Schadenersatz-Rechtsschutz
Ihr mit landwirtschaftlichen Produkten beladenes Fahrzeug wird von einem schleudernden LKW-Anhänger erfasst. Die Ladung wird zum Teil vernichtet. Ihr Sohn und ein Mitarbeiter werden schwer verletzt. Die Schadenersatzansprüche Ihres Sohnes und Ihres Mitarbeiters sowie der Schaden an Ihrem Fahrzeug und an der Ladung müssen mit Unterstützung eines Anwaltes gerichtlich geltend gemacht werden.
Arbeits-Rechtsschutz
Ihr Mitarbeiter erhält von Ihnen ein Darlehen. Nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verweigert der Mitarbeiter die Rückzahlung restlicher Darlehensraten mit der Begründung, er habe gegenüber Ihnen noch Lohnforderungen und Urlaubsgeldansprüche. Das Arbeitsgericht wird eingeschaltet.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Zu Ihrem eigenen Land haben Sie mehrere Hektar hinzugepachtet. Nach dem Tode Ihres Verpächters bestreiten dessen Erben die Gültigkeit einer Zusage zur Verlängerung des Pachtvertrages und verlangen von Ihnen die Herausgabe des Geländes. Es kommt zum Prozess.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie lassen die Stalleinrichtung renovieren und eine moderne Fütterungsanlage einbauen. Wegen Reparaturanfälligkeit und wiederholten Ausfalls der Anlage kommt es zwischen Ihnen und der Lieferfirma zu Streitigkeiten aus dem Vertrag und schließlich zum Prozess.
Steuer-Rechtsschutz
Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Sonderausgaben geltend gemachten Beträge nicht an. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.
Sozial-Rechtsschutz
Nach einem Arbeitsunfall Ihres Mitarbeiters verweigert die Berufsgenossenschaft die Zahlung einer Unfallrente wegen angeblich nur geringfügiger Invalidität. Gegen den ablehnenden Bescheid der Berufsgenossenschaft muss Ihr Mitarbeiter vor dem Sozialgericht klagen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Ihr Führerschein soll Ihnen entzogen (oder erheblich eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten, nicht-verkehrsrechtlichen Bereich
Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen treten Probleme auf. Sie wurden nicht berücksichtigt. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebenspartner wird wegen angeblich pflichtwidrigem Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen.
Straf-Rechtsschutz
Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie werden der Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt. Es droht Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten.
Versicherungsschutz besteht auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 750 EUR je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Wegen Alzheimererkrankung wird gegen Ihren Ehemann die Betreuung durch einen Betreuungsverein angeordnet. Sie möchten die Betreuung selbst übernehmen und gehen gegen die Betreuungsanordnung rechtlich vor.
Daten-Rechtsschutz
für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbstständiger verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen.
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Für Strafverfahren, in denen Ihnen im privaten oder beruflichen Lebensbereich ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Als Versicherungsfall gilt hier die Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem ersten telefonischen Beratungsgespräch) durch einen kompetenten, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können diesen Service, so oft wie nötig, in allen die versicherte Tätigkeit betreffenden Rechtsangelegenheiten nutzen. Auf diese Rechtsangelegenheiten muss deutsches Recht anwendbar sein.
Rechtsschutz in Mediationsverfahren
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Die ALLRECHT vermittelt dem Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahren in Deutschland und trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr vermittelten Mediators bis zu 1.500 Euro je Mediation. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ALLRECHT die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nichtversicherter Personen.
Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle oben genannten Leistungsarten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist:
- jede vertragliche Streitigkeit im Zusammenhang mit einer anderweitigen, nicht im Zusammenhang mit dem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb stehenden selbstständigen Tätigkeit,
- jede Streitigkeit über Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, die nach Art und Weise ihrer Nutzung mit dem Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb nichts zu tun haben (z.B. Unterhaltung oder Verpachtung eines Campingplatzes, Betrieb oder Verpachtung eines anderen Unternehmens neben dem Landwirtschaftsbetrieb), die Vermietung von Wohnungen an fremde, d.h. nicht auf dem Hof tätige Personen (die Vermietung an Feriengäste ausgenommen).
- vor allem eine Verpachtung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken, insbesondere die erbbaurechtliche Verpachtung von Bauland.