Gesetzliche Familienversicherung – was heißt das?
In der gesetzlichen Familienversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Das kann die Haushaltskasse vor allem bei größeren Familien deutlich entlasten.
Was Familien bedenken sollten: Im Vergleich zur GKV bietet die PKV mehr Wahlmöglichkeiten und umfangreichere Leistungen. Sie kommt zum Beispiel für kieferorthopädische Behandlungen auf – ein wichtiger Aspekt, denn durchschnittlich jedes zweite Kind benötigt eine Zahnspange.
Tipp: Falls eine PKV nicht möglich ist, können Sie den Schutz der gesetzlichen Familienversicherung durch private Krankenzusatzversicherungen nach Bedarf erweitern – zum Beispiel mit Extra-Leistungen fürs Krankenhaus oder für Zahnersatz.
Scheidung: Was bedeutet das für die Krankenversicherung?
Wenn Paare sich scheiden lassen, müssen sie manchmal auch ihren Krankenversicherungsschutz neu regeln. Folgende Fälle sind möglich:
- Die Eheleute sind jeweils selbst versichert, also nicht familienversichert. In diesem Fall ändert sich nichts an ihrem jeweiligen Versicherungsstatus – egal, ob privat oder gesetzlich.
- Eine Ehepartnerin/ein Ehepartner ist in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Mit der Scheidung endet die Familienversicherung. Das heißt: Er/sie muss sich fortan selbst krankenversichern.
- Eine Ehepartnerin/ein Ehepartner bezieht Beihilfe. Ist eine Ehepartnerin/ein Ehepartner verbeamtet, so ist die andere Person unter Umständen beihilfeberechtigt. Dieser Beihilfestatus geht mit der Scheidung verloren. Die nur durch die Ehe beihilfeberechtigte Person muss sich nach der Scheidung in vollem Umfang selbst versichern.