Eine Zahnzusatzversicherung abschließen ohne vorher lästige Fragen beantworten zu müssen? Klingt erst mal verlockend – aber ist es das auch wirklich?
Zum ArtikelViele Versicherungen sehen eine Wartezeit vor, die ablaufen muss, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Bei den meisten Versicherungen können Sie sich Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie nach bis zu acht Monaten erstatten lassen.
Wir haben für Sie die typischen Wartezeiten aufgelistet:
- Normale Zahnbehandlung (z.B. Wurzel- oder Paradontosebehandlung): 3 bis 8 Monate
- Hochwertige Füllungen (z.B. Kunststoff- oder Keramikfüllung): 3 bis 8 Monate
- Zahnersatz (z.B. Kronen oder Implantate): 6 bis 8 Monate
- Kieferorthopädie (z.B. Zahnspange): 6 bis 8 Monate
- Zahnprophylaxe (z.B. Professionelle Zahnreinigung): 0 bis 8 Monate
Eine Sonderregelung gibt es allerdings bei nahezu allen Versicherern: Wird die Zahnbehandlung als Folge eines Unfalls nötig, entfällt die Wartezeit.