Mediators bis zu 1.500 Euro je Mediation. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ALLRECHT die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nichtversicherter Personen.

Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle oben genannten Leistungsarten.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist:

jede - insbesondere auch vertragliche - Streitigkeit im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit.

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