Klare Fragen, klare Antworten: Anträge zur privaten Krankenversicherung sind meistens an Gesundheitsfragen geknüpft. Welche Fragen das sind, warum und wie Sie diese beantworten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Zum ArtikelEine PKV kalkuliert die Beiträge der privaten Krankenversicherung über die gesamte Versicherungsdauer so, dass sie im Alter stabil und finanzierbar bleiben. Das Rechenmodell hinter der PKV sieht vor, dass die sich in jungen Jahren ergebenden Mehrbeträge der Beitragszahler verzinslich angelegt werden. In späteren Jahren, wenn Kosten für Gesundheitsleistungen älterer Beitragszahler über dem Beitrag liegen, zahlt die Kasse aus den Alterungsrückstellungen des Versichertenkollektivs. Beiträge steigen nicht nur, da die Gesundheitskosten im Alter höher sind, sondern auch weil Behandlungen teurer werden und die Inflation mit reingerechnet wird.
Was man früh mehr einzahlt, schließt die Lücke in späteren Jahren. Die positive Differenz wird für die sogenannten Alterungsrückstellungen verwendet. Darüber hinaus hilft ein gesetzlicher Vorsorgezuschlag von 10 % die Beiträge im Alter stabil zu halten. Beides wird in die Krankenversicherungsbeiträge eingerechnet. Zudem fallen Zinserträge an, die durch die professionelle Kapitalanlage von SIGNAL IDUNA erzielt werden. Diese so genannten Überzinsen entstehen durch Erträge, die über dem Rechnungszins liegen. Diese Zinserträge kommen hauptsächlich den Versicherten zugute.
Ab Rentenbeginn - oder kurz vorher - können die Krankenversicherungsbeiträge dann reduziert werden. Mit der privaten Beitragsentlastung der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung (peB) ist dies individuell ab einem vereinbarten Alter möglich. Zudem gibt es von der Rentenversicherung im Alter zu den PKV-Beiträgen noch einen Zuschuss in Höhe von 7,95 % des Rentenzahlbetrages bzw. maximal die Hälfte des tatsächlichen Betrags. Bei z. B. 1.000 Euro Rente ermäßigt sich der Beitrag für die private Krankenversicherung also noch einmal um 79,50 Euro. Ab Rentenbeginn entfällt auch der Beitrag für das Krankentagegeld.
Das sollten Sie über die PKV fürs Alter wissen:
- Den gesetzlichen Vorsorgezuschlag zahlen Sie bis Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie das 60. Lebensjahr vollenden.
- Ab 65 stabilisieren die Mittel aus dem Vorsorgezuschlag und den Überzinsen die Krankenversicherungsbeiträge; ab einem Alter von 80 Jahren können Sie den Beitrag auch reduzieren.
- Ab Rentenbeginn entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld und Ihnen wird vom Rentenversicherungsträger ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt.
- Ab dem vereinbarten Alter reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag um den von Ihnen individuell festgelegten Betrag der privaten Beitragsentlastung (peB).
- Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge sind im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich abzugsfähig.