Der Schutz über die familiäre Haftpflichtversicherung bleibt auch für volljährige Kinder bestehen. Aber was ändert sich für Studenten und Azubis?
Zum ArtikelDer Spieltrieb von Katzen macht nicht Halt vor wertvollen Dingen wie Smartphones oder teurem Porzellan. Als Katzenhalter müssen Sie für die entstandenen Schäden aufkommen, wenn diese Gegenstände anderen Personen gehören und von Ihrer Katze beschädigt worden sind. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Katzenbesitzer vor den finanziellen Forderungen dritter Personen.
Solche Forderungen sind z. B. ein Thema, wenn:
- Ihre Katze Kleidungsstücke von Gästen durch Urin verunreinigt oder deren Taschen oder Smartphones beschädigt.
- Ihre Katze das Zuchtrosenbeet des Nachbarn verwüstet.
- Ihre Katze Kratzer am Auto von Besuchern verursacht.
- Ihre Katze die Zierfische im Teich des Nachbargartens frisst.