Erbfolge: Kinder haben Vorrang
Falls Eltern in ihrem Testament eine andere Person als die eigenen Kinder als Erben benannt haben, zum Beispiel eine Freundin oder einen entfernten Verwandten, so haben die Waisen dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes: Dieser sogenannte Pflichtteil ist halb so hoch wie die gesamte Erbschaft und kommt ihnen zu gleichen Anteilen zu. Die Kinder der Verstorbenen sind so genannte Erben erster Ordnung – im Gegensatz zu den Eltern der Verstorbenen, ihren Geschwistern oder Nichten und Neffen. Diese Erben zweiter Ordnung gehen leer aus, wenn Kinder da sind.
Im besten Fall kann ein Erbe langfristig finanziell unterstützen: Wenn die Waisen volljährig sind und selbst über den Nachlass entscheiden dürfen, können sie das Geld zum Beispiel nutzen, um ein Studium oder die erste eigene Wohnung zu finanzieren.
Doch nicht alle Eltern befinden sich in solch einer komfortablen finanziellen Situation, wenn ihr Leben plötzlich endet. Es kann passieren, dass sie ihren Kindern anstelle eines Erbes Schulden hinterlassen. Um den Nachwuchs bei einem schweren Schicksalsschlag vor einer finanziellen Notsituation zu schützen, sollten Eltern rechtzeitig Vorsorge treffen – zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung.