Private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige

  • Hohe Leistungen für Brillen, inklusive Operationen zur Sehschärfen­korrektur
  • Kostenübernahme bei Heilpraktiker-Behandlung oder Psychotherapie
  • Hohe Beitragsrückerstattungen möglich

Optimaler Gesundheitsschutz – flexibel und leistungsstark

Selbstständigkeit heißt, eigenverantwortlich zu entscheiden – auch bei der Krankenversicherung. Freiberuflich Tätige, Gewerbetreibende und Freelancer dürfen wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Immer mehr Selbstständige entscheiden sich für die private Krankenversicherung (PKV) und somit für hochwertige individuelle Leistungen. Und Sie?

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Mehr Spielraum:

Freie Wahl der Leistungen, ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen

Mehr Sicherheit:

Verlässliche Leistungen im Krankheitsfall und finanzielle Sicherheit im Alter

Mehr Sparpotenzial:

Hohe Rückerstattung, wenn Sie keine Leistungen beanspruchen

Selbstständig – was heißt das?

Als selbstständig gilt, wer nicht angestellt ist und seine Tätigkeit eigenverantwortlich – das heißt auf eigene Rechnung und Gefahr – ausübt. Zudem muss die Absicht vorliegen, mit der selbstständigen Tätigkeit Gewinne zu erzielen. Um sich privat krankenversichern zu können, muss die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeführt werden. Hierfür ausschlaggebend ist die Höhe des Einkommens sowie der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit.

 

Zur Gruppe der Selbstständigen zählen insbesondere:

  • Gewerbetreibende
    Sie stellen Waren her oder verkaufen diese und haben ein Gewerbe angemeldet.
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
    Sie zahlen keine Gewerbesteuer, weil sie für das Gemeinwohl arbeiten (z. B. als Ärztin, Therapeut, Rechtsanwältin oder Journalist).
  • Freelancer 
    Sie sind als freie Mitarbeitende für verschiedene Unternehmen tätig.

Welche Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig in der GKV, das heißt: Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Da in Deutschland jeder krankenversichert sein muss, müssen sich Selbstständige für ein System entscheiden.

Wichtig: Da Selbstständige keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Krankenversicherung erhalten, müssen sie den kompletten Beitrag selbst tragen. Das kann teuer werden, denn sie zahlen in der GKV grundsätzlich den Höchstbeitrag, es sei denn, sie weisen niedrigere Einnahmen nach.

GKV: Höchstbeitrag für Selbstständige

Der Höchstbeitrag für Selbstständige liegt in der GKV aktuell bei rund 1.174,16 Euro pro Monat inklusive Krankengeld und Pflegeversicherung (bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent und einem Pflegebeitragssatz von 4,2 Prozent). Nur wer geringere Einnahmen nachweist, zahlt weniger – mindestens jedoch 234,69 Euro pro Monat (Mindestbeitrag für 2025 inklusive Krankengeld und Pflegebeitrag für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr).

Die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV

Da Selbstständige ihre Beiträge zur Krankenversicherung allein tragen müssen, spielen die Kosten oft eine große Rolle. Doch an wichtigen Leistungen sollte niemand sparen. Ob GKV oder PKV: unverzichtbar ist zum Beispiel eine zusätzliche Absicherung gegen Einkommensverluste bei Krankheit.

Gesetzlich krankenversichert

Selbstständige sind in der GKV freiwillig versichert. Meist im Anschluss an eine vorherige Pflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es keine formellen Voraussetzungen.

Privat krankenversichert

  • Selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf
  • Gesundheits­prüfung

Gesetzlich krankenversichert

Nach dem Sachleistungs­prinzip:

  • Die GKV schreibt den Behandelnden vor, wie sie ihre Patientinnen und Patienten zu versorgen haben
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt­praxis/ Kranken­haus und Kranken­kasse

Privat krankenversichert

Nach dem Kosten­erstattungs­prinzip:

  • Über den Behandlungs­vertrag mit den Behandelnden können privat Kranken­versicherte viele Aspekte der Behandlung selbst mitbestimmen
  • Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung bei ihrer PKV ein

Gesetzlich kranken­versichert

Nein. Da die Leistungen gesetzlich vorge­schrieben sind, gibt es kaum Spielraum.

Privat kranken­versichert

Ja. Beim Abschluss des Vertrages können Sie den Umfang Ihres Versicherungs­schutzes selbst festlegen – vom Einstiegs­schutz bis zum Hochleistungs­schutz.

Gesetzlich kranken­versichert

  • Selbst­ständige zahlen grundsätzlich den Höchst­bei­trag
  • Bei Nachweis niedrigerer Einkünfte sind günstigere Beiträge möglich; es ist aber ein Mindestbeitrag zu zahlen
  • Teilweise Rück­erstattung durch Bonus­programme 

Privat kranken­versichert

  • Richtet sich nach Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­beginn
  • Abhängig vom gewählten Tarif
  • Rücker­stattungen sind möglich

Gesetzlich kranken­versichert

Nein.

Privat kranken­versichert

Ja. Die Höhe der Selbst­beteiligung können Sie bei Ab­schluss der Ver­sicherung je nach gewähltem Tarif auswählen. Ein höherer Selbstbehalt wirkt sich beitragsmindernd aus.

Gesetzlich kranken­versichert

Sehr wenige, zum Beispiel:

  • Ihre Behandlung erfolgt in der Regel durch Vertrags­ärztinnen und -ärzte
  • Sie müssen in das nächst­gelegene Vertrags­krankenhaus gehen, das in der Einweisung genannt ist
  • Sie sind im Mehrbett­zimmer unter­gebracht
  • Grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen

Privat kranken­versichert

Viele. Je nach Tarif zum Beispiel:

  • Sie wählen selbst, welche Arzt­praxis Sie aufsuchen möchten
  • Sie entscheiden selbst, in welchem Kranken­haus Sie sich behandeln lassen möchten. Sie entscheiden, ob Sie vom Chefarzt behandelt werden möchten und in einem 1- oder 2-Bettzimmer liegen.
  • Sie bevorzugen für Ihre Behandlung naturheilkundliche Heilmethoden.

Gesetzlich krankenversichert

Ja. Die gesetzliche Grund­versorgung ist lückenhaft und enthält Eigen­beteil­igungen. Zum Beispiel:

  • Für Arznei­mittel, Heil- und Hilfs­mittel gelten Fest­beträge und Zuzahlungen
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage je 10 Euro zuzahlen
  • Für Brillenfassungen gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, Brillengläser oder Kontaktlinsen werden nur für stärker Sehbeeinträchtigte übernommen
  • Bei hochwertigem Zahnersatz (z. B. Implantate) müssen Sie mit hohen Eigenleistungen rechnen

Privat krankenversichert

Nicht unbedingt. Zum Beispiel:

  • Je nach Tarif sind die Leistungen in den häufigsten Fällen so bemessen, dass Sie keine Eigenbeteiligungen haben. Nur bei bestimmten sehr hochwertigen Leistungen (z. B. teure Brillen) kann es zu Eigenbeteiligungen kommen.
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage nichts zuzahlen
  • Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes werden Rechnungen nicht erstattet (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb des tarifabhängigen Vorsorgebudgets)

Gesetzlich krankenversichert

Grundsätzlich nein. Durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Verdienstausfallabsicherung ab dem 43. Tag (Krankengeld).

Privat krankenversichert

Nein. Sie sollten diese gesondert ab­schließen, denn bei Selbst­ständigkeit bringt jede Arbeits­unfähigkeit finan­zielle Ein­bußen.

Gesetzlich krankenversichert

Nein. Der Leistungs­katalog richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch V). Da in Zukunft weniger Jüngere mehr Ältere mit­versorgen müssen, ist mit Ein­schränk­ungen bei den Leistungen und mit höheren Beitrags­sätzen zu rechnen.

Privat krankenversichert

Ja. Die Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert. Bestimmte Leistungsbeträge (z. B. für Sehhilfen) können an die allgemeine Kostensteigerung (Inflation) zu Ihrem Vorteil angeglichen werden und bleiben so in Zukunft wertstabil.

Da die Kosten im Gesundheits­wesen steigen, sind auch in der PKV Beitragsanpassungen nicht auszuschließen. 

Gesetzlich krankenversichert

Nicht überall: Sie sind nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen geschützt, teils mit hohem Eigen­anteil. Kosten für einen Rück­transport sind nicht gedeckt.

Privat krankenversichert

Ja. Der Versicherungs­schutz gilt in ganz Europa und begleitet Sie ohne besondere Verein­barung auch für zwölf Monate ins außer­europäische Ausland.

Warum lohnt sich die PKV für Selbstständige?

In der PKV können Sie exakt die Leistungen wählen, die für Sie besonders wichtig sind. Sparen Sie sich zum Beispiel hohe Eigenbeteiligungen im Krankenhaus, bei Zahnersatz, bei Heilpraktikern oder bei Sehhilfen. Auch in der Wahl von Arztpraxen und Krankenhäusern sind Sie frei. 

Die Leistungen der PKV entsprechen im Großen und Ganzen denen der gesetzlichen Krankenversicherung – je nach Wahl des Tarifs gehen sie sogar weit über die gesetzliche Regelversorgung hinaus.

 

Beispiel Zahnersatz: Die GKV leistet eine Grundversorgung, die wenig Rücksicht auf Ästhetik nimmt. Für Zahnersatz müssen gesetzlich Versicherte in der Regel zwischen 25 bis 40 Prozent zuzahlen, für eine höherwertige Versorgung sogar deutlich mehr. In der PKV von SIGNAL IDUNA schrumpft der Eigenanteil selbst bei einem hochwertigen Zahnersatz auf bis zu 10 Prozent.

Privat Krankenversicherte können durch die Wahl des Tarifs, gesundheitsbewusstes Verhalten und eine Selbstbeteiligung Einfluss auf ihre effektiven Beiträge nehmen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen beispielsweise für verschreibungspflichtige Medikamente häufig Zuzahlungen leisten. In der PKV entfällt der Eigenanteil. Gleiches gilt für die ersten 28 Tage im Krankenhaus.

Für Selbstständige ist es besonders wichtig, sich auf die Krankenversicherung verlassen zu können. Die PKV steht ihnen mit vertraglich garantierten Leistungen zur Seite, unabhängig von gesetzlichen Änderungen. Dank tariflich enthaltener Rückstellungen und eines wahlweise abgeschlossenen Beitragsentlastungstarifs bleiben die Beiträge auch im Alter bezahlbar.

Darum bei SIGNAL IDUNA privat krankenversichern


  • Drei Tarifvarianten vom günstigen Einstiegsschutz bis hin zum Hochleistungstarif

  • Top-Leistungen für Zahnersatz, im Krankenhaus, bei Sehhilfen oder Hilfsmitteln

  • Hohe Rückerstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten

  • Stabile Beiträge im Alter dank tariflich enthaltener Rückstellungen und eines wahlweise hinzuversicherten Beitragsentlastungstarifs

  • Kostenerstattung schnell und komfortabel

  • Zugang zur SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt mit vielen digitalen Services

  • Extra-Schutz bei Verdienstausfall: Einkommens-Sicherungs-Programm (siehe unten)

  • Familienfreundlich: Unterstützung bei Kinderwunsch und Schwangerschaft bis hin zum günstigen Gesundheitsschutz für den Nachwuchs

Ihr Einkommen gut abgesichert

Was geschieht, wenn durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung der Betrieb lange Zeit nicht weitergeführt werden kann? Ohne Absicherung kann ein solches Unglück die betriebliche Existenz gefährden. Daher ist das Krankentagegeld für Selbstständige unverzichtbar, denn es ersetzt das ausfallende Einkommen

Mit dem Einkommens-Sicherungs-Programm bietet SIGNAL IDUNA eine zeitgemäße Krankentagegeld-Versicherung:

  • günstiger Spezialtarif für Selbstständige, die bei SIGNAL IDUNA krankenvollversichert sind
  • Leistungen bei Teil-Arbeitsunfähigkeit
  • Anpassung des Krankentagegeldes möglich

Leistungen der privaten Krankenversicherung

START-SI
KOMFORT-SI
EXKLUSIV-SI
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

2 Monatsbeiträge

2 Monatsbeiträge

2 Monatsbeiträge

Gesundheitsbonus
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen (Ausnahmen: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen bis Budget 750 €) beträgt der Gesundheitsbonus 600 €, 750 € oder 900 € nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte.

bis zu 900 €

Für nicht in Anspruch genommene Leistungen (Ausnahmen: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen bis Budget 750 €) beträgt der Gesundheitsbonus 600 €, 750 € oder 900 € nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte.

bis zu 900 €

Verhaltensbonus
Für gesundheitsbewusstes Verhalten beträgt der Verhaltensbonus 200 €, 250 € oder 300 € nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte.

bis zu 300 €

Optionsrecht
Ihr Optionsrecht ermöglicht Ihnen nach 3, 5 und 7 Jahren einen Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif. Aus dem Tarif START-SI ist ein Wechsel maximal in den Tarif KOMFORT-SI möglich. Außerdem gibt es eine einmalige temporäre (6 Monate) Tieferstufungsmöglichkeit mit Rückkehroption ohne Gesundheitsprüfung.
Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.

Volle Leistung für die ganze Familie

Eine Familie zu gründen ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie im Leben treffen können. Unsere private Krankenversicherung begleitet Sie auf dem Weg vom Kinderwunsch bis zum gemeinsamen Familienalltag.

Kinderwunsch

Der Weg zum Wunschkind ist nicht immer einfach. Wir bieten Ihnen finanzielle Unterstützung bei medizinisch notwendigen Kinderwunschbehandlungen und, je nach Tarif, beim Einfrieren von Eizellen und Samen.

Schwangerschaft

Während Ihrer Schwangerschaft genießen Sie besonderen Schutz. Alle wichtigen Untersuchungen und Leistungen sind enthalten, abhängig vom Tarif auch die Kosten für Pränataldiagnostik und vieles mehr.

Mutterschutz

Wenn Sie Ihre PKV um eine private Krankentagegeldversicherung ergänzen, erhalten Sie im Mutterschutz zusätzliche finanzielle Unterstützung. Das Krankentagegeld zahlen wir ab dem 22., 29. oder 43. Tag.

Elterngeld

Wir bieten Ihnen auch während der Elternzeit umfassende Leistungen und unterstützen Sie zum Beispiel mit Beitragsentlastungsmöglichkeiten während des Elterngeldbezugs.

Wiedereinstieg

Nach der Babypause unterstützen wir Sie bei der Rückkehr in den Beruf. Dank unserer flexiblen Tarifoptionen lässt sich Ihr Versicherungsschutz unkompliziert an Ihre neue Lebenssituation anpassen.

Familienalltag

Ihr Kind ist bei uns vom ersten Tag an optimal versichert – mit flexiblen Anpassungsmöglichkeiten. Unsere Kinderbeiträge sind nicht nur besonders günstig, da sie keine Alterungsrückstellung bilden, sondern ein Großteil ist auch steuerlich absetzbar.

Wann zahlt die PKV, wann nicht?

Die private Krankenversicherung leistet für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt sind. Die Leistungen und Einschränkungen bzw. Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif.


Versichert

  • Ambulante Behandlungen, z. B. Arztbesuche

  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

  • Psychotherapie

  • Heilpraktiker und Naturheilkunde

  • Brillen und Kontaktlinsen sowie operative Sehschärfenkorrektur

  • Stationäre Behandlungen, z. B. Krankenhausaufenthalte und Operationen (freie Krankenhauswahl)

  • Zahnärztliche Behandlungen, auch Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung

  • Heilbehandlungen in Europa

  • Heilbehandlungen im außereuropäischen Ausland (Versicherungsschutz zeitlich befristet)

  • Spezielle Familienleistungen wie beispielsweise künstliche Befruchtung, Pränataldiagnostik oder beitragsfreie Kindernachversicherung


Nicht versichert

  • Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, z. B. rein ästhetische Behandlungen/Schönheitsoperationen

  • Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind

  • Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle

  • Leistungen, die nicht tariflich vereinbart sind

Was kostet die private Krankenversicherung?

Selbstständige tragen die Beiträge zu ihrer Krankenversicherung komplett selbst. Ihr individueller Beitrag zur PKV richtet sich nach

  • persönlichen Merkmalen wie Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
  • den gewünschten Leistungen und dem gewählten Tarif.

Hinzu kommen

  • Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben),
  • ein Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % (gesetzlich vorgeschrieben für über 20-Jährige, garantiert stabile Beiträge im Alter und muss bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden),
  • ein Beitragsentlastungstarif zur finanziellen Entlastung im Alter
  • eine Krankentagegeld-Versicherung (unerlässlich für Selbstständige, gleicht Einkommenseinbußen aus),
  • weitere empfehlenswerte Absicherungen wie eine private Pflegezusatzversicherung, ein Kurtagegeld oder ein Krankenhaustagegeld.

Aus dem Leben gegriffen

Die Gründerin

Matti Severin (28) hat sich ihren Traum erfüllt und ein veganes Café in Berlin-Köpenick eröffnet. Als Selbstständige hat sie in der schleppenden Anfangsphase einen durchschnittlichen Gewinn von rund 2.000 Euro im Monat. Matti hat keine Kinder und keine Vorerkrankungen.

Sie entscheidet sich für den PKV-Tarif START-SI. Dieser deckt die meisten GKV-Leistungen ab – und darüber hinaus. So bekommt Matti unter anderem Leistungen beim Heilpraktiker oder im tariflichen Umfang ihre Kontaktlinsen gezahlt. Übrigens: Wenn sich Mattis Einkommen irgendwann verdoppelt, bleibt ihr Beitrag in der PKV gleich. In der GKV würde ihr Beitrag auf 852 Euro (inklusive Pflegebeitrag) ansteigen.

  • GKV: 426,00 €*

  • PKV: 471,80 €**

  • Effektivbeitrag: 415,29 €***

Der Nachfolger

Valentin Huber (35) übernimmt nächsten Monat den gut laufenden Fachbetrieb für Heizungsmontage seiner Eltern. Die Eltern haben sich schon früh auf Wärmepumpen spezialisiert. Spätestens seit Inkrafttreten des Heizungsgesetzes brummt das Geschäft nun so richtig. Valentin rechnet mit einem monatlichen Gewinn von 6.000 Euro. Er hat keine Kinder und keine Vorerkrankungen.

Mit dem Hochleistungstarif EXKLUSIV-SI wählt Valentin die bestmögliche gesundheitliche Versorgung. Dazu gehört die tarifliche Übernahme von Brillen- und Kontaktlinsenleistungen, Heilpraktikerleistung und ambulanter Psychotherapie.

  • GKV: 1.174,16 €*

  • PKV: 926,99 €**

  • Effektivbeitrag: 715,93 €***

* monatlicher GKV-Beitrag inkl. 2,5 % Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag

** monatlicher PKV-Beitrag inklusive ges. Vorsorgezuschlag, Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld (Matti: 100 €, Valentin: 150 €)

*** Wenn der oder die Versicherte innerhalb von einem Kalenderjahr keine ambulanten und stationären Behandlungen benötigt (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen bis 750 Euro pro Jahr) und sich gesundheitsbewusst verhält, bekommt er oder sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu 2.500 Euro im Jahr. Der Effektivbeitrag berechnet sich also aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der Beitragsrückerstattung. Als gesundheitsbewusstes Verhalten zählt, dass jährlich vier der folgenden fünf Untersuchungen durchgeführt werden: Bestimmung BMI (Body-Mass-Index), Blutdruckwert, Blutzuckerwert und Cholesterinwert sowie Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Ergebnisse der Werte für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin müssen im Normbereich liegen und entsprechend bescheinigt werden.

Fragen und Antworten

Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, denn es kommt auf den Einzelfall an: 

  • In der GKV richten sich die Beiträge von Selbstständigen nach der Höhe ihrer Einkünfte. Sie zahlen ohne gesonderte Nachweise grundsätzlich den Höchstbeitrag. Daher können die GKV-Beiträge variieren. Durch gesetzliche Änderungen kann es ebenfalls zu Beitragserhöhungen und darüber hinaus zu Leistungskürzungen kommen. 
  • In der PKV zahlen Selbstständige einen konstanten Beitrag. Dieser kann sich aufgrund von Steigerungen der Gesundheitskosten oder bei Änderung der Sterblichkeit erhöhen. Erhöhungen dürfen nicht willkürlich erfolgen. Sie folgen gesetzlichen Vorschriften und werden von einem unabhängigen Treuhänder überprüft. 
  • Der Beitrag richtet sich nach individuellen Merkmalen wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie nach dem gewählten Tarif. 
  • Die Leistungen sind vertraglich garantiert.
  • Partnerin/Partner absichern: Die private Krankenversicherung betrachtet auch in Partnerschaften jede Person individuell, daher benötigen beide eine eigene Krankenversicherung.
    Ein Beispiel: Die Ehefrau ist selbstständig und privat krankenversichert. Ob ihr Ehemann (Angestellter) ebenfalls in die PKV wechseln kann, hängt davon ab, ob sein regelmäßiges Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Kinder absichern: Ob Sie Ihr Kind privat versichern können, hängt nicht nur von Ihrer Krankenversicherung ab, sondern auch von der Ihrer Partnerin/Ihres Partners. Folgende Möglichkeiten gibt es:
    • Elternteil 1 (selbstständig, PKV) verfügt über ein monatliches Gesamteinkommen (GE) von 2.500 Euro. Bei Elternteil 2 (angestellt, GKV) beträgt das GE 1.500 Euro.
      Der Nachwuchs ist über die GKV-Familienversicherung von Elternteil 2 beitragsfrei versichert.
    • Elternteil 1 (selbstständig, freiwillig GKV-versichert) erzielt ein monatliches GE von 6.500 Euro. Elternteil 2 (angestellt, PKV) verfügt über ein GE von 6.250 Euro.
      Der Nachwuchs ist über die GKV-Familienversicherung von Elternteil 1 beitragsfrei versichert.
    • Bei Elternteil 1 (selbstständig, PKV) beträgt das monatliche GE 4.500 Euro. Elternteil 2 (angestellt, GKV) verfügt über ein GE von 1.500 Euro.
      Der Nachwuchs ist über die GKV-Familienversicherung von Elternteil 2 beitragsfrei versichert.
    • Elternteil 1 (selbstständig, freiwillig GKV-versichert) erzielt ein GE von 4.500 Euro. Bei Elternteil 2 (Beamte/Beamter, PKV) beträgt das GE 2.500 Euro.
      Der Nachwuchs kann entweder über die private Krankenversicherung (+ Beihilfe) von Elternteil 2 versichert oder in der GKV von Elternteil 1 familienversichert werden.

Nein, aber sie ist empfehlenswert. Wenn Selbstständige durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht arbeiten können, entfällt ihr Einkommen, während laufende Kosten (Miete, Gehälter von Mitarbeitenden etc.) weiterbezahlt werden müssen. Das kann bei längerem Ausfall gravierende Folgen haben. Eine Krankentagegeldversicherung fängt die Einkommensverluste auf.

Sie müssen nicht, aber Sie dürfen: Freiberuflich Tätige zählen – wie Gewerbetreibende und Freelancer – zur Gruppe der Selbstständigen. Wer hauptberuflich selbstständig ist, hat die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

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