Sonderfall: möblierte Vermietung
Wer ein WG-Zimmer möbliert mietet, genießt besonderen Schutz. Ein Beispiel:
Flora freut sich auf ihr Studium in Berlin. In einer netten WG hat sie ein möbliertes Zimmer gemietet, ausgestattet mit Bücherregalen, Schränken, Bett und Schreibtisch. Die alte Waschmaschine im Bad der WG hat wohl schon häufiger für Überschwemmungen gesorgt. Was, wenn beim nächsten Mal auch Floras Zimmer in Mitleidenschaft gezogen wird?
Flora muss sich um das Mobiliar dieses WG-Zimmers keine Gedanken machen. Da sie das Zimmer möbliert gemietet hat, muss ihr Vermieter für den Schutz dieses Inventars sorgen.
Generell gilt: Werden Wohnungen oder Zimmer möbliert vermietet, gehört das Inventar dem oder der Vermietenden. Hat diese Person eine Hausratversicherung abgeschlossen, ist die mitvermietete Einrichtung ebenfalls versichert. Das gilt auch bei Untervermietung.
Aber: Bringen Sie persönliche Gegenstände – zum Beispiel Sportgeräte oder hochwertige Elektronik – in das möblierte Zimmer ein, sind diese nicht automatisch mitversichert. Wägen Sie ab, ob sich eine separate Versicherung hierfür lohnt. Die Kosten müssten Sie selbst tragen.