Wenn Sie als Kassenpatient im Krankenhaus liegen, dann sorgt die gesetzliche Krankenkasse für eine Grundabsicherung. Die Leistungen umfassen Folgendes:
- Mehrbettzimmer
- Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
- Behandlung durch den diensthabenden Arzt
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Behandlung durch den Wahlarzt/Spezialisten
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Weitere Wahlleistungen wie medizinische Extras
Bedenken Sie außerdem, dass Sie als Kassenpatient eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag im Krankenhaus aus eigener Tasche zahlen müssen.
Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, dann müssen Sie für die oben genannten Leistungen wie z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung nicht selbst aufkommen. Die Krankenhauszusatz übernimmt nicht nur Wahlleistungen, sondern erstattet auch die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Gut zu wissen: Um von Anfang an die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus zu erhalten, lohnt sich der Abschluss dieser Zusatzversicherung schon am Tag der Geburt. Für Kinder bis zum fünfzehnten Lebensjahr kostet die Krankenhauszusatzversicherung nur 2,97 Euro monatlich. Erfahren Sie hier mehr zur Krankenhauszusatzversicherung für Kinder.