Bei Sturm sicher sein

Marisa Reinhard
6 Min. Lesezeit

Abgedeckte Dächer, überflutete Keller, umgestürzte Bäume: Stürme verursachen immer häufiger enorme Schäden. Ab Windstärke 8 sprechen Versicherer von Sturm und vergüten versicherte Fälle. Dabei decken Hausrat-, Wohngebäude-, Kasko- und Haftpflicht­versicherungen unterschiedliche Schäden ab. In der Hausrat­versicherung zählt Sturm zum Grundschutz. 

Veröffentlicht am 03. August 2023

Ausflug bei schlechtem Wetter. Porträt eines jungen Mannes in durchnässter Jacke bei starkem Regen.

Kurzer Überblick

  • Immer häufiger fegen schwere Stürme auch über Deutschland hinweg. Massive Schäden an Häusern, Autos und Hausrat sind die Folge. Mieter und Mieterinnen sind ebenso betroffen wie Eigentümer und Eigentümerinnen. Die richtige Versicherung kann Schadenfälle vergüten.
  • Ab Windstärke 8 sprechen Versicherer von Sturm. Für die Deckung von Sturm- oder Folgeschäden durch einen Versicherer gibt es klare Vorgaben.  
  • Gebäude-, Hausrat- oder Kasko­versicherungen können für Sturmschäden aufkommen. Auch die Privathaftpflicht kann zur Regulierung eines Sturmschadens wichtig sein. Erweiterten Schutz vor Naturgewalten bietet der Baustein Elementarschäden für Hausrat und Gebäude.  
  • Hausrat­versicherungen bieten bereits im Grundschutz große Leistung zum günstigen Tarif. Viele Sturmschäden sind hierüber abgedeckt. Zusatzbausteine ergänzen den Schutz je nach Bedarf.

Wie groß ist die Gefahr durch Stürme?

Sie hießen Ylenia, Zeynep und Antonia – klangvolle Namen für Stürme, die im Februar 2022 Verheerendes angerichtet haben. Mit 1,4 Milliarden Euro beziffern Versicherer die Schäden dieser Sturmserie. Im Ranking der schwersten Winterstürme seit 2002 belegen diese Orkane allerdings nur Platz drei. Das heißt: Es gab schlimmere und es kann künftig schlimmere geben. Sach­versicherungen für Hausrat und Gebäude sind deutschlandweit besonders gefragt, wenn es um die Regulierung von Sturm- und Folgeschäden geht.

Wie ist ein Sturmschaden definiert?

Kaputte Dächer, entwurzelte Bäume, demolierte Autos – und oft sind sogar Keller überflutet. Sturm- und Folgeschäden gibt es in großer Bandbreite. Je nach Sachverhalt und Situation greifen unterschiedliche Versicherungen. Die Regulierung eines Sturmschadens ist dabei an klare Parameter geknüpft.  

Ein Sturmschaden am Hausrat ist klar definiert:

  • Versicherer sprechen ab Windstärke 8 von Sturm. Die Windgeschwindigkeit liegt dann bei 75 km/h und mehr. Für Versicherungen stellen die Angaben des Deutschen Wetterdienstes eine Grundlage zur Regulierung von Schadenfälle dar.
  • Nicht immer ist die Windgeschwindigkeit am Versicherungsort feststellbar. Sturm wird ­versicherungsrechtlich unterstellt, wenn der oder die Versicherte nachweisen kann, dass:  
    • der Sturm Schäden an Gebäudeteilen oder an Sachen verursacht hat, die zuvor in einwandfreiem Zustand waren, ODER
    • sich die beschädigten und versicherten Sachen in einem Gebäude befunden haben, das zuvor intakt war und bei dem nur der Sturm die Schäden verursacht haben kann. Alternativ genügt unter Umständen der Nachweis, dass auch andere Gebäude oder Gegenstände in der unmittelbaren Umgebung Sturmschäden aufweisen.
  • Der Versicherungsschutz deckt ausschließlich Schäden ab, die entstanden sind:
    • durch unmittelbares Einwirken des Sturms auf versicherte Gegenstände,
    • durch Beschädigung von Gebäudeteilen, Gegenständen oder Bäumen, die auf die versicherten Sachen gestürzt sind,
    • als Folgeschäden der zuvor genannten Ursachen ODER
    • als Folgeschaden an einem Gebäude, in dem die versicherten Sachen untergebracht sind. 
  • Gleiches gilt auch für Schäden durch Hagel.

Deckung von Sturm-/Hagel- und Folgeschäden am Hausrat

Wollen Sie einen durch Sturm/Hagel verursachten Schaden am Hausrat melden, müssen Sie Folgendes berücksichtigen:

Versicherungsort:

Der Versicherungsschutz bei Sturm und Hagel greift ausschließlich bei Hausrat, der sich in Gebäuden befindet oder auf angrenzenden Terrassen oder Balkonen. Ist Ihr Hab und Gut an anderen Stellen des versicherten Grundstücks untergebracht, deckt die Versicherung keine Schäden ab.

Einzige Ausnahme: Der Premiumtarif von SIGNAL IDUNA schützt versicherte Gegenstände auf dem Grundstück bis 5.000 Euro.

Schäden durch direkte Einwirkung von Sturm:

Eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 muss gegeben sein, damit Sie Ihrer Versicherung einen Sturmschaden anzeigen können. Für Ansprüche auf Schadenersatz müssen Sie zudem nachweisen, dass der Sturm unmittelbar auf das versicherte Objekt eingewirkt hat. Das bedeutet: Die Beschädigung muss nachvollziehbar sein – zum Beispiel durch beschädigte Dachziegel.

Folgeschäden:

Reguliert ein Versicherer einen durch Sturm verursachten Schaden, sind gegebenenfalls auch Folgeschäden mitversichert. Ein Beispiel: Der Sturm hat Ziegel vom Dach Ihres Hauses geweht. In der Folge dringt Regenwasser ins Gebäude und führt zu weiteren Schäden, zum Beispiel am Mobiliar. Dann greift Ihr Versicherungsschutz auch hierfür.

Schäden, die nicht versichert sind:

Tobt ein Sturm, können währenddessen Schäden entstehen, die jedoch nicht als Sturmschäden klassifiziert werden. Weshalb? Die Schäden sind nicht auf die unmittelbare Einwirkung des Sturms zurückzuführen – selbst wenn dieser Windstärke 8 hat. Dann greift kein Versicherungsschutz.

Typische Situationen:

  • Regen dringt durch offenstehende oder gekippte Fenster in Innenräume.
  • Regen dringt durch eine Balkontür ein, die nicht ordnungsgemäß schließt.
  • Wind drückt Regenwasser, das sich auf einer Terrasse gestaut hat, gegen eine Terrassentür; durch den Druck dringt Wasser in das Gebäude ein.
  • Hagel oder Laub verstopfen einen Abfluss, zum Beispiel an einem Aufgang zur Kellertreppe, auf einem Flachdach oder Balkon. Dadurch staut sich Regenwasser und dringt in das Gebäude ein.

So funktioniert Hausrat-Schutz bei Sturm – Beispiele aus dem Alltag

Alter Mann steht hinter einer verregneten Scheibe und telefoniert

So etwas kann ein Sturm in Ihren eigenen vier Wänden anrichten:

Eine heftige Sturmböe drückt Ihr verschlossenes Fenster auf. Es hagelt und regnet Ihnen mitten ins Wohnzimmer. Binnen Minuten ist die Couch durchnässt, von Ihrem Flachbildschirm rinnt das Wasser, und auf dem großen Naturwoll-Teppich stehen Pfützen. Das Inventar ist nicht mehr zu gebrauchen. Was nun?

In einer Hausrat­versicherung gehören Sturmschäden zum Grundschutz – allerdings erst ab Windstärke 8. Haben Sie Ihr persönliches Hab und Gut über eine Hausrat-Police versichert, erhalten Sie Schadenersatz zum Neuwert – ganz gleich, ob Sie zur Miete wohnen oder im Eigenheim. Möchten Sie Ihren Hausrat grundsätzlich gegen elementare Naturereignisse wie Überschwemmung absichern, garantiert Ihnen der Zusatzbaustein Elementarschäden umfangreicheren Schutz.

So etwas kann ein Sturm auf Ihrem Grundstück anrichten:

Sie haben die Kinder gerade noch rechtzeitig ins Haus gerufen, da erfasst eine Orkanböe das Trampolin auf Ihrer Terrasse. Das Spielgerät fliegt auf eine Seite, die Netze zerreißen, die Alustangen sind völlig verbogen. Das Gerät ist kaputt, die Kinder entsetzt.

Glück im Unglück: Da das Trampolin auf der Terrasse stand, zählt es mit zum Hausrat. Auch in diesem Fall gilt: Die Luftbewegung muss nachweislich mindestens Stärke 8 haben, damit dieser Schaden von der Hausrat­versicherung gedeckt ist. Ist das der Fall, wird Ihnen das Trampolin neuwertig vergütet.

Übrigens sind auch Gegenstände Ihrer Kinder sowie anderer Personen über Ihre Police mitversichert, wenn diejenigen in Ihrem Haushalt gemeldet sind.

Mutter und Töchter springen draußen auf dem Trampolin

Welche Versicherungen spielen bei Sturmschäden eine Rolle?

Sturm und Hagel verursachen eine Vielzahl von Schäden. Je nach Situation und Sachverhalt greifen verschiedene Policen. Achten Sie auf den richtigen Schutz für:

Ob im Eigenheim oder zur Miete: In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus sind alle beweglichen Gegenstände, die Sie zum Gebrauch oder Verbrauch besitzen, bereits über den Grundschutz Ihrer Hausrat-Police auch vor Sturm geschützt. Richtwert ist eine Windstärke von mindestens 8. Gegenstände in Ihrem Garten und in Ihren Nebengebäuden sind mitversichert. Erstattet wird der Neuwert. Für umfangreicheren Schutz vor Naturgewalten können Sie Ihre Hausrat­versicherung um den Baustein Elementarschäden erweitern.

Werden Dritte bei einem Sturm durch umherfliegendes Inventar oder Baumteile aus Ihrem Garten geschädigt, müssen Sie als Eigentümer/Eigentümerin Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht informieren. Entstehen Schäden an Ihrem eigenen Haus oder Garten, greift Ihre Wohngebäude­versicherung.

Ihre Wohngebäude­versicherung springt ein, wenn ein Baum von Ihrem eigenen Grundstück Ihr Haus oder Ihre Nebengebäude schädigt. Wichtig ist, dass Sie als Eigentümer oder Eigentümerin Ihren Baumbestand regelmäßig kontrollieren. Ist diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht durch Sie gewährleistet, gilt ein Sturmschaden als „höhere Gewalt“. Dann werden Sie für den Schaden nicht haftbar gemacht.

Komplizierter ist die Sachlage, wenn ein morscher Baum umstürzt oder Äste verliert und dadurch Schäden verursacht – sei es an Gebäuden, Hausrat oder an Autos. War der Baum nachweislich morsch, muss die Haftpflicht­versicherung des Eigentümers/der Eigentümerin den Schaden ersetzen.

Sturmschäden an Gebäuden kommen am häufigsten vor und sie sind in der Regel kostspieliger als andere Schäden. Verwüstet ein Sturm von mindestens Windstärke 8 Ihr Haus, Ihr Dach oder den Schornstein, Ihren Keller, Ihre Fenster oder Türen, muss Ihre Wohngebäude­versicherung den Schaden ersetzen. Gleiches gilt für privat genutzte Nebengebäude auf Ihrem Versicherungsgrundstück, wie Garagen oder Gartenhäuser. Gut zu wissen: Sturm und Hagel gehören auch in der Wohngebäude-Police zum Grundschutz.

Aber: Führt der Sturm zum Beispiel zu einer Überschwemmung durch Starkregen in Ihren Keller, benötigen Sie einen Extra-Schutz. Hier greift eine Elementarschaden-Versicherung als Erweiterung Ihrer Hausrat- oder Wohngebäude-Police.

Achtung: Solaranlagen fallen nicht immer automatisch unter die Deckung der Wohngebäude­versicherung. Diese müssen Sie gegebenenfalls separat versichern.

Wird Ihr Auto oder Motorrad bei Sturm ab Windstärke 8 von herumfliegenden Ästen getroffen, muss Ihre Teilkasko für den Schaden aufkommen. Möchten Sie sich auch gegen Schäden bei weniger starkem Wind schützen, benötigen Sie für Ihren Pkw eine Vollkasko­versicherung.

Auch Personen können bei Sturm zu Schaden kommen. Verletzt zum Beispiel ein vom Balkon Ihrer Mietwohnung fallendes Vogelhaus oder ein herabfallender Blumenkasten einen Passanten oder eine Passantin, kann Sie Ihre Privathaftpflicht vor hohen Schadenersatz-Forderungen schützen. Besitzen Sie Eigentum, wird Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht greifen, wenn bei Sturm zum Beispiel Ziegel Ihres Daches auf Personen fallen.  

Sturmschäden verhindern – Tipps für Ihre Sicherheit

  • Achten Sie auf die Ankündigungen des Wetterdienstes. Sind Stürme oder Sturmböen vorhergesagt, sollten Sie lose Gegenstände am Haus oder in Ihrem Garten sichern, alle Fenster und Türen schließen. Markisen sollten Sie vorsorglich einziehen.
  • Ihren Pkw, ein Motorrad oder Fahrräder parken Sie bei Sturm am besten in einer Garage.
  • Haben Sie Bäume auf Ihrem Grundstück, sollten Sie diese in regelmäßigen Abständen auf Sturmsicherheit hin überprüfen.

Fazit

Fakt ist: Extremwetter nehmen auch in Deutschland zu. Daher ist guter Schutz vor Sturmschäden sinnvoll. Eine Hausrat­versicherung schützt Ihr Hab und Gut weitreichend – und das zum günstigen Tarif: Bereits der Grundschutz deckt Schäden durch Sturm/Hagel ab. Versicherer leisten Schadenersatz, wenn der Sturm nachweislich mindestens Windstärke 8 erreicht hat.

Da die Police immer den versicherten Ort abdeckt, umfasst der Schutz die beweglichen Gegenstände aller Personen, die in Ihrem Haushalt gemeldet sind. Über den Zusatzbaustein Elementarschäden können Sie die Deckung passend zu Ihrer Lebenssituation erweitern. Kommen bei einem Sturm Gebäude, Personen oder Pkws zu Schaden, greifen andere Versicherungen.   

Fragen und Antworten

Versicherer vergüten Sturmschäden erst ab Windstärke 8. Die Angaben des Deutschen Wetterdienstes sind auch für Versicherungen eine Orientierungshilfe zur Regulierung von Schadenfällen. Kann die Windgeschwindigkeit am Versicherungsort nicht ermittelt werden, sind Sie als Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin in der Beweispflicht: Sie müssen nachweisen, dass der Sturm Schäden an Gebäudeteilen oder an Sachen verursacht hat, die zuvor in einwandfreiem Zustand waren, oder dass sich die beschädigten und versicherten Sachen in einem Gebäude befunden haben, das zuvor intakt war und bei dem nur der Sturm die Schäden verursacht haben kann. Unter Umständen genügt alternativ ein Nachweis von Sturmschäden an anderen Gebäuden oder Gegenständen in der unmittelbaren Umgebung.

Ihre Kinder profitieren ebenfalls von Ihrer Hausrat­versicherung, denn diese ist an den versicherten Ort gebunden – nicht an Personen. Kurz: Wer in Ihrem Haushalt gemeldet ist, genießt Versicherungsschutz. Das gilt auch bei Sturmschäden.

Dokumentieren und fotografieren Sie den Schaden möglichst, bevor Sie irgendwelche Veränderungen am Versicherungsort vornehmen. Gefahrenquellen dürfen Sie selbstverständlich beseitigen. Zerstörte Gegenstände sollten Sie vorerst aufbewahren, um den Schaden zu belegen. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer umgehend. Er wird Ihnen die Einzelheiten zur Schadensregulierung erläutern.  

Dieses Gesetz betrifft Sie nur, wenn Sie Hausbesitzer/-besitzerin sind. Dann müssen Sie gewährleisten, dass bei Sturm weder von Ihrem Haus noch von Ihrem Grundstück Gefahren ausgehen. Lose Gebäudeteile müssen Sie sichern. Stehen Bäume auf Ihrem Grundstück, sollten Sie diese zweimal jährlich auf Schäden überprüfen, gegebenenfalls mithilfe eines Fachmannes. Morsche oder lose Baumteile sollten Sie immer umgehend entfernen. Nur so können Sie vermeiden, dass zum Beispiel bei Sturm Passanten verletzt werden. Kommen Sie dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, wirkt sich das auf Ihren Versicherungsschutz aus – im ärgsten Falle mit enormen finanziellen Konsequenzen für Sie.

Elementarschäden entstehen durch Naturgewalten wie Erdbeben, Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck. Als eine Folge des Klimawandels werden in Deutschland immer häufiger Elementarschäden gemeldet – oft mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäude­versicherung können Sie sich durch einen Zusatzbaustein ganz einfach gegen Elementarschäden schützen.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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