Einbruch und Versicherung: Was übernimmt die Hausrat?

Lars Schliewe
6 Min. Lesezeit

Einbruchdiebstähle verursachen jährlich mehrere hundert Millionen Euro Schaden. Was zahlt die Versicherung und was können Sie tun, um sich zu schützen?

Veröffentlicht am 05. Februar 2020

Deutschland, NRW, Familie kehrt aus dem Urlaub zurück und findet von Einbrechern verwüstetes Haus vor, Diebstahl, Einbruch

Kurzer Überblick

  • In den letzten Jahren haben die Fälle von Einbruchdiebstahl deutlich zugenommen. Denn Diebesgut, insbesondere Elektronik, wird immer handlicher und immer wertvoller. 
  • Einbruchdiebstähle werden von Ihrer Hausrat­versicherung abgedeckt.
  • Die Außen- und Mobil­versicherung der Hausrat versichert Ihr Hab und Gut auch außerhalb der eigenen vier Wände. Je nach Tarif sind Ihre Sachen auch in der Ferienwohnung, im Auto, im Garten, in Schlafkabinen und Krankenzimmern mitversichert. 
  • Bewahren Sie Ihre Kaufbelege auf. Für den Fall, dass Ihnen bei einem Einbruch etwas gestohlen wird, können Sie so unkompliziert den Neuwert der Sachen bestimmen und von Ihrer Versicherung erstatten lassen. 
  • Ist Ihr Hausrat mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von Unter­versicherung. Ihre Versicherung erstattet Ihnen dann Einbruchschäden nur anteilig. Durch einen Tarif mit Unter­versicherungsverzicht, zum Beispiel bei der SIGNAL IDUNA, schützen Sie sich davor. 

Wohnungseinbrüche in Deutschland

Die dunkle Jahreszeit ist Hochsaison für Einbrecher. Drei Viertel der Wohnungseinbrüche werden zwischen Oktober und Februar gemeldet. Einbruchdiebstahl ist nicht vornehmlich ein wirtschaftliches Problem – die meisten Deutschen schützen Ihren Besitz durch eine Hausrat­versicherung. Schwerer wiegen die psychologischen Folgen eines Einbruchs: 10 bis 15 Prozent der Opfer ziehen nach einem Einbruch um, weil sie sich zuhause nicht mehr sicher fühlen.

Die Kriminalstatistik zeigt: Im Norden und Westen geschehen Einbrüche häufiger als im Süden und im Osten des Landes. Landbewohner sind sicherer als Stadtbewohner, in Einfamilienhäusern sind Sie sicherer als im Mehrfamilienhaus, in höheren Stockwerken wird seltener eingebrochen als im Erdgeschoss.

Der typische Einbruch findet tagsüber zwischen 10 und 20 Uhr statt. Die Täter stellen vorher sicher, dass niemand daheim ist. Meist kommen Diebe durch schlecht gesicherte Fenster und Türen ins Haus. Sie brauchen maximal 10 Minuten, um eine Wohnung ganz zu durchkämmen. Diebe freuen sich besonders über Tablets, Telefone, Laptops, Schmuck und Bargeld – Gegenstände, die wertvoll und leicht zu transportieren sind.

Welche Versicherung zahlt bei Einbruch in die Wohnung?

Einbruchdiebstahl ist durch die Hausrat­versicherung abgedeckt. Bei Einbruch in die Wohnung sind all Ihre beweglichen Güter versichert. Ihr gesamtes bewegliches Inventar ist versichert: Möbel und elektronische Geräte, Lampen, Teppiche, Kunstwerke, Töpfe und Pfannen, sogar die Lebensmittel-Vorräte in Ihrer Vorratskammer. Auch Ihre Wertsachen – also Bargeld, Sparbücher und Wertpapiere, Uhren, Schmuck, Pelze und Antiquitäten sind je nach Tarif bis zu bestimmten Höchstgrenzen mitversichert.

Die Hausrat versichert nicht nur die Sachen in der Wohnung, sondern auch die Möbel im Garten und das Werkzeug in der Garage. Der Versicherungsort schließt auch Geräteschuppen, Terrasse und Waschküche ein. Über die Mobildeckung ist Ihr Hausrat auch außerhalb Ihres Grundstückes versichert. Im Premium Tarif der SIGNAL IDUNA sind Ihre Sachen zum Beispiel nicht nur in der Zweit- oder Ferienwohnung mitversichert, sondern auch in geschlossenen Räumen außerhalb Ihrer Wohnung; in Krankenzimmern, im Garten und am Arbeitsplatz.

Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch, was nicht?

Fallbeispiel Einbruch: In meiner Dachgeschosswohnung wurde eingebrochen und iPad, Laptop, Schmuck und Kreditkarten geklaut. Der Einbrecher hat außerdem meine Schreibtischschublade aufgebrochen, um sie zu durchsuchen. Was zahlt die Hausrat­versicherung?

Die Hausrat erstattet in diesem Fall alle gestohlenen Gegenstände zum Neuwert, und trägt außerdem die Kosten für das kaputte Türschloss sowie die zerstörte Schreibtischschublade.

Fallbeispiel Garten: Jemand hat das Schloss an meinem Gartenzaun aufgebrochen und meine Designer-Gartenstühle von der Terrasse geklaut. Zahlt die Hausrat­versicherung auch in diesem Fall?

Diebstähle aus dem Garten übernimmt nicht jede Hausrat­versicherung. Um Ihren Besitz auch draußen zu schützen brauchen Sie einen starken Tarif mit Außen­versicherung, zum Beispiel den Premium Tarif der SIGNAL IDUNA, in dem auch Dinge im Garten und auf Terrasse und Balkon geschützt sind.

Fallbeispiel Raubüberfall: Ich bin nachts in der Stadt unterwegs und werde ausgeraubt. Unter Androhung von Gewalt nimmt der Täter mir Brieftasche, Goldring und Telefon ab. Zahlt meine Hausrat­versicherung?

In diesem Fall zahlt die Versicherung ebenfalls alle Gegenstände zum Neuwert.

Fallbeispiel Taschendiebstahl: Ich bin in der Stadt unterwegs und auf einem belebten Platz wird mir unbemerkt die Brieftasche aus dem Mantel gestohlen. Wird das von meiner Hausrat bezahlt?

Taschendiebstahl ist in vielen Hausrat Tarifen nicht mitversichert. Es gibt aber Ausnahmen: Im Premium Tarif der SIGNAL IDUNA zum Beispiel ist Taschendiebstahl mitversichert.

Fallbeispiel Trickbetrug: Zwei junge Frauen klingeln an meiner Tür und fragen, ob sie mein Telefon benutzen können. Während ich einer im Wohnzimmer das Telefon zeige, stiehlt die andere in der Küche Bargeld. Zahlt meine Hausrat­versicherung auch in diesem Fall?

Hier handelt es sich um Trickbetrug, weil die Täterinnen freiwillig ins Haus gelassen wurden. In vielen Versicherungen ist Trickbetrug nicht versichert. Die Hausrat der SIGNAL IDUNA ist eine Ausnahme: Der Premium Tarif deckt auch Trickbetrug ab.

Fallbeispiel Hotelzimmer: Im Urlaub wird mein Hotelzimmer aufgebrochen und die teure Kamera geklaut. Was zahlt die Versicherung?

Hier greift die Außen­versicherung der Hausrat, die Ihren Besitz auch im Urlaub versichert. Bedingungen und Dauer des Versicherungsschutzes können sich je nach Tarif unterscheiden.

Fallbeispiel Auto: Mein Auto wurde aufgebrochen und meine Handtasche samt Inhalt wurde gestohlen. Was zahlt die Hausrat­versicherung?

Die Versicherung erstattet den Schaden in diesem Falle nicht, es sei denn, sie haben dazu einen Zusatzbaustein abgeschlossen. Im Premium Tarif der SIGNAL IDUNA ist der Diebstahl von Gegenständen aus dem Kfz mit bis zu 1.000 Euro zusätzlich versichert. Den Schaden am Auto übernimmt die Hausrat nicht; dafür ist die Kasko­versicherung zuständig.

Fallbeispiel Fahrrad: Das Fahrradschloss wurde geknackt, mein Fahrrad ist weg. Was zahlt die Hausrat?

Hier gilt: Das Fahrrad ist nur dann über die Hausrat mitversichert, wenn es in der Wohnung oder einem anderen verschlossenen Raum, wie Keller oder Fahrradschuppen stand. Für Fahrraddiebstähle auf der Straße müssen Sie Ihre Hausrat­versicherung um einen speziellen Fahrradbaustein erweitern.

Fallbeispiel Kinderwagen: Mein Kinderwagen wird aus dem Treppenhaus geklaut. Zahlt meine Hausrat­versicherung?

Da das Treppenhaus frei zugänglich ist, zählt der Klau des Kinderwagens dort normalerweise nicht als Einbruchdiebstahl, sondern als einfacher Diebstahl und ist nicht mitversichert. Manche Tarife schließen jedoch das Treppenhaus mit ein; Mit SIGNAL IDUNA Premium sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle auch vor der Tür mitversichert.

Fallbeispiel Ferienwohnung: Meine Ferienwohnung wird aufgebrochen und der Fernseher geklaut. Ist die Zweitwohnung auch durch die Hausrat abgedeckt?

Zweit- und Ferienwohnungen müssen normalerweise extra versichert werden. Im Premium Tarif der SIGNAL IDUNA ist die Zweitwohnung und Ferienwohnung aber mitversichert.

Einbruch: Was zahlt die Versicherung, wenn ich keine Belege mehr habe?

Bei Ihnen wurde eingebrochen und einige teure Gegenstände wie Laptops und Küchengeräte sind weg. Sie haben aber keine Belege mehr. Was können Sie tun?

Sie können auf anderen Wegen beweisen, dass das Diebesgut wirklich in Ihrer Wohnung gewesen ist. Gibt es Fotos oder Videos, auf denen die gestohlenen Gegenstände im Hintergrund zu sehen sind? Fragen Sie auch Freunde und Verwandte, die vielleicht schon einmal in Ihrer Wohnung fotografiert haben. Auch Gebrauchsanweisungen oder altes Verpackungsmaterial für die gestohlenen Geräte können Ihnen helfen, den Besitz nachzuweisen.

Damit Sie erst gar nicht Detektiv spielen müssen: Dokumentieren Sie Ihren Besitz. Bewahren Sie alle Kaufbelege auf. Machen Sie am besten ein Video von jedem Raum in Ihrer Wohnung. Benennen Sie die Objekte und kommentieren Sie alles, was zu sehen ist. Speichern Sie das Video dann entweder in einer externen Cloud oder auf einem USB-Stick, den Sie Freunden zur Aufbewahrung geben können.

Bei einem Einbruch ist Bargeld gestohlen worden: Haftet die Hausrat­versicherung?

Bargeld fällt, wie Uhren, Schmuck und Wertpapiere unter die Kategorie Wertsachen. Die sind je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich hoch versichert, meist bis rund 20 Prozent der Versicherungssumme. Bargeld ist oft bis zu einer Entschädigungsobergrenze versichert. In allen Hausrat Tarifen der SIGNAL IDUNA ist Bargeld außerhalb eines Tresors versichert, im Premium Tarif bis zu 4.000 Euro. 

Bei mir wurde eingebrochen, was ist zu tun?

Es ist passiert: Sie kommen nach Hause und finden die Wohnungstür aufgebrochen und die Wohnung verwüstet vor. Jetzt ist schnelles, besonnenes Handeln gefragt. 

  • Bringen Sie sich in Sicherheit. Gehen Sie nicht in die Wohnung, bevor Sie sicher sind, dass der Einbrecher weg ist.
  • Rufen Sie die Polizei. Fassen Sie nichts an, um keine Spuren zu verwischen. Warten Sie auf die Polizei und melden Sie dann alle Sachen, die fehlen. Lassen Sie die Einbruchsspuren von den Beamten aufnehmen.   
  • Dokumentieren Sie den Schaden – fotografieren oder filmen Sie die aufgebrochene Tür und andere durch den Einbruch verursachte Schäden, um sie später der Versicherung melden zu können. Erst wenn alle Schäden dokumentiert sind, können Sie sich ans Aufräumen machen. 
  • Lassen Sie alle gestohlenen Kreditkarten, Geldkarten und SIM-Karten sperren. 
  • Machen Sie eine vollständige Liste der gestohlenen Gegenstände und Sachschäden und kopieren Sie die Kaufbelege. Haben Sie die Belege nicht mehr, müssen Sie sich auf die Suche nach Fotos machen, auf denen die geklauten Sachen zu sehen sind. 
  • Melden Sie den Fall der Versicherung. Eventuell bekommen Sie einen Termin mit einem Gutachter, der kommt, um den Schaden zu bewerten. Bis dahin sollten Sie nur die nötigsten Schäden reparieren, wie das geknackte Türschloss. 
  • Erstatten Sie Anzeige. Das passiert nicht automatisch mit dem Alarmieren der Polizei. Sie müssen dafür eine formelle Strafanzeige in der Dienststelle machen. Lassen Sie sich für die Versicherung das polizeiliche Aktenzeichen geben. 
  • Alle Dokumente und Schadenfotos, Kopien von Kaufbelegen und die Unterlagen der Polizei schicken Sie zu Ihrer Versicherung, damit Ihr Schaden erstattet werden kann.

Was bedeutet Unterversicherung und wie schütze ich mich davor?

Ihr Hausrat ist unterversichert, wenn sein Wert höher ist als die gewählte Versicherungssumme. Haben Sie ihren Hausrat mit 50.000 Euro versichert, er ist aber in Wirklichkeit 70.000 wert, dann spricht man von Unter­versicherung. Im Falle eines Einbruchdiebstahls erstattet Ihnen dann die Hausrat­versicherung den Schaden nur anteilig.

Ein Beispiel: Lars hat seinen Hausrat letztes Jahr mit 50.000 Euro versichert. Neulich hat er sich einen neuen Computer, einen Fernseher und eine hochwertige Couch gekauft. Damit ist der Versicherungswert auf 60.000 Euro gestiegen. Er hat vergessen, diese Änderung der Versicherung zu melden. Kommt es nun zum Einbruch und die Versicherung prüft den Wert des Inventars, bekommt Lars nur rund 80 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten erstattet. Den Rest muss er selbst bezahlen.

Schließen Sie eine Hausrat mit Unter­versicherungsverzicht ab, prüft die Versicherung im Schadensfall nicht den Wert ihres Inventars und die Leistung wird nicht gekürzt. Die SIGNAL IDUNA bietet nur Tarife mit Unter­versicherungsverzicht an. Damit wird Ihnen schnell, unkompliziert und vollständig Ihr gestohlenes Gut erstattet, und zwar zum Neuwert.

Fazit: Sie beugen Einbrüchen vor, die Hausrat sichert ab

Sie können selbst viel tun, damit Ihr Zuhause einbruchsicher ist. Verschließen Sie Türen und Fenster immer gut. Denken Sie auch über ein Sicherheitsschloss nach. Die meisten Diebe geben nach wenigen Minuten auf, wenn die Tür nicht nachgibt und wenden sich lieber Schlössern zu, die weniger Widerstand leisten. Bewahren Sie keine »verstecken« Schlüssel unter der Fußmatte auf und verbreiten Sie weder auf dem Anrufbeantworter noch auf den sozialen Medien, wenn Sie in den Urlaub fahren.

Auch wenn Sicherheitsschloss und Alarmanlage alle Einbrecher in die Flucht schlagen: Eine Hausrat­versicherung ist sinnvoll und sollte jeder haben. Denn sie schützt nicht nur gegen Einbruchdiebstahl. Auch gegen andere Gefahren, wie Feuer- und Wasserschäden, sind Sie mit einer Hausrat abgesichert.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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