Wen schützt die ALLRECHT?
Die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer angegebene juristische oder natürliche Person.
Versicherungsschutz besteht
- im Straßenverkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorräder, Mofas. Neu angeschaffte Fahrzeuge sind ab Zulassungsdatum mitversichert, müssen aber nach Aufforderung gemeldet werden. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
- als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
- als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
Highlights
Detaillierte Informationen zu den Highlights und Leistungsarten im Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz je Produktlinie finden Sie hier.
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