Altersarmut: Wo beginnt sie und wie kann ich vorbeugen?

Finanzielle Not im Alter – kein Einzelfall, sondern traurige Realität in Deutschland. Jede fünfte Frau ist von Altersarmut betroffen. Aber auch Männer spüren die Folgen von schrumpfenden Renten und niedrigen Gehältern. Die gute Nachricht: Mit privater Altersvorsorge können Sie Ihren Ruhestand absichern. Das lohnt sich ab 2027 mehr denn je. 

22.10.2026
9 Min. Lesezeit
  • Statt den Ruhestand genießen zu können, sind viele Rentnerinnen und Rentner von Altersarmut betroffen. 
  • Gründe dafür sind das sinkende Rentenniveau, niedrige Löhne und fehlende private Absicherung. 
  • Bei Frauen ist die Rentenlücke durch Erziehungszeiten und Teilzeitarbeit besonders groß. 
  • Das beste Rezept gegen Altersarmut ist die private Altersvorsorge. 
  • Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) macht das Sparen fürs Alter ab 2027 einfacher und effizienter für alle Altersgruppen. 

Altersarmut: ein weit verbreitetes Tabu

Altersarmut – das heißt: Scham und Sorge, wenn die Rente nicht bis zum Monatsende reicht. Oder wenn kein Geld da ist für den dringend notwendigen Zahnersatz. Altersarmut betrifft in Deutschland nicht nur eine Randgruppe, sondern weite Teile der Bevölkerung.

Wie kommt es zu Altersarmut?

  • Das Rentenniveau sinkt: Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. 

  • Löhne und Gehälter schrumpfen: Wer für einen niedrigen Lohn arbeitet, erwirbt nur geringe Rentenansprüche.

  • Care-Arbeit (Sorge-/Pflegearbeit) vergrößert die Rentenlücke: Für die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen unterbrechen oder reduzieren vor allem Frauen ihre Erwerbstätigkeit. Sie zahlen weniger in die Rentenkasse ein. 

Wie hoch ist meine Rente?

Können Sie die Frage spontan beantworten? Das Thema Rente ist in aller Munde. Doch die meisten von uns beschäftigen sich erst damit, wenn der eigene Ruhestand näherrückt. Verständlich, denn im mittleren Lebensalter fordert der Alltag oft die gesamte Energie. Zwischen Job und Familie bleibt kaum Zeit zum Innehalten. Die Frage „Was essen wir heute?“ ist dringlicher als Überlegungen zur Altersvorsorge.  

Weichen stellen statt ausweichen

Zudem fühlen sich viele mit Rentenfragen überfordert und haben Angst, falsche Entscheidungen zu treffen. Aber Altersvorsorge ist Selbstfürsorge. Es gibt Sicherheit, selbstbestimmt in die Zukunft zu gehen. Der Zeitpunkt ist ideal: Zum 1. Januar 2027 startet eine neue Form der Altersvorsorge. Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) macht das Sparen fürs Alter einfacher, flexibler und chancenreicher.  

In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" finden Sie die wichtigsten Infos kompakt zusammengefasst. Mit dem Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepot-Rechner können sie zudem berechnen, wieviel Förderung für Sie drin ist.

Machen Sie den ersten Schritt und informieren Sie sich – denn wenn Sie heute schon vorsorgen, wird Ihr zukünftiges Ich Ihnen später danke sagen. 

Wo beginnt Altersarmut?

Altersarmut bedeutet, dass ältere Menschen deutlich weniger Geld haben als die meisten anderen Menschen im Land. Es zählt nicht die absolute Not, sondern wie viel Geld die Mehrheit der Bevölkerung besitzt. Hat jemand im Rentenalter weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung, so gilt diese Person als armutsgefährdet. Sie kann sich viele Dinge des täglichen Lebens kaum noch leisten. Der Schwellenwert lag 2025 für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 17.340 Euro netto im Jahr.

Frauen sind stärker armutsgefährdet

Altersarmut betrifft besonders häufig Frauen: Durch Kindererziehung und Pflege von Angehörigen haben sie oft berufliche Auszeiten, arbeiten in Teilzeit oder auf Minijob-Basis. Sie erwerben daher rund 27 Prozent weniger Rentenpunkte als Männer. 

Ursachen von Altersarmut

Wie kommt es zu Altersarmut? Einige Gründe haben wir bereits genannt. Hier alle Ursachen im Überblick:

  • Die Bevölkerung altert: Immer weniger Beitragszahlende müssen für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen. Dadurch sinkt das gesetzliche Rentenniveau langfristig.

  • Die Zeiten der Vollversorgung sind vorbei: Die gesetzliche Rentenversicherung taugt nicht mehr als Basissicherung. Sie reicht meistens allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.

  • Während beruflicher Auszeiten für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen fließen keine oder nur geringere Beiträge in die Rentenkasse.

  • Wer in Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeitet, erwirbt geringere Rentenansprüche.

  • Niedriglohn, Arbeitslosigkeit und befristete Verträge gehören heute oft zur Erwerbsbiografie, verringern aber das Einkommen im Alter.

  • Die 2002 eingeführte Riester-Rente wurde von den Menschen nicht so gut angenommen, wie gehofft. Die Produktauswahl lies wenig Spielraum für Renditechancen und die Beitragsermittlung für die optimale Zulage war kompliziert und bürokratisch.

  • Auf klassischen Sparbüchern und unverzinsten Konten verliert das Kapital durch die Inflation an Wert. Breit gestreut angelegt kann es hingegen ertragreich wachsen – trotz normaler Schwankungen an den Finanzmärkten.

  • Wer erst spät mit der privaten Vorsorge beginnt, profitiert aufgrund der kürzeren Ansparphase weniger stark vom exponentiellen Wachstum durch den Zinseszinseffekt.

Die Lebenshaltungskosten im Ruhestand wachsen durch gestiegene Mieten und höhere Eigenanteile für die medizinische Versorgung und Pflege. Die Rentenlücke wird größer.

Kurz erklärt: Rentenlücke

  • Die Rentenlücke bezeichnet den Unterschied zwischen Ihrem Nettoeinkommen während des Erwerbslebens und Ihren Nettoeinnahmen aus der gesetzlichen Rente.

  • Dieser Betrag fehlt Ihnen im Ruhestand, um Ihren bisherigen Lebensstandard beizubehalten.

  • Achtung: Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente. Von Ihrer gesetzlichen Rente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Außerdem müssen Sie Ihre Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Altersarmut vorbeugen – die wichtigsten Methoden

  • Regelmäßig die Rente checken 

    Schauen Sie sich Ihren Rentenbescheid regelmäßig an und berechnen Sie Ihre persönliche Rentenlücke. So wissen Sie, mit welchem Einkommen Sie im Alter rechnen dürfen und wie groß Ihr Nachholbedarf ist. 

  • Care-Arbeit ausgleichen und sich partnerschaftlich absichern 

    • Gleichen Sie Lücken in der Erwerbsbiografie – meist bei Frauen durch Kinderziehung – aus. Die voll berufstätige Person kann zum Beispiel gezielt in eine private Vorsorge einzahlen, um die Partnerin oder den Partner abzusichern. 
    • Zeiten der Kindererziehung bringen zusätzliche Rentenpunkte. Beantragen und prüfen Sie konsequent Ihre Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung.  
  • Früh mit der Altersvorsorge beginnen 

    Ein frühzeitiger Sparstart lohnt sich, denn so profitieren Sie am besten vom Zinseszinseffekt: Schon mit einer geringen monatlichen Sparrate beugen Sie einer Versorgungslücke bei Ihrer Rente vor. 

  • Auf die Renditechancen achten 

    Mit einem reinen Sparbuch oder einer festverzinslichen Sparform können Sie die Inflation kaum ausgleichen. Nutzen Sie Anlageformen, mit der Chance, Ihr Vermögen wachsen zu lassen. Zum Beispiel mit breit gestreuten Fonds und ETFs. 

  • Förderungen und Zuschüsse voll ausschöpfen 

    • Ihr Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)? Nutzen Sie den Zuschuss und die Möglichkeit, einen Teil Ihres Gehalts in die bAV zu stecken. Sie sparen Steuern und Sozialabgaben und müssen weniger eigenes Geld für die Altersvorsorge aufbringen.  
    • Die Rürup-Rente bringt vor allem Selbstständigen ohne gesetzliche Rentenversicherung Vorteile: Bei dieser Form der Altersvorsorge können sie viel von der Steuer absetzen. 
    • Ab 2027 gibt es eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge (AVRG) mit dem Altersvorsorgedepot als eines von drei Produkten sowie attraktiven staatlichen Zulagen. Diese sind besonders interessant für Familien mit Kindern. 

     

    Unser Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" erklärt Ihnen kompakt die wichtigsten Details und mit unserem Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepot-Rechner ermitteln Sie direkt Ihre Förderung.

Aktiv gegen Altersarmut – in jedem Alter

Je nach Lebensalter sind unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll, um der Altersarmut gezielt vorzubeugen. Hier eine Übersicht:

Altersgruppe 

Jüngere & Berufseinsteiger (20 – 35 Jahre) 

Mitten im Berufsleben & Familienphase (35 – 50 Jahre) 

Spätstartende & Generation 50+ 

Hebel

langer Anlagehorizont für maximalen Zinseszinseffekt (kleine monatliche Beiträge können beträchtliches Vermögen bringen) 

Versorgungsbrüche während intensiver Lebens- und Familienphasen absichern und nachjustieren 

höheres Einkommen oder abbezahlte Verbindlichkeiten (z. B. Immobilie) 

Fokus

Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen (langer Anlagehorizont kann helfen, Kursschwankungen auszugleichen) 

  • Kinderzulagen gezielt nutzen (im AVRG bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind) 
  • Teilzeitphasen partnerschaftlich ausgleichen 
  • betriebliche Altersvorsorge und geförderte private Vorsorge kombinieren 

steuerliche Absetzbarkeit maximal nutzen (z. B. über Basis-Rente/Rürup) oder freiwillig Ausgleich in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen für Rentenabschläge

Achtung

Einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für Menschen unter 25 Jahren 

Rentenlücke regelmäßig neuberechnen, um Sparplan an Gehalt anzupassen 

Risiko reduzieren: sukzessiv zu risikoärmeren Anlageformen übergehen, um Erspartes vor Renteneintritt abzusichern 

Mit wenig Geld fürs Alter vorsorgen

Private Altersvorsorge ist nur was für Besserverdienende? Stimmt nicht. Auch mit kleinem Budget können Sie sich effektiv gegen Altersarmut absichern.

Das neue AVRG macht es möglich, schon ab 10 Euro pro Monat privat fürs Alter vorzusorgen und dafür staatliche Zulagen zu erhalten. Auch Kleinstbeträge helfen langfristig, Vermögen aufzubauen.

Wie hoch Ihre individuelle Förderung selbst bei kleinen Beiträgen ausfällt, ermitteln Sie mit wenigen Klicks direkt über unseren Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepot-Rechner im Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt".

 

Aus dem Leben gegriffen

Altersarmut kann uns alle treffen. Stecken Sie aus Sorge nicht den Kopf in den Sand, sondern prüfen Sie Ihre voraussichtliche Rente: Reicht das Geld, um Ihren Lebensstandard zu halten?

 

Mit privater Vorsorge können Sie sich in jedem Lebensalter wirkungsvoll für den Ruhestand absichern. Dafür genügen – wenn Sie früh anfangen – schon kleine monatliche Beiträge. Informieren Sie sich über die neuen AVRG-Fördermodelle und schöpfen Sie staatliche Zulagen aus. 

 

In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen zum Altersvorsorge-Reformgesetz kompakt für Sie zusammengefasst.

 

Dort finden Sie neben unserem Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepot-Rechner auch die Möglichkeit, schon heute einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA zu vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.  

Fragen und Antworten

  • Ihren voraussichtlichen Bedarf können Sie mit einer Faustformel errechnen: Im Ruhestand benötigen Sie rund 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, um Ihren bisherigen Lebensstandard ohne Einbußen beizubehalten. 

  • Der exakte Geldbedarf hängt stark von der Wohnsituation ab: Mietfreies Wohnen im abbezahlten Eigenheim senkt Ihre monatlichen Fixkosten; steigende Miet- und Pflegekosten erhöhen Ihren Bedarf. 

Ihre voraussichtliche Rentenlücke können Sie in vier Schritten berechnen:

Schritt 1: tatsächlichen Finanzbedarf im Alter festlegen

  • Faustformel: rund 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens ansetzen
  • Beispiel: Bei 2.500 Euro Monatsnetto benötigen Sie im Ruhestand rund 2.000 Euro netto pro Monat.

Schritt 2: gesetzliche Rentenerwartung ablesen

  • Grundlage: die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder die Digitale Rentenübersicht
  • maßgeblicher Wert: der Betrag zur voraussichtlichen monatlichen Regelaltersrente (ohne Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen)

Schritt 3: realistische Abzüge einkalkulieren (brutto zu netto)

  • Achtung: Der Wert in der Renteninformation ist ein Bruttobetrag.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Rund 14 Prozent gehen direkt von der gesetzlichen Rente ab.
  • Steuern: Je nach Eintrittsjahr müssen Sie einen Großteil der Rente versteuern.
  • Faustregel für den Überschlag: Ziehen Sie rund 15 bis 20 Prozent für Abgaben und Steuern vom Bruttobetrag ab, um die voraussichtliche Netto-Rente zu erhalten.

Schritt 4: Differenz bilden (Rentenlücke errechnen)

  • Formel: monatlicher Wunschbedarf minus voraussichtliche Netto-Rente = monatliche Rentenlücke
  • Beispielrechnung: 2.000 Euro Bedarf minus 1.250 Euro Netto-Rente = 750 Euro monatliche Netto-Lücke

Nun kennen Sie Ihre Rentenlücke – und möchten diese vermutlich schließen. Dafür bietet das Altersvorsorge-Reformgesetz ab 2027 attraktive neue Fördermodelle. Informieren Sie sich in unserem Ratgeberartikel "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt ".

Welcher Beitrag sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Alter: Mit Mitte 20 genügen oft schon 25 bis 50 Euro monatlich, die Sie in chancenorientierte Anlagen (z. B. ETFs) investieren. Durch den langen Anlagehorizont und den Zinseszinseffekt können Sie mit kleinen Beiträgen langfristig ein Vermögen aufbauen. Ab einem Alter von 40 Jahren müssen Sie deutlich mehr zurücklegen, um dieselbe Rentenlücke zu schließen: oft 150 bis 300 Euro monatlich.

  • Einkommen: Jeder Betrag zählt – wichtig ist vor allem Kontinuität. Deshalb können Sie bei einem niedrigen Einkommen auch mit kleinen Sparraten von 10 bis 25 Euro monatlich vorsorgen. 

  • Sparschwellen nach dem neuen Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG): 30 Euro im Monat (360 Euro/Jahr) reichen aus, um die maximale 50-Prozent-Förderung der ersten Zulagenstufe voll mitzunehmen (180 Euro staatliche Grundzulage). Mit 150 Euro im Monat (1.800 Euro/Jahr) schöpfen Sie die gesamte staatliche Förderung des neuen Systems maximal aus (volle 540 Euro Grundzulage pro Jahr). 

Unser Ratgeberartikel "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" stellt anschaulich dar, welche Sparbeträge sinnvoll sind und wie hoch die staatlichen Zulagen sind.

Keine Sorge: Auch mit 40 oder 50 Jahren bleibt noch genügend Zeit, um Ihre Rentenlücke spürbar zu verkleinern. Im Vergleich zu Jüngeren müssen Sie allerdings monatlich höhere Beiträge einzahlen, um dasselbe Vermögen aufzubauen. Dafür haben ältere Sparende oft mehr Geld zur Verfügung und profitieren besonders von staatlichen Steuervergünstigungen bei der Altersvorsorge. 

  • Früh mit dem Sparen starten: Wer bereits in den Zwanzigern beginnt, profitiert von vier Jahrzehnten Zinseszinseffekt. Ein früher Start mit geringen Monatsbeiträgen bringt am Ende oft mehr Kapital als ein später Start mit hohen Beiträgen.

  • Chancenorientiert anlegen: Bei einem langen Anlagehorizont von 30 bis 40 Jahren können zwischenzeitliche Kursschwankungen gelassener gesehen werden. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass sich marktbedingte Schwankungen mit zunehmender Spardauer – z. B. bei einer Anlagedauer von über 15 Jahren – ausgleichen können. 

  • Dynamik nutzen: Heben Sie Ihre monatliche Sparrate bei jedem Karriereschritt oder Gehaltssprung um wenige Prozentpunkte an.

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) & betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen: Prüfen Sie schon beim Berufseinstieg, ob Ihr Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen zahlt oder Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung anbietet. 

Die Höhe der staatlichen Förderungen hängt vom Fördermodell ab. Hier ein Überblick:

 1. Neues Fördersystem durch das AVRG (ab 2027): 

  • staatliche Grundzulage: Staatliche Förderung von 50 Cent pro eingezahltem Euro bei Beiträgen bis zu 360 Euro im Jahr. Für Beiträge von 361 Euro bis zu 1.800 Euro im Jahr liegt die Förderung bei 25 Cent pro eingezahltem Euro. Die maximal mögliche Grundzulage liegt bei 540 Euro jährlich. 
  • Kinderzulage: Förderung in Höhe von 1 Euro pro eingezahltem Euro für jedes Kind. Die maximal mögliche Zulage beträgt hierbei 300 Euro pro Jahr und Kind. 
  • einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für Personen, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
  • Steuervorteil (Sonderausgabenabzug): Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. Nur der Betrag, der die Zulage übersteigt, wird zusätzlich über die Steuererklärung erstattet. 

2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): 

  • Arbeitgeber-Zuschuss: gesetzlich vorgeschriebener Pflichtzuschuss von mindestens 15 Prozent bei Entgeltumwandlung 
  • Brutto-Sparen: Die Beiträge fließen direkt aus dem Bruttogehalt. Dadurch sparen Sie sofort Einkommensteuer und Sozialabgaben. 

3. Basis-Rente (Rürup-Rente): 

  • maximaler Steuerspar-Effekt: Einzahlungen können zu 100 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden (besonders relevant für Selbstständige, freiberuflich Tätige und Besserverdienende). 
  • aktuelle steuerliche Höchstbeträge (100 Prozent absetzbar): Alleinstehende/Ledige: bis zu 30.826 Euro pro Jahr; Verheiratete/Zusammenveranlagte: bis zu 61.652 Euro pro Jahr (Stand: 2026) 

4. Bisherige Riester-Rente:

  • Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten: Sie laufen mit den gewohnten Zulagen (175 Euro Grundzulage, bis zu 300 Euro Kinderzulage) unverändert weiter oder können ab 2027 wahlweise ins neue System überführt werden. 

Wie die neuen Förderstufen ab 2027 aufgebaut sind und welche Voraussetzungen für Zulagen gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt".

Ja, private Vorsorge lohnt sich immer. Durch einen gesetzlich geregelten Freibetrag haben Menschen mit eigener privater oder betrieblicher Vorsorge im Alter garantiert mehr Geld im Monat zur Verfügung als Personen ohne Eigenvorsorge. Die Regelungen im Einzelnen:

  • Die ersten 100 Euro monatliche Rente aus einer freiwilligen privaten oder betrieblichen Vorsorge bleiben zu 100 Prozent anrechnungsfrei. Sie werden nicht von der Grundsicherung abgezogen. Von jedem weiteren Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei. Der maximale Freibetrag liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Beispiel: Bei einer privaten Zusatzrente von 200 Euro monatlich werden 130 Euro nicht angerechnet (100 Euro Sockel + 30 Euro aus dem Restbetrag). 

  • In der Ansparphase – das heißt, solange Sie Beiträge einzahlen – ist Ihr Guthaben geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass es steuerlich gefördert wurde. Falls Sie also während Ihres Erwerbslebens vorübergehend staatliche Hilfen wie Bürgergeld benötigen, bleibt Ihr gefördertes Altersvorsorge-Guthaben davon unberührt. 

  • Die Grundsicherung im Alter ist keine Rente, sondern eine staatliche, steuerfinanzierte Sozialleistung. Sie sichert das Existenzminimum, wenn die eigenen Einkünfte (wie die gesetzliche Rente) und das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu bestreiten.

  • Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen ab 67 Jahren (Regelaltersgrenze), die in Deutschland wohnen. Für Menschen mit einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Eine weitere Voraussetzung ist die finanzielle Bedürftigkeit: Das gesamte monatliche Nettoeinkommen muss unter dem individuell berechneten Gesamtbedarf liegen.

  • Achtung: Die Grundsicherung sichert nur das Existenzminimum ab. Möchten Sie im Alter finanziell unabhängig bleiben? Dann informieren Sie sich in unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" über die neuen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ab 2027.

 

Vorteil: Der größte Vorteil von Wohneigentum ist, dass Sie im Alter mietfrei wohnen können. Denn die Miete macht oft einen Großteil der Gesamtausgaben aus. Wer sich diese Fixkosten spart, hat selbst mit einer kleineren gesetzlichen Rente ein deutlich geringeres Armutsrisiko. 

Risiken:   

  • Illiquidität: Wenn Sie Ihr gesamtes Geld in eine Immobilie stecken, kann Ihnen im Alter dennoch Geld für Lebensmittel, Energie und Freizeit fehlen.
  • Laufende Nebenkosten & Grundsteuer: Auch Wohneigentum ist nie völlig kostenlos – Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen und Energiekosten müssen Sie weiterhin Monat für Monat bezahlen.

  • Kosten für Instandhaltung/Sanierung: Reparaturen (Dach, Heizung, energetische Vorgaben) oder ein barrierefreier Umbau sind teuer und mit einer kleinen Rente kaum zu finanzieren.

 

Fazit: Wohneigentum ist ein starker Baustein gegen Altersarmut, eignet sich aber nicht als alleinige Altersvorsorge. Sie benötigen zusätzlich ein finanzielles Standbein aus monatlich fließendem Einkommen (Geldrente), um die laufenden Kosten Ihres Eigenheims und Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen.

Wie baue ich mir neben meiner Immobilie ein Einkommenspolster auf und sichere mir bis 540 Euro Förderung pro Jahr? Informieren Sie sich auf unserer Ratgeberseite "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt".