Nachkauf ist keine Pflicht
Um einen Schaden von Ihrer Hausratversicherung erstattet zu bekommen, müssen Sie die betroffenen Gegenstände nicht zwingend wiederbeschaffen. Die Entscheidung für oder gegen einen Ersatz liegt ganz bei Ihnen. In anderen Versicherungssparten wie der Wohngebäudeversicherung gelten zum Teil andere Regelungen.
Entschädigungsgrenzen beachten
Je nach Tarif, den Sie in Ihrer Hausratversicherung gewählt haben, gelten für bestimmte Arten von Gegenständen Obergrenzen für den Schadenersatz – zum Beispiel für Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld. Für Ihren vollständigen Ersatzanspruch muss die Entschädigungsgrenze hoch genug sein, um Ihre Werte abzusichern.
Unterversicherung vermeiden
Achten Sie darauf, dass Sie über die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme bzw. die korrekte Angabe Ihrer Wohnfläche eine ausreichend hohe Deckung für mögliche Schäden haben. Passen Sie Ihren Vertrag bei Bedarf an, zum Beispiel nach teuren Anschaffungen. Bei SIGNAL IDUNA sind Sie durch eine pauschal kalkulierte Versicherungssumme vor einer Unterversicherung geschützt.