E-Rezept

Zukünftig können Sie eine Verordnung elektronisch statt auf Papier erhalten: mit dem E-Rezept.
Lächelndes Mädchen schaut auf ihr Smartphone, während sie die Treppe in der Schule hinuntergeht

Welche Vorteile habe ich durch das E-Rezept und die E-Rezept-App?

Ihre Rezepte haben Sie jederzeit und an jedem Ort im Smartphone griffbereit
Medikamente lassen sich bequem über die App bestellen und später abholen oder liefern
Die App findet für Sie automatisch die Apotheke, die Ihre Medikamente vorrätig hat
Managen Sie ganz einfach die Verordnungen Ihrer Angehörigen per Familienfunktion
Sie sparen sich den Weg zum Arzt für Folgerezepte im laufenden Quartal
Mit dem Archiv behalten Sie den Überblick über alle Ihre Verordnungen

Kann ich das E-Rezept schon nutzen?

Das E-Rezept wurde für alle gesetzlich Versicherten zum 1. Januar 2024 eingeführt. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht verpflichtend.

 

Haben Sie bei SIGNAL IDUNA eine Krankenvoll- oder Beihilfe-Versicherung, können Sie das E-Rezept leider noch nicht nutzen. Wir müssen zunächst die technischen Voraussetzungen hierfür schaffen. Ein konkreter Einführungstermin ist aktuell noch nicht geplant.

 

Für Sie ergeben sich dadurch keine Nachteile: Ihre Arztpraxis stellt Ihnen weiterhin Privatrezepte auf Papier aus, die Sie wie gewohnt in der Apotheke einlösen können.

 

Sobald das E-Rezept für Sie verfügbar ist, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.

Fragen und Antworten

Leider können Sie das E-Rezept und damit auch die E-Rezept-App aktuell noch nicht nutzen, wenn Sie bei uns eine Krankenvoll- oder Beihilfe-Versicherung haben. Wir müssen hierfür erst die technischen Voraussetzungen schaffen.

 

Das E-Rezept ist für Privatversicherte jedoch nicht verpflichtend: Daher werden Ihnen Ihre Arztpraxen auch weiterhin Privatrezepte auf Papier ausstellen.

 

Sobald das E-Rezept für Sie verfügbar ist, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren, wie Sie es nutzen können.

Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der zugehörigen PIN einlösen.

 

Ihre „Card für Privatversicherte“ sieht diese Funktion nicht vor.

 

Wir werden Ihnen stattdessen zukünftig eine komfortable digitale Variante anbieten, die es Ihnen ermöglichen wird, das E-Rezept zu nutzen. Eine neue Karte und PIN benötigen Sie daher nicht.

Am einfachsten ist es, wenn Sie das E-Rezept, das Ihnen Ihr Arzt ausgestellt hat, direkt in der Apotheke einlösen. Bitten Sie den Apotheker dann, Ihnen das E-Rezept zusammen mit einer Quittung über Ihre Zuzahlung auszudrucken. Reichen Sie sowohl den Ausdruck als auch die Quittung wie gewohnt bei uns ein.

 

Falls Ihnen die Apotheke das E-Rezept nicht ausdrucken möchte, können Sie sich das E-Rezept auch direkt in der Arztpraxis drucken lassen. Das gedruckte Rezept können Sie dann in der Apotheke einlösen. Lassen Sie sich auch in diesem Fall Ihre Zuzahlung quittieren. Den Ausdruck des Rezepts und die Quittung reichen Sie dann bei uns ein.

Sie haben auch künftig die Möglichkeit, Ihr Rezept in Papierform zu erhalten. Das ausgedruckte Rezept sieht optisch leicht anders aus, als Sie es aktuell kennen. Die Medikamente können Sie dann wie bisher gegen Vorlage des Papier-Rezeptes in Ihrer Apotheke abholen.