Flugdrohnen werden in Deutschland immer beliebter. Mit „Flugdrohne“ sind alle mit einem Elektromotor betriebenen Drohnentypen gemeint, wie beispielsweise: Quadrocopter, Hexacopter, Multicopter und Octocopter. Der Grund für die zunehmende Bedeutung liegt auf der Hand. Flugdrohnen sind vielseitig einsetzbar und es kann viel Zeit und Geld durch diese praktischen Helfer eingespart werden. Auch das eigene Risiko kann minimiert werden, da man sich seltener selbst in die Höhe begeben muss, um beispielsweise eine Dachinspektion durchzuführen. Videoaufnahmen können dann ganz einfach und völlig wetterunabhängig am Rechner geprüft und analysiert werden.
Wenn auch Sie in Ihrem Betrieb Flugdrohnen nutzen, sollten Sie allerdings nicht vergessen, dass der Einsatz auch viele Risiken birgt, die nicht selten unterschätzt werden. Wird einem Dritten ein Schaden durch Ihre Flugdrohne zugefügt, müssen Sie für die entstehenden Kosten aufkommen. In solchen Situationen haben Sie mit der gewerblichen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung einen starken Rückhalt. Werden Ansprüche auf Schadenersatz gegen Sie gerichtet, prüfen wir für Sie, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist das der Fall, befriedigen wir die Ansprüche und bewahren Sie davor, Ihr betriebliches Vermögen zu riskieren. Ist das nicht der Fall, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.
Stürzt Ihre Flugdrohne einmal ab, ist meist nicht nur ein Personen- oder Sachschaden eines Dritten die Folge. Auch die Flugdrohne selbst wird vermutlich Schäden davon tragen. Die Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden nicht auf. Mit unserer Luftfahrt-Kaskoversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen bei einer Beschädigung an Ihrer Flugdrohne.
Was Sie vor der Nutzung noch beachten müssen und weitere Informationen finden Sie unter Details.