Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Motorräder bietet Schutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören (z. B. Isle of Man, Grönland, Färöer, Kanarische Inseln, Azoren, spanische Exklaven Ceuta und Melilla). Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in dem Land, in dem Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen. Ihr Mindestschutz richtet sich aber immer nach dem Umfang, der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich auf nichteuropäische Länder ausdehnen, wenn diese Länder in Ihrer internationalen Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) aufgeführt und die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Auch die Kaskoversicherung bietet Schutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.
Die Mallorca-Police ist ein wichtiger Schutz, wenn Sie im Ausland - innerhalb der Länder, in denen Ihre Versicherung gilt - ein Motorrad mieten oder leihen. Wenn die Deckungssumme des gemieteten Motorrads zu niedrig ist, dann gleicht die Mallorca-Police die Differenz zwischen der Mindestversicherungssumme und den Kosten für den Schaden aus. Ohne Mallorca-Police müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Dieser Fall tritt relativ häufig ein, denn in vielen Ländern gelten für gemietete Fahrzeuge vergleichsweise niedrige Versicherungssummen.