Einbruchschäden von Vandalismus: Was zahlt die Versicherung?

Lars Schliewe
4 Min. Lesezeit

Bei einem Einbruch werden oft nicht nur Wertsachen gestohlen, sondern auch Mobiliar beschädigt und zerstört. Welche Schäden bezahlt die Hausrat­versicherung?

Veröffentlicht am 16. Juni 2020

Eine Frau begutachtet die zerbrochene Scheibe ihrer Terrassentür.

Kurzer Überblick

  • Die Hausrat­versicherung erstattet nicht nur die Kosten für gestohlene Gegenstände, sondern leistet auch Schadenersatz, wenn bei einem Einbruch mutwillig Teile der Wohnung, des Gebäudes oder des Hausrats beschädigt oder zerstört werden.
  • Die Hausrat­versicherung erstattet alle Vandalismusschäden, die bei einem Einbruch an der Wohnung entstanden sind, inklusive der Kosten für Reparaturen, Instandsetzungen und Aufräumarbeiten.
  • Ist Ihre Wohnung nach einem Einbruch unbewohnbar geworden, zahlt die Hausrat­versicherung sogar Ihre Hotelrechnung.

Was versteht man unter Vandalismus?

Der Vandalismus verdankt seinen Namen den Vandalen, einem germanischen Volksstamm, der im fünften Jahrhundert plündernd und raubend durch Europa zog. Vandalismus bezeichnet das bewusste und sinnlose Beschädigen und Zerstören fremden Eigentums. Der Vorsatz ist dabei von zentraler Bedeutung: Lasse ich aus Versehen das Handy meiner Nachbarin fallen, ist das einfach ein Missgeschick, das jedem passieren kann. Zerstöre ich das iPad dagegen vorsätzlich, ist das ein Fall von Vandalismus. Wer die Kosten für solche mutwillig herbeigeführten Sachschäden übernimmt, hängt davon ab, unter welchen Umständen sie auftreten.

Übernimmt die Hausratversicherung Vandalismusschäden?

Wenn jemand bei Ihnen einbricht, um sich Ihre Besitztümer unter den Nagel zu reißen, ist das mit diversen Sachschäden verbunden: Ein Schloss an der Tür muss geknackt, ein Fenster eingeworfen oder aufgehebelt werden. Zudem zerstören Einbrecher auf Beutesuche oftmals auch Mobiliar wie verschlossene Schränke und Schubladen.

Die Hausrat­versicherung ersetzt bei Einbrüchen nicht nur die gestohlenen Gegenstände, sie zahlt auch für alle Schäden, die durch Vandalismus entstehen. Sie erstattet Schmierereien, aufgerissene Kissen, umgekippte Schränke, zerschlagene Glastische und geknackte Schubladen. Eine Datenrettung bei Schäden an Computern und Festplatten kann je nach Tarif der Hausrat­versicherung ebenfalls bezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Hat also ein Dieb Ihre Tür aufgebrochen, ist dies als Einbruch zu werten und die Schäden an der Tür werden von der Hausrat­versicherung erstattet. Hat dagegen jemand aus purer Zerstörungswut Ihre Tür von außen mit Sprühfarbe verunstaltet, greift die Hausrat nicht: Es ist kein Einbruchschaden.

Wie beseitige ich Einbruchschäden, die durch Vandalismus entstehen?

Wenn Sie nach Hause kommen und die Wohnungstür aufgebrochen vorfinden: Gehen Sie nicht hinein, sondern bringen Sie sich in Sicherheit und verständigen Sie sofort die Polizei. Erst, wenn die Beamten vor Ort sind, sollten Sie die Wohnung betreten. Dann gilt es, Anzeige zu erstatten und alle Schäden sorgfältig zu dokumentieren. Räumen Sie erst auf, wenn Sie alles fotografiert und schriftlich festgehalten haben.

Informieren Sie die Versicherung. Wichtig: Nur wenn Strafanzeige gestellt wurde, kann sich die Hausrat­versicherung des Falles annehmen. Falls der Einbruchschaden durch die Versicherung gesichtet werden soll, kann es unter Umständen bis zu zwei Wochen dauern, bis ein Gutachter zu Ihnen kommt. Bis dahin sollten Sie nur die nötigsten Reparaturen vornehmen, zum Beispiel das kaputte Türschloss ersetzen. Weniger dringende Reparaturen, zum Beispiel die geknackte Schreibtischschublade, sollten Sie erst angehen, nachdem die Versicherung ihre Bewertung abgeschlossen hat.

Alle Einbruchschäden, die durch Vandalismus entstehen, sind durch den Hausratschutz versichert. Auch die Kosten für das Aufräumen und für den Abtransport von zerstörten Möbeln wird vom Versicherer erstattet. Wollen Sie die Schäden allein beseitigen und sich selbst um die Aufräumarbeiten kümmern, können Sie Ihren Zeitaufwand von der Versicherung bezahlen lassen.

Eine vorübergehende Einlagerung von Hausrat kann auch bezahlt werden. Wenn zum Beispiel bei dem Einbruch ein Feuer gelegt wurde und die Wohnung renoviert werden muss, kann der Transport und die Einlagerung der Möbel bezahlt werden. Bei der SIGNAL IDUNA ist das in allen Tarifen möglich, im Premium Tarif sogar bis zu einem Jahr.

Zerstörte Türen und Fenster: Welche Versicherung zahlt die Reparatur eines Einbruchschadens?

Mitunter herrscht Verwirrung darüber, welche Versicherung zuständig ist, wenn Schäden am Wohnhaus oder in der Mietwohnung entstehen. Zahlt die Hausrat? Oder doch die Wohngebäude­versicherung?

Ist Ihr Wohnzimmerfenster zu Bruch gegangen, weil jemand aus purer Zerstörungswut einen Stein durch die Scheibe geworfen hat, ist es Vandalismus. In diesem Fall ist die Gebäudeglas­versicherung des Hausbesitzers zuständig. Sie haftet für Schäden am Gebäude und fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen.

Wenn aber jemand das Fenster eingeschlagen hat, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und möglicherweise etwas zu stehlen, ist es ein Einbruch und Ihre Hausrat­versicherung ist zuständig. Etwaige Ersetzungen oder Reparaturen von Einbruchschäden an Türen und Fenstern sind durch Ihre Hausrat­versicherung abgedeckt.

Meine Wohnung ist wegen Vandalismus unbewohnbar: Wer zahlt?

Die beschmierte Wand nach einem Einbruch ist ein großes Ärgernis. Was aber, wenn die Zerstörung durch Vandalismus so groß ist, dass die Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird? Dies kann zum Beispiel bei Feuerschäden der Fall sein, wenn Heizung oder Elektrik aufgrund von Vandalismus ausfallen oder wenn renoviert werden muss.

Auch wenn eine Wohnung durch einen Einbruch unbewohnbar wird, ist dies ein Fall für die Hausrat­versicherung. Wenn Sie nach einem Einbruch vorübergehend im Hotel wohnen müssen, zahlt die Versicherung Ihre Hotelkosten. Die Hausrat­versicherung der SIGNAL IDUNA erstattet die Übernachtungskosten in allen Tarifen für die Zeit der Renovierung und Instandsetzung. Im Premium-Tarif bis zu 365 Tage lang.

Erste Hilfe bei Vandalismus

  • Wenn Sie den Einbruch bemerken: Betreten Sie nicht die Wohnung. Bringen Sie sich in Sicherheit und rufen Sie die Polizei.
  • Wenn die Polizei da ist: Erstellen Sie zusammen mit den Beamten eine Liste von allem, was gestohlen, beschädigt oder zerstört wurde. Lassen Sie gestohlene Kreditkarten sperren.
  • Am gleichen Tag: Melden Sie den Einbruch der Versicherung, fotografieren Sie den Schaden. Lassen Sie einen Schlüsseldienst kommen, wenn das Schloss beschädigt wurde.
  • Am nächsten Tag: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Schicken Sie dann alle Fotos vom Schaden, Belege von gestohlenen Gegenständen und das polizeiliche Aktenzeichen Ihrer Versicherung.
  • In den folgenden Tagen: Reparieren Sie nur das nötigste, bis die Versicherung die Begutachtung des Falles abgeschlossen hat.
  • Binnen weniger Wochen: Die Versicherung reguliert den Schaden. Die SIGNAL IDUNA bezahlt Reparatur- und Aufräumkosten und erstattet die gestohlenen Gegenstände zum Neuwert.

Fazit: Vandalismus und Versicherung

Die Hausrat­versicherung sichert Ihr Eigentum umfassend gegen Vandalismus ab. Auch dann, wenn nichts gestohlen wird, weil die Diebe zum Beispiel gestört werden oder nichts finden können.

Alle Schäden durch Vandalismus, die bei einem Einbruch entstehen, werden von Ihrer Hausrat­versicherung zum Neupreis erstattet. Zerstörter und beschädigter Hausrat wird ersetzt. Die Versicherung zahlt Transport- und Lagerkosten, Aufräumarbeiten und Renovierungskosten, die aufgrund von Vandalismus entstehen. Und sie bringt Sie im Hotel unter, wenn Ihre Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird.

Der Premium Tarif der SIGNAL IDUNA erstattet Ihnen bei Vandalismus nicht nur die Aufräumungskosten und Reparaturkosten an Türen und Fenstern in unbegrenzter Höhe. Auch die Datenrettung bei Schäden an technischen Geräten wird erstattet. Und sollte Ihre Wohnung vorübergehend unbewohnbar sein, zahlt die SIGNAL IDUNA die Hotelkosten bis zu einem ganzen Jahr.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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