Bauherrenhaftpflicht

  • Vermögen geschützt: Absicherung gegen finanzielle Folgen von Bauzeitschäden
  • Rechtsschutz inklusive: Klärt die Haftung und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht
  • Fair kalkuliert: Beitrag passend zum Bauprojekt. Sie zahlen nur für Ihr tatsächliches Risiko

Wenn Träume wachsen, sollte das Risiko nicht mitwachsen

Nach dem „ersten Spatenstich“ rückt Ihr Traum vom Eigenheim näher. Doch ab Beginn der Bauarbeiten tragen Sie Verantwortung. Als Bauherr oder Bauherrin haften Sie für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle und für Schäden, die Dritten (z.B. Handwerkern, Besuchenden, spielenden Kindern oder auch Nachbarn) dort entstehen. Genau deshalb ist eine Absicherung unverzichtbar, die typische Baustellenrisiken von Anfang an abdeckt.

Die SIGNAL IDUNA Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt bei Neubau, Umbau und Sanierung – vom ersten Erdaushub bis zur erfolgreichen Abnahme.

Widmen Sie sich Ihren Träumen. Wir sichern Sie ab.

Privathaftpflicht oder Bauherrenhaftpflicht – Wann brauche ich was?

Kleine Renovierungen und private Umbauten sind meist von der Privathaftpflichtversicherung (PHV) gedeckt. Größere Projekte erfordern eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ein Vergleich:

Merkmale

Privathaftpflicht­versicherung

Bauherrenhaftpflicht­versicherung

Art des Bauvorhabens

z.B. kleinere Umbauten, Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten, Reparaturen (sog. „Kleine Bauherrenhaftpflicht“), in den Tarifen Basis und Premium sind private Bauten inklusive, auch in Eigenregie

projektbezogener Schutz für ein konkretes Bauprojekt wie Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung oder Abriss. Alle Bauphasen: von Grundstücksvorbereitung (Baumfällungen, Erdarbeiten) über Rohbau und Ausbau bis zur Abnahme. Das noch unbebaute Grundstück ist als Teil des Bauvorhabens mitversichert.

Deckungssumme

Meist begrenzt auf 50.000 bis 100.000 EUR pro Vorhaben (tarifabhängig)

frei wählbar

Zulässige Eigenleistung

Meist nur kleine Gelegenheitsarbeiten.

Eigenleistung zulässig. Planung, Bauleitung und Bauausführung müssen jedoch grundsätzlich an Dritte vergeben sein.

Geplante Nutzung des Objekts

nur selbst genutztes Wohneigentum

auch Projekte, die später vermietet oder gewerblich genutzt werden

Abschlusszeitpunkt

nicht projektbezogen (dennoch sollten Versicherer insbesondere bei Um- oder Anbauten stets informiert werden)

vor Baubeginn (erste Maßnahme zählt, z.B. Erdarbeiten, Materiallagerung)

Was leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Unzureichende Baustellenbeleuchtung, fehlende Absperrung und schon fährt der Radfahrer in die Baugrube. Arm gebrochen. Klarer Fall: Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Verletzte ist Pianist und muss Konzerte absagen. Sie haften. Doch die Bauherrenhaftpflichtversicherung fängt die finanziellen Folgen ab.

Dazu zählen:

  • Personenschäden: Übernahme von beispielsweise Behandlungskosten, Reha, Schmerzensgeld und möglichen Verdienstausfall.
  • Sachschäden: Übernahme der Reparaturkosten oder den Ersatz der Sache, wenn sie zerstört ist.
  • Vermögensschäden: Schutz vor finanziellen Nachteilen, die aus Personen- oder Sachschäden entstehen (unechte Vermögensschäden) und auch bei reinen Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden (z.B. wenn Baumaterial eine Ausfahrt blockiert, der Geschädigte mit seinem Kfz deshalb nicht zu wichtigen Vertragsverhandlungen erscheint und dadurch finanzielle Nachteile erleidet).

Für etwaige Einschränkungen beachten Sie bitte ergänzend die Versicherungsbedingungen.


Wann leistet die Bauherrenhaftpflicht:

  • Wesentliche Haftungsrisiken als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Baumaßnahme und bei Beschäftigung Dritter (z. B. Architekten, Bauunternehmen) oder Selbsthilfe beim Bau (Arbeiten in eigener Regie)

  • Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten

  • Umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte

  • Berechtigte Benutzung nichtversicherungspflichtiger Arbeitsmaschinen

  • Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den draufstehenden Gebäuden ausgehen

  • Die Deckungssumme ist frei wählbar


Wann leistet die Bauherrenhaftpflicht nicht

  • Nicht versichert sind alle Schäden, die der Bauherr, die Bauherrin oder mitversicherte Personen mit Absicht verursachen.

  • Die Bauherrenhaftpflicht schützt ausschließlich vor Ansprüchen Dritter. Schäden am eigenen Bauwerk (z.B. durch Sturm, Vandalismus oder Materialdiebstahl) sind hierüber nicht versichert. Für einen weitergehenden Schutz sorgt die Bauzeitversicherung. Der Vorteil: die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist direkt mit dabei.

  • Kosten für Vertragserfüllung oder Nacherfüllung (z.B. die Beseitigung von Baumängeln) sind ausgeschlossen.

  • Für verhängte Bußgelder oder Vertragsstrafen kommt die Versicherung nicht auf.

  • Der Schutz gilt nur für das im Vertrag angegebene Baugrundstück, also für die Baustelle selbst sowie die zugehörigen Wege und Lagerflächen.

Kosten im Überblick

Die Beiträge für die Bauherrenhaftpflichtversicherung werden als Einmalzahlung erhoben und variieren abhängig von Faktoren wie beispielsweise der Art des Bauvorhabens (z.B. Neu-, An- oder Umbau, Aufstockung), der Bausumme, der gewählten Deckungssumme, dem Anteil der Eigenleistung oder der geplanten Bauzeit (Laufzeit maximal 24 Monate).

Bausumme

Eigenleistung

Deckungssumme

Beitrag (Einmalzahlung)

Typische Projekte

ca. 200.000 €

teilweise
(Zuschlag 20 %)

3 Mio. €

ca. 200 €

Umbau eines Einfamilienhauses, mit Eigenleistung

ca. 500.000 €

keine

3 Mio. €

ca. 300 €

Neubau eines Einfamilienhauses

ca. 1.000.000 €

keine

10 Mio. €

ca. 600 €

Umbau eines Mehrfamilienhauses mit kleiner Gewerbeeinheit

Aus dem Leben gegriffen

Die offene Baugrube im Neubaugebiet

Ein 40-jähriger Bauherr erfüllt sich seinen Traum vom eigenen Bungalow: rund 90 m² Wohnfläche, keine Eigenleistung, eine Bausumme von 460.000 Euro, abgesichert mit einer pauschalen Deckungssumme von drei Millionen Euro. Für den Tarif zahlt er einmalig 287,39 Euro.

Während der Arbeiten für den Kanalanschluss wird eine tiefe Grube ausgehoben, die Sicherung ist allerdings unzureichend. Ein Passant übersieht die Absperrung, stürzt hinein und verletzt sich. Bänderriss, schmerzhafte Prellungen und Rettungseinsatz verursachen Kosten von rund 7.000 Euro.

Hier hat der Bauherr eindeutig die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung von SIGNAL IDUNA übernimmt die Kosten vollständig.

Herabfallender Putz beim Hausumbau

Ein Mehrfamilienhaus mit kleiner Ladeneinheit im Erdgeschoss soll umfassend modernisiert werden. Die Bausumme liegt bei 890.000 Euro, Eigenleistungen sind nicht geplant. Für den projektbezogenen Schutz mit einer pauschalen Deckungssumme von zehn Millionen Euro zahlt der Eigentümer einmalig 592,04 Euro.

Bei der Fassadensanierung löst sich ein größeres Stück Putz und beschädigt zwei darunter parkende Fahrzeuge. Die Reparaturen kosten rund 17.000 Euro zuzüglich Gutachterkosten und Wertminderung. Die Bauherrenversicherung trägt den Schaden – schnell und ohne Diskussion.

Anbau an ein Einfamilienhaus

Die fliegende Plane beim Hausanbau

Ein Ehepaar will für die Tochter eine Einliegerwohnung bauen, also einen klassischen Anbau ans Einfamilienhaus. Die Bausumme beträgt 198.000 Euro, die Deckungssumme liegt pauschal bei drei Millionen Euro. Da der Vater teilweise selbst mit anpackt, wird ein Zuschlag von 20 Prozent berücksichtigt. Der Gesamtbeitrag: 196,04 Euro als Einmalzahlung.

Während eines Sturms löst sich auf der Baustelle eine schlecht befestigte Plane und beschädigt das kleine Gewächshaus des Nachbarn. Die Folge: geborstene Scheiben und verzogener Rahmen. Abbau und Wiederaufbau notwendig. Gesamtkosten: rund 8.500 Euro.

Weil die Ursache klar in der unzureichenden Sicherung der Baustelle liegt, kommt die SIGNAL IDUNA Bauherrenhaftpflichtversicherung vollumfänglich dafür auf.

Fragen und Antworten zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr von unberechtigten und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen.

Schäden, die private oder gewerbliche Bauhelferinnen und Bauhelfer Dritten zufügen, sind versichert. Nicht versichert sind Verletzungen der Bauhelfer selbst. Bei gewerblichen Helfern und privaten vorher angemeldeten Helfern greift dafür die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Nein, sie schützt auch bei Umbauten, Modernisierungen, Sanierungen, Anbauten, Abbrucharbeiten sowie die noch zu bebauenden Grundstücke.

Bevor die ersten Arbeiten starten („vor dem ersten Spatenstich“), bestenfalls schon direkt nach Erwerb des Baugrundstücks, sofern eine Bebauung zeitnah geplant ist (max. 24 Monate Versicherungszeit). Alternativ ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein noch unbebautes Grundstück sinnvoll.

Bauherren und Bauherrinnen haften unbegrenzt. Die Versicherungssumme ist frei wählbar und sollte entsprechend hoch sein. Mindestens drei Millionen Euro Pauschaldeckung sind sinnvoll.

Die Bauzeitversicherung gilt für die geplante Dauer des Bauvorhabens, maximal jedoch 24 Monate. Verzögert sich der Bau oder steigen die Baukosten, muss die Versicherung umgehend informiert und der Vertrag gegen Aufpreis angepasst werden. Nach Bezug des Gebäudes ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung  und auch eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz dringend zu empfehlen.

Bei der Bauherrenhaftpflicht von SIGNAL IDUNA gibt es grundsätzlich keinen Selbstbehalt, dieser kann jedoch individuell vereinbart werden.

Grundsätzlich haftet der Handwerker bzw. seine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Bauherr kann aber ebenfalls haften, wenn er seine Auswahl- und Überwachungspflichten (Verkehrssicherungspflicht) verletzt. Die Bauherrenhaftpflicht prüft die Haftung, wehrt unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn ab.

Privates oder gewerbliches Risiko, Art des Vorhabens (Neu-, An- oder Umbau, Aufstockung), Bausumme, Anschrift, gewünschte Deckungssumme, Anteil der Eigenleistung inklusive Architekt oder Bauunternehmen, geplante Bauzeit, Baubeginn.

Wichtige Versicherungen für Bauherren und Hausbesitzer