Hausrat­versicherung und Umzug: Das müssen Sie beachten

Lars Schliewe
4 Min. Lesezeit

Was passiert eigentlich mit meiner Hausrat­versicherung, wenn ich umziehe? Bin ich in meiner neuen Wohnung automatisch weiter versichert? Oder muss ich die Versicherung kündigen und eine neue abschließen? Erlischt der Versicherungsschutz, sobald ich woanders gemeldet bin? Ziehen Sie um, müssen Sie Ihre Hausrat­versicherung an Ihren neuen Wohnort anpassen. Was es zu beachten gibt.

Veröffentlicht am 05. Juni 2020

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Kurzer Überblick

  • Sie müssen Ihre Hausrat­versicherung nicht kündigen, wenn Sie umziehen. Aber Sie müssen der Versicherung den Umzug melden, damit Ihr Schutz aktualisiert werden kann. Versäumen Sie die Meldung, riskieren Sie eine Unter­versicherung, weil beispielsweise die Wohnfläche nicht mehr stimmt.
  • Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, können Sie den Hausrat mit einer gemeinsamen Hausrat­versicherung schützen.
  • Bei Zusammenlegen von Wohnungen, bei Umzug ins Ausland oder in ein Pflegeheim können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Hausrat­versicherung fristlos kündigen.
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Was muss ich im Falle eines Umzug mit der Hausratversicherung tun?

Wenn Sie umziehen, sollten Sie das der Versicherung schnellstmöglich melden. Am besten, sobald das Umzugsdatum feststeht, spätestens aber, wenn Sie in der neuen Wohnung angekommen sind. Sie müssen Ihre Hausrat­versicherung bei einem Umzug nicht kündigen. Ihren Versicherungsschutz nehmen Sie ins neue Zuhause mit. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass sich die Versicherung angepasst werden muss, wenn sich Postleitzahlengebiet und Quadratmeterzahl der Wohnung ändern.

Vorerst aber passiert schlicht gar nichts mit Ihrer Hausrat­versicherung. Sie haben, je nach Vertrag, eine Übergangsfrist von einem bis drei Monaten, in der beide Wohnungen, die alte und die neue, durch Ihre laufende Hausrat­versicherung versichert sind. Achtung: Die Übergangsfrist gilt nur bei einem Wohnungswechsel – eine Zweitwohnung müssen Sie extra versichern.

Nach dem Ablauf der Übergangsfrist besteht nur noch Versicherungsschutz für die neue Wohnung. Der Vertrag läuft lückenlos weiter und Sie müssen sich nicht neu versichern. Aber höchstwahrscheinlich muss die Versicherung an Ihren neuen Wohnort angepasst werden.

Junge Frau trägt glücklich eine Pflanze auf dem Weg zu ihrer neuen Wohnung

Warum muss ich der Hausratversicherung den Umzug melden?

Bei der Hausrat­versicherung errechnet sich die Beitragshöhe normalerweise nach Wohnort, Wohnfläche und dem Wert des Hausrates.

Bei einem Umzug müssen Sie bei vielen Versicherern die Quadratmeterzahl Ihrer neuen Wohnung angeben. Vergrößert sich die Wohnfläche mit dem Umzug, steigt der Versicherungswert. Wenn Sie der Versicherung die Änderung nicht mitteilen, kann es sein, dass Sie in der neuen Wohnung unterversichert sind. Dann würde die Versicherung im Schadensfall nur einen Teilbetrag erstatten. Ziehen sie in eine kleinere Wohnung und vergessen, dies zu melden, kann das dazu führen, dass Sie zu viel bezahlen.

Auch das Postleitzahlengebiet spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Beiträge. Das Land ist in unterschiedliche Tarifzonen aufgeteilt. Je höher das statistische Risiko eines Einbruchs in Ihrem Postleitzahlenbereich, desto höher sind die Beiträge für die Hausrat. So müssen Sie etwa in Köln deutlich höhere Monatsbeiträge zahlen als in München. Ein Umzug von der Stadt aufs Land senkt oft die Hausrat-Beiträge.

Weitere Details, an die Sie denken sollten, wenn Sie Ihrer Hausrat­versicherung den Umzug melden: Wenn Sie in der alten Wohnung Sicherheitsschlösser haben und in der neuen nicht, lassen Sie auch das die Versicherung wissen.

Enthält Ihre neue Wohnung Inventar, für das sich ein zusätzlicher Schutz lohnt, können Sie dafür Zusatzbausteine abschließen. Haben Sie zum Beispiel in Ihrer neuen Wohnung Glastüren und ein Cerankochfeld, ist eine Glas­versicherung eine Überlegung wert.

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Zusammenzug mit dem Partner: Brauche ich meine Hausratversicherung noch?

Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen in eine neue, gemeinsame Wohnung, können Sie einige Versicherungen zusammenlegen, zum Beispiel die Hausrat­versicherung. Mit einer gemeinsamen Versicherung kann man in der Regel viel Geld sparen. Wenn Sie bislang jeweils eine eigene Hausrat­versicherung hatten, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen: Sie können die zuletzt abgeschlossene Versicherung fristlos kündigen.

Bei einem Zusammenzug mit einem Partner, der bereits eine ältere Hausrats­versicherung hat, können Sie Ihre Versicherung aufgeben und Ihren Hausrat über Ihren Partner mitversichern. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie beide die Vertragskonditionen erneut prüfen. Wenn zwei Haushalte zusammen gelegt werden, erhöht sich meist der Wert des Hausrates und die Versicherungssumme muss angepasst werden, um eine Unter­versicherung zu vermeiden. Haben Sie eine Hausrat­versicherung mit Unter­versicherungsverzicht – zum Beispiel bei der SIGNAL IDUNA – müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen. Sie müssen keine Versicherungssumme angeben und Ihr Hausrat ist immer optimal versichert, auch wenn sein Wert steigt.

Wenn Sie und Ihr Partner wieder getrennte Wege gehen, gilt: Ziehen beide in neue Wohnungen, sind während der Übergangsfrist beide weiter versichert. Danach muss entweder einer der beiden Partner die Versicherung allein weiterführen oder sie muss gekündigt werden. Zieht derjenige aus, der nicht Vertragsinhaber ist, muss er sich sofort neu versichern. Zieht der Vertragsinhaber aus, nimmt er den Versicherungsschutz mit.

Wie ist mein Hausrat während des Umzugs versichert?

Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz während des Umzugs aus? Beachten Sie: Während eines Umzugs sind Ihre Sachen nicht über die Hausrat­versicherung geschützt. Grundsätzlich haften Sie selbst, wenn während des Umzugs etwas kaputt geht. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, haftet dieses. Wenn einer Ihrer privaten Umzugshelfer den Schaden zu verantworten hat, zahlt er selbst, oder seine Haftpflicht, sofern sie Gefälligkeitsschäden abdeckt, wie zum Beispiel die Haftpflicht der SIGNAL IDUNA. Und wenn Sie ganz sicher gehen wollen, gibt es auch die Möglichkeit, eine Transport­versicherung abzuschließen.

Kündigung der Hausratversicherung bei Umzug ins Pflegeheim

Wenn die Eltern ins Pflegeheim umziehen und der Haushalt aufgelöst werden muss, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Hausrat­versicherung fristlos kündigen. Oftmals sind die Bewohner von Seniorenheimen über die Einrichtung kollektiv versichert. Dann ist der Beitrag dafür in den Heimkosten inbegriffen.

Bei einem Umzug ins Pflegeheim reduziert sich der Hausrat meist drastisch und es ist fraglich, ob überhaupt noch eine Hausrat­versicherung nötig ist. Andere Versicherungen sind jetzt um so wichtiger, allen voran eine gute Haftpflicht, die gegebenenfalls auch bei Demenz haftet.

In welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meine Hausratsversicherung?

Obwohl Ihre Hausrat­versicherung automatisch mit Ihnen umzieht, denken Sie daran, Ihren Vertrag bei einem Wohnungswechsel anzupassen, damit Sie nicht Gefahr laufen, falsch versichert zu sein.

Gut zu wissen: Bei einer Doppel­versicherung müssen Sie sich nicht an die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten halten. In folgenden Situationen können Sie ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht für die Hausrat­versicherung Gebrauch machen:

  • Wenn Sie nach einem Zusammenzug oder bei Einzug in eine Wohngemeinschaft doppelt versichert sind, können Sie die jüngere der beiden Versicherungen fristlos kündigen.
  • Bei einem Umzug ins Ausland können Sie fristlos kündigen.
  • Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, die Leistungen aber gleich bleiben, haben Sie ebenfalls das Recht, fristlos zu kündigen. Erhöht die Versicherung den Selbstbehalt oder schafft sie den Unter­versicherungsverzicht ab, verringert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.
  • Unmittelbar nach einem Schadensfall, unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden erstattet hat oder nicht, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.
  • Bei Tod des Versicherungsnehmers erlischt die Hausrat­versicherung zwei Monate nachdem die Versicherung von dessen Tod Kenntnis erhält.

Die Tarife der SIGNAL IDUNA bieten bei einem Umzug besondere Flexibilität, da sie keine Versicherungssumme vereinbaren. Das heißt, bei der SIGNAL IDUNA ist Ihr Hausrat immer unbegrenzt versichert, ohne dass Sie neue Anschaffungen melden müssen. Sie aktualisieren einfach Ihre Wohnfläche und Ihre Postleitzahl und genießen umfassenden Versicherungsschutz.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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